29. Zivilkammer | REWIS RS 2021, 11149
Ingewahrsamnahme im Dublin-Verfahren: Rechtsgrundlage vor dem Inkrafttreten des 2. Ausreisepflicht-Durchsetzungsgesetzes
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23.11.2021
Landgericht Hamburg 29. Zivilkammer
Beschluss
Sachgebiet: T
Zitiervorschlag: Landgericht Hamburg, Beschluss vom 23.11.2021, Az. 329 T 33/18 (REWIS RS 2021, 11149)
Papierfundstellen: REWIS RS 2021, 11149
vorgehend AG Hamburg, 28. März 2018, 219e XIV 71/16
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Zitatauswertung
Keine Notwendigkeit einer vorherigen richterlichen Haftanordnung bei offenem Kirchenasyl
2 BvR 2247/19 (Bundesverfassungsgericht)
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Freiheitsgrundrechts (Art 2 Abs 2 S 2 GG) iVm Art …
4 T 1910/17; 4 T 1944/17; 4 T 2003/17 (LG Traunstein)
Antrag auf vorläufige Freiheitsentziehung rechtfertigt keine Hauptsacheentscheidung
329 T 53/20 (Landgericht Hamburg)
Rechtmäßigkeit einer Ingewahrsamnahme bei fehlender unverzüglicher gerichtlicher Entscheidung
45 XIV (B) 10/22 (Amtsgericht Siegen)
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