BayObLG München, Entscheidung vom 12.09.2019, Az. 1 VA 86/19

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Gegenstand

Abgrenzung des rechtlichen Interesses vom wirtschaftlichen Interesse an Akteneinsicht


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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1 VA 86/19

12.09.2019

BayObLG München

Entscheidung

Zitier­vorschlag: BayObLG München, Entscheidung vom 12.09.2019, Az. 1 VA 86/19 (REWIS RS 2019, 3616)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2019, 3616

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