AG Nürnberg, Entscheidung vom 07.12.2022, Az. 23 C 3359/22

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Gegenstand

Gerichtsstand, Schadensersatz, Drittstaat, Reiseveranstalter, Schadenersatz, Leistungserbringung, Kommission, Verbraucher, Binnenmarkt, Zahlung, klage, Aussetzung, Verweisung, Wohnsitz, Bundesrepublik Deutschland, besonderer Gerichtsstand, nicht ausreichend


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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23 C 3359/22

07.12.2022

AG Nürnberg

Entscheidung

Sachgebiet: C

Zitier­vorschlag: AG Nürnberg, Entscheidung vom 07.12.2022, Az. 23 C 3359/22 (REWIS RS 2022, 7749)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2022, 7749

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