AG München, Urteil vom 05.01.2017, Az. 132 C 49/15

ZIVIL- UND ZIVILVERFAHRENSRECHT ONLINE-SERVICES INTERNET AMTSGERICHT MÜNCHEN INTERNET-KRIMINALITÄT FAHRLÄSSIGKEIT BETRUG BANKEN

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Gegenstand

Keine Verpflichtung einer Bank, über Phishing erschlichenes Geld zu erstatten, wenn der Bankkunde grob fahrlässig durch Weitergabe seiner TAN in einem Telefongespräch gehandelt hat


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

Diese Entscheidung wird gegenwärtig nicht öffentlich vorgehalten. Bitte melden Sie sich an, um die Entscheidung einzusehen.

Registrieren

Sie können sich ein kostenloses REWIS-Konto erstellen.

Kostenlos

Alle Entscheidungen einsehen.

Nutzen Sie viele zusätzliche Funktionen wie Suchaufträge, Benachrichtigungen etc.

Wir nutzen Ihre Mailadresse nicht zu Werbezwecken.

Jetzt registrieren

Sie haben bereits ein REWIS-Konto? Dann melden Sie sich einfach an.

Zum Login

Wieso sehe ich diese Entscheidung nicht?

Wir haben uns unter großem Bedauern dazu entschieden, einen Großteil unserer Entscheidungsdatenbank nicht mehr direkt verfügbar zu halten. Weitere Informationen zum Hintergrund erhalten Sie auf der Informationsseite von openjur.

Weitere Informationen auf openjur

Meta

132 C 49/15

05.01.2017

AG München

Urteil

Sachgebiet: C

Zitier­vorschlag: AG München, Urteil vom 05.01.2017, Az. 132 C 49/15 (REWIS RS 2017, 17830)

Papier­fundstellen: WM2017,2021 REWIS RS 2017, 17830

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Ähnliche Entscheidungen

19 U 1508/23 e (OLG München)

Zahlungsdienstenutzer, Nicht autorisierte Zahlungsvorgänge, Grobfahrlässige, Online-Banking, Erstattungsanspruch, Bankrecht, Zahlungsdienstleister, Grobe Fahrlässigkeit, Verkehrserforderliche Sorgfalt, Freischaltcode, Sonderbedingungen, …


XI ZR 96/11 (Bundesgerichtshof)

Online-Banking: Fahrlässigkeit des Bankkunden bei gleichzeitiger Eingabe von zehn TAN nach einem Pharming-Angriff


32 S 1552/17 (LG München I)

Zahlung über sicheres Zahlungsauthentifizierungsinstrument


XI ZR 91/14 (Bundesgerichtshof)

Missbrauch des Online-Bankings: Nachweis der Autorisierung eines Zahlungsvorgangs mittels eines Zahlungsauthentifizierungsinstruments; Erschütterung des für die …


21 O 499/21 (Landgericht Köln)


Referenzen
Wird zitiert von

19 U 1508/23 e

32 S 1552/17

Zitiert

Keine Referenz gefunden.

Literatur & Presse BETA

Diese Funktion steht nur angemeldeten Nutzern zur Verfügung.

Anmelden
Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.