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Gegenstandswertfestsetzung im Wahlprüfungsverfahren
Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit wird auf 250.000 € (in Worten: zweihundertfünfzigtausend Euro) festgesetzt.
Diese Entscheidung scheint sehr kurz zu sein. Eventuell liegt lediglich eine Vorarbversion vor, die wir aktualisieren, sobald das Gericht diese veröffentlicht!
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29.03.2012
Bundesverfassungsgericht 2. Senat
Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren
Sachgebiet: BvC
vorgehend BVerfG, 9. November 2011, Az: 2 BvC 4/10, Urteil
Zitiervorschlag: Bundesverfassungsgericht, Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren vom 29.03.2012, Az. 2 BvC 4/10 (REWIS RS 2012, 7580)
Papierfundstellen: REWIS RS 2012, 7580
Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.
Bundesverfassungsgericht, 2 BvC 4/10, 2 BvC 6/10, 2 BvC 8/10, 09.11.2011.
Bundesverfassungsgericht, 2 BvC 4/10, 29.03.2012.
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15 TaBV 379/08 (Landesarbeitsgericht Düsseldorf)
10 TaBV 109/10 (Landesarbeitsgericht Hamm)
Zur Steuerbarkeit der in einem Freihafen bewirkten, wie im Inland zu behandelnden Umsätze innerhalb eines …
Grenzen der Rechtsschutzgarantie im Hinblick auf substanzlose und offensichtlich aussichtslose Serienbeschwerden
VIII ZR 139/06 (Bundesgerichtshof)
2 BvE 9/11, 2 BvF 3/11, 2 BvR 2670/11
2 BvC 4/10, 2 BvC 6/10, 2 BvC 8/10
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