Bundesverfassungsgericht, Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren vom 29.03.2012, Az. 2 BvC 4/10

2. Senat | REWIS RS 2012, 7580

Foto: © Bundesverfassungsgericht │ foto USW. Uwe Stohrer, Freiburg

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Gegenstand

Gegenstandswertfestsetzung im Wahlprüfungsverfahren


Tenor

Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit wird auf 250.000 € (in Worten: zweihundertfünfzigtausend Euro) festgesetzt.

Diese Entscheidung scheint sehr kurz zu sein. Eventuell liegt lediglich eine Vorarbversion vor, die wir aktualisieren, sobald das Gericht diese veröffentlicht!

Meta

2 BvC 4/10

29.03.2012

Bundesverfassungsgericht 2. Senat

Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren

Sachgebiet: BvC

vorgehend BVerfG, 9. November 2011, Az: 2 BvC 4/10, Urteil

Zitier­vorschlag: Bundesverfassungsgericht, Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren vom 29.03.2012, Az. 2 BvC 4/10 (REWIS RS 2012, 7580)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2012, 7580


Verfahrensgang

Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.

Az. 2 BvC 4/10, 2 BvC 6/10, 2 BvC 8/10

Bundesverfassungsgericht, 2 BvC 4/10, 2 BvC 6/10, 2 BvC 8/10, 09.11.2011.


Az. 2 BvC 4/10

Bundesverfassungsgericht, 2 BvC 4/10, 29.03.2012.


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