LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 22.04.2015, Az. 8 T 1936/15

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Keine Möglichkeit einer auf Erledigung des Verfahrens gerichteten Besprechung nach Erfüllung der Klageforderung


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8 T 1936/15

22.04.2015

LG Nürnberg-Fürth

Entscheidung

Sachgebiet: T

Zitier­vorschlag: LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 22.04.2015, Az. 8 T 1936/15 (REWIS RS 2015, 12239)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2015, 12239

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10 C 13.2563 (VGH München)

Voraussetzungen für Entstehen von Termins- und Erledigungsgebühr


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Wird zitiert von

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Zitiert

37 C 7353/14

VI ZB 9/13

X ZB 3/09

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