5. Senat | REWIS RS 2020, 14971
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Begründung für Anschlussberufung kann innerhalb der Anschlussfrist nachgereicht werden; gerichtliche Kontrollbefugnis besteht bei fehlerhaftem Hinweis auch nach Ablauf der Jahresfrist fort
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03.09.2020
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg 5. Senat
Urteil
Sachgebiet: S
Zitiervorschlag: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 03.09.2020, Az. 5 S 1837/18 (REWIS RS 2020, 14971)
Papierfundstellen: REWIS RS 2020, 14971
vorgehend VG Karlsruhe, 24. Oktober 2017, 8 K 4821/15, Urteil
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Zitatauswertung
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