VG Würzburg, Urteil vom 21.03.2022, Az. W 8 K 21.1488

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Gegenstand

Mehrfachantrag für Direktzahlungen 2019, Erwerb von Zahlungsansprüchen, Aktivierung von Zahlungsansprüchen, fehlende Zuweisung von Zahlungsansprüchen im Jahr 2015, Beantragung von Betriebsnummer und Zahlungsansprüchen im Jahr 2015 ausdrücklich im Namen eines Anderen, keine Zahlungsansprüche im eigenen Namen, bestandskräftige Ablehnungsbescheide und rechtskräftige Gerichtsentscheidungen ab dem Jahr 2015, Ablehnung eines Sachbearbeiters bei Behörde


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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W 8 K 21.1488

21.03.2022

VG Würzburg

Urteil

Sachgebiet: K

Zitier­vorschlag: VG Würzburg, Urteil vom 21.03.2022, Az. W 8 K 21.1488 (REWIS RS 2022, 589)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2022, 589

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