Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 15.12.2015, Az. VI ZR 114/15

VI. Zivilsenat | REWIS RS 2015, 673

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[X.]:[X.]:[X.]:2016:151215VIZR114.15.0

BUN[X.]SGERICHTSHOF

BESCHLUSS
VI ZR 114/15
vom

15. Dezember 2015

in dem Rechtsstreit

-
2
-

Der VI.
Zivilsenat des [X.] hat am 15. Dezember
2015
durch den Vorsitzenden [X.],
[X.] und Offenloch
sowie die Richterinnen Dr.
[X.] und Dr. Roloff
beschlossen:
Die öffentliche Zustellung der Revisionsschrift vom 2. Februar 2015, der Revisionsbegründung vom 5. Juli 2015 und der Ladung zum Termin vom 22. März 2016, 11:00 Uhr, [X.] 004, an den Beklagten zu 2 wird bewilligt,
§ 185 Nr. 1, §
186 Abs. 1 ZPO.

Gründe:
Der Aufenthaltsort des Beklagten zu 2 ist nach den Feststellungen des Berufungsgerichts unbekannt. Die Zustellung an einen Vertreter oder Zustel-lungsbevollmächtigten ist nicht möglich, § 185 Nr. 1 ZPO. In den [X.] sind im Jahr 2011 und erneut im Zeitraum von Juni 2013 bis Februar 2014 alle der Sache nach geeigneten und zumutbaren Nachforschungen ange-stellt worden, um den Aufenthalt des Beklagten zu 2 zu ermitteln (vgl. [X.], Beschluss vom 6. Dezember 2012 -
VII ZR 74/12, NJW-RR 2013, 307 Rn. 16 mwN). Weitere Ermittlungen in der Revisionsinstanz sind vor dem Hintergrund der Ergebnisse der bisherigen Nachforschungen nicht als erfolgversprechend anzusehen und daher entbehrlich, insbesondere nachdem der Beklagte
zu 2 nach den von dem Berufungsgericht nicht in Zweifel gezogenen ausführlichen Darlegungen der Prozessbevollmächtigen der klagenden Partei Kenntnis von dem vorliegenden Verfahren erlangt hat, aber zielgerichtet versucht, [X.]
-
3
-

gen an sich zu verhindern (vgl. [X.], Beschluss vom 28.
April 2008 -
II ZR 61/07, NJW-RR 2008, 1310 Rn. 2 ff.).
Galke
[X.]
Offenloch

[X.]
Roloff

Vorinstanzen:
[X.], Entscheidung vom 06.05.2013 -
4 [X.]/11 Me -

OLG [X.] in [X.], Entscheidung vom 11.12.2014 -
9 [X.] -

Meta

VI ZR 114/15

15.12.2015

Bundesgerichtshof VI. Zivilsenat

Sachgebiet: ZR

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 15.12.2015, Az. VI ZR 114/15 (REWIS RS 2015, 673)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2015, 673

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Zitiert

XII ZB 132/09

VII ZR 186/09

IV ZR 14/08

VII ZR 74/12

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