VG Augsburg, Urteil vom 29.10.2015, Az. Au 5 K 15.351

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Gegenstand

Verpflichtungsklage, Baugenehmigung, Reihenhaus, Innenbereich, Nähere Umgebung, Einfügen, Faktische Baugrenze, Maß der baulichen Nutzung


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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Au 5 K 15.351

29.10.2015

VG Augsburg

Urteil

Sachgebiet: K

Zitier­vorschlag: VG Augsburg, Urteil vom 29.10.2015, Az. Au 5 K 15.351 (REWIS RS 2015, 3053)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2015, 3053

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