4. Senat | REWIS RS 2019, 11155
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1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des [X.] vom 18. Oktober 2017 - 2 Sa 1461/16 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beklagte Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus jeweils 200,00 Euro seit dem 11. März 2016, seit dem 12. April 2016, seit dem 11. Mai 2016, seit dem 11. Juni 2016 und seit dem 12. Juli 2016 zu zahlen hat.
2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
Meta
23.01.2019
Urteil
Sachgebiet: AZR
vorgehend ArbG Dortmund, 24. November 2016, Az: 3 Ca 2553/16, Urteil
Zitiervorschlag: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23.01.2019, Az. 4 AZR 580/17 (REWIS RS 2019, 11155)
Papierfundstellen: REWIS RS 2019, 11155
Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.
Landesarbeitsgericht Hamm, 2 Sa 1461/16, 18.10.2017.
Bundesarbeitsgericht, 4 AZR 580/17, 23.01.2019.
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
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