ABMAHNUNG RECHTSMISSBRAUCH DSGVO ART. 82 DSGVO Hinzufügen
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Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
1. Bei der Feststellung einer rechtsmissbräuchlichen Verfolgung datenschutzrechtlicher Ansprüche kann auf die Wertungen von § 8c UWG zurückgegriffen werden.
2. Wer im Zeitraum vom 14.9.2022 bis zum 20.10.2022 (im gerichtlichen Verfahren unbestritten) mindestens 217.540 Anschreiben mit einer Zahlungsforderung von jeweils 170,00 EUR verschickt, bei dem steht das Interesse an einer Einnahmeerzielung im Vordergrund.
3. Wer sich den Unterlassungsanspruch durch Zahlung eines Betrages von 170,00 EUR abkaufen lässt, der handelt ebenfalls rechtsmissbräuchlich.
31.03.2023
Diese Entscheidung wird gegenwärtig nicht öffentlich vorgehalten.
Die Idee frei zugänglicher, konsolidierter Rechtsprechung ist in Gefahr.
Weitere Informationen hierzu auf openjur.Meta
28.02.2023
Urteil
Sachgebiet: C
Zitiervorschlag: AG Ludwigsburg, Urteil vom 28.02.2023, Az. 8 C 1361/22 (REWIS RS 2023, 1266)
Papierfundstellen: REWIS RS 2023, 1266
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Abmahnungsschreiben, Unterlassungsanspruch, Rechtsmißbrauch, Prozeßbevollmächtigter, Allgemeines Persönlichkeitsrecht, negative Feststellungsklage, Selbstbestimmungsrecht, Schmerzensgeldansprüche, Termin zur mündlichen Verhandlung, Elektronisches …
Abmahnungsschreiben, Unterlassungsanspruch, Rechtsmißbrauch, Prozeßbevollmächtigter, Allgemeines Persönlichkeitsrecht, negative Feststellungsklage, Selbstbestimmungsrecht, Schmerzensgeldansprüche, Termin zur mündlichen Verhandlung, Elektronisches …
Kein Anspruch auf Schadensersatz aus Art. 82 DSGVO bei massenhaftem Versand von Abmahnungen
Mietzahlung unter Vorbehalt bei Mietmangel keine Pflichtverletzung
Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit dem Ausspähen/Abfangen und Lesen von E-Mails