Bundesgerichtshof, Beschluss vom 06.10.2015, Az. XI ZB 17/15

11. Zivilsenat | REWIS RS 2015, 4411

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Tenor

Es ist folgende Mitteilung zur Bekanntmachung im Klageregister zu veranlassen:

Gegen den Musterentscheid des 23. Zivilsenats des [X.] vom 22. April 2015 (23 [X.]) ist beim [X.] ([X.]. [X.] 17/15) durch den [X.] und einen Beigeladenen auf Seiten des [X.]s Rechtsbeschwerde eingelegt worden.

Gründe

I.

1

Das [X.] hat am 22. April 2015 den verfahrensgegenständlichen [X.] erlassen. Der [X.] ist am 24. April 2015 im [X.] veröffentlicht worden. Gegen den [X.] haben der Musterkläger und ein Beigeladener auf Seiten des Musterklägers Rechtsbeschwerde eingelegt. Die Rechtsbeschwerde des Musterklägers ist am 21. Mai 2015 und die Rechtsbeschwerde des Beigeladenen am 20. Mai 2015 eingegangen.

II.

2

Die nach § 20 Abs. 2 Satz 1 KapMuG erforderliche Mitteilung über den Eingang einer Rechtsbeschwerde hat zu erfolgen, sobald gegen den [X.] Rechtsbeschwerde durch einen beschwerdeberechtigten Beteiligten des [X.] (§ 20 Abs. 1 Satz 4, § 9 Abs. 1 KapMuG) in der gesetzlichen Form und Frist eingelegt worden ist (§ 575 Abs. 1 ZPO) und der Rechtsbeschwerdeführer auch beschwert ist (vgl. Senatsbeschluss vom 2. Oktober 2012 - [X.], [X.], 2092 Rn. 9 f.). Diese Voraussetzungen liegen hier vor.

3

Die Mitteilung über den Eingang der Rechtsbeschwerde ist mit dem aus dem Tenor ersichtlichen Inhalt zu veranlassen. Sie hat durch öffentliche Bekanntmachung im Klageregister des elektronischen [X.]s zu erfolgen, da eine individuelle Mitteilung an sämtliche Beteiligte und die Anmelder auf Grund der großen Zahl der Beigeladenen nicht zweckmäßig ist (§ 20 Abs. 2 Satz 3 Halbs. 2, § 11 Abs. 2 Satz 2 KapMuG).

Joeres                              [X.]

                 Derstadt                                [X.]

Meta

XI ZB 17/15

06.10.2015

Bundesgerichtshof 11. Zivilsenat

Beschluss

Sachgebiet: ZB

vorgehend OLG Frankfurt, 22. April 2015, Az: 23 Kap 1/13

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Beschluss vom 06.10.2015, Az. XI ZB 17/15 (REWIS RS 2015, 4411)

Papier­fundstellen: NJW 2017, 3777 MDR 2018, 203-204 WM2017,2237 REWIS RS 2015, 4411


Verfahrensgang

Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.

Az. XI ZB 17/15

Bundesgerichtshof, XI ZB 17/15, 19.09.2017.

Bundesgerichtshof, XI ZB 17/15, 06.10.2015.


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