Bundesverfassungsgericht, Nichtannahmebeschluss vom 23.09.2015, Az. 1 BvR 2371/13

1. Senat 1. Kammer | REWIS RS 2015, 5010

Foto: © Bundesverfassungsgericht │ foto USW. Uwe Stohrer, Freiburg

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Gegenstand

Nichtannahmebeschluss: keine Verletzung von Grundrechten durch angegriffene Entscheidung


Gründe

1

Die angegriffene Entscheidung verletzt die Beschwerdeführerin nicht in ihren Grundrechten. Insbesondere ist die zugrundeliegende Rechtslage in der vom [X.]gewählten Auslegung mit den Grundrechten der Beschwerdeführerin vereinbar.

2

Von einer weiteren Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.

3

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

Meta

1 BvR 2371/13

23.09.2015

Bundesverfassungsgericht 1. Senat 1. Kammer

Nichtannahmebeschluss

Sachgebiet: BvR

vorgehend BGH, 24. Juli 2013, Az: XII ZB 340/11, Beschluss

§ 93d Abs 1 S 3 BVerfGG, §§ 9ff VersAusglG, §§ 20ff VersAusglG, § 9 VersAusglG, § 20 VersAusglG, § 51 Abs 1 VersAusglG

Zitier­vorschlag: Bundesverfassungsgericht, Nichtannahmebeschluss vom 23.09.2015, Az. 1 BvR 2371/13 (REWIS RS 2015, 5010)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2015, 5010


Verfahrensgang

Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.

BGH: Verfahren XII ZB 340/11

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 24.07.2013, Az. XII ZB 340/11 (REWIS RS 2013, 3877)


BVerfG: Verfahren 1 BvR 2371/13

Bundesverfassungsgericht, Nichtannahmebeschluss vom 23.09.2015, Az. 1 BvR 2371/13 (REWIS RS 2015, 5010)


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