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Festsetzung der Insolvenzverwaltervergütung: Anfechtbarkeit der Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde durch das Beschwerdegericht
Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss der 5. Zivilkammer des [X.] vom 8. Oktober 2019 wird auf Kosten der weiteren Beteiligten zu 1 als unzulässig verworfen.
Die Rechtsbeschwerde ist gemäß § 4 [X.], § 577 Abs. 1 Satz 2 ZPO als unzulässig zu verwerfen. Im Verfahren zur Festsetzung der Verwaltervergütung ist die Rechtsbeschwerde gemäß § 4 [X.] in Verbindung mit § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO nur statthaft, wenn sie durch das Beschwerdegericht zugelassen worden ist ([X.], Beschluss vom 20. Dezember 2011 - [X.] 294/11, [X.], 276 Rn. 4). Diese Voraussetzung liegt nicht vor, da der Beschluss vom 8. Oktober 2019 weder im Tenor noch in den Gründen einen Ausspruch der Zulassung der Rechtsbeschwerde enthält. Schweigt das Beschwerdegericht zur Frage der Zulassung, ist die Rechtsbeschwerde nicht zugelassen ([X.], Beschluss vom 12. März 2009 - [X.] 193/08, [X.], 1058 Rn. 7). Dies würde auch dann gelten, wenn das Beschwerdegericht die Möglichkeit der Zulassung gar nicht bedacht hätte (vgl. [X.], Beschluss vom 9. Juni 2016 - [X.] 92/15, [X.], 1352 Rn. 3). Die Nichtzulassung ist auch nicht anfechtbar ([X.], Beschluss vom 10. Januar 2008 - [X.] 109/07, [X.], 113).
Darüber hinaus ist die Rechtsbeschwerde auch deswegen unzulässig, weil sie nicht durch einen beim [X.] zugelassenen Rechtsanwalt eingelegt worden ist (§ 4 [X.], § 575 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 133 [X.], § 78 Abs. 1 Satz 3 ZPO).
Grupp |
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Gehrlein |
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Schoppmeyer |
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Röhl |
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Selbmann |
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Meta
14.09.2020
Bundesgerichtshof 9. Zivilsenat
Beschluss
Sachgebiet: ZB
vorgehend LG Gera, 8. Oktober 2019, Az: 5 T 244/19
§ 4 InsO, § 64 InsO, § 574 Abs 1 S 1 Nr 2 ZPO, § 577 Abs 1 S 2 ZPO
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Beschluss vom 14.09.2020, Az. IX ZB 78/19 (REWIS RS 2020, 1987)
Papierfundstellen: REWIS RS 2020, 1987
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
IX ZB 78/19 (Bundesgerichtshof)
VII ZB 41/19 (Bundesgerichtshof)
Zulässigkeit einer nachträglichen, isolierten Zulassung der Rechtsbeschwerde aufgrund einer Anhörungsrüge
IX ZB 52/22 (Bundesgerichtshof)
Nachträgliche Zulassung der Rechtsbeschwerde nach Ablehnung der sofortigen Beschwerde durch das Beschwerdegericht
VII ZB 44/19 (Bundesgerichtshof)
Zulässigkeit einer nachträglichen, isolierten Zulassung der Rechtsbeschwerde aufgrund einer Anhörungsrüge
IX ZB 56/19 (Bundesgerichtshof)
Insolvenzverfahren: Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Ablehnung der Akteneinsicht gegenüber Verfahrensbeteiligten; Zulassung der Rechtsbeschwerde …