AG Ludwigsburg, Urteil vom 28.02.2023, Az. 8 C 1361/22

ABMAHNUNG RECHTSMISSBRAUCH DSGVO ART. 82 DSGVO

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Leitsatz des Bearbeiters

1. Bei der Feststellung einer rechtsmissbräuchlichen Verfolgung datenschutzrechtlicher Ansprüche kann auf die Wertungen von § 8c UWG zurückgegriffen werden.

2. Wer im Zeitraum vom 14.9.2022 bis zum 20.10.2022 (im gerichtlichen Verfahren unbestritten) mindestens 217.540 Anschreiben mit einer Zahlungsforderung von jeweils 170,00 EUR verschickt, bei dem steht das Interesse an einer Einnahmeerzielung im Vordergrund.

3. Wer sich den Unterlassungsanspruch durch Zahlung eines Betrages von 170,00 EUR abkaufen lässt, der handelt ebenfalls rechtsmissbräuchlich.


Sebastian Laoutoumai, LLM.

31.03.2023

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Gegenstand

Kein Anspruch aus Art. 82 DSGVO bei rechtsmissbräuchlichem Massenversand von Abmahnungen.


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8 C 1361/22

28.02.2023

AG Ludwigsburg

Urteil

Sachgebiet: C

§ 242 BGB, Art. 82 DSGVO

Zitier­vorschlag: AG Ludwigsburg, Urteil vom 28.02.2023, Az. 8 C 1361/22 (REWIS RS 2023, 1266)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2023, 1266

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I ZR 150/18

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