OLG München, Entscheidung vom 26.08.2024, Az. 37 U 2234/24 e

37. Zivilsenat | REWIS RS 2024, 8937

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Gegenstand

Abschalteinrichtung, Aussetzung des Verfahrens, Vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten, Arglistige Täuschung, Restwert, Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung, Gebrauchsvorteil, Differenzschaden, Vorlagebeschluß, Vorteilsausgleichung, Vorabentscheidungsersuchen, Greifbare Anhaltspunkte, Ungerechtfertigte Bereicherung, Sittenwidrigkeit, Verfahrensaussetzung, Nutzungsvorteil, Vorgreiflichkeit, Abgasmanipulation, Erwerbszeitpunkt, Unzulässigkeit


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37 U 2234/24 e

26.08.2024

OLG München 37. Zivilsenat

Entscheidung

Sachgebiet: U

Zitier­vorschlag: OLG München, Entscheidung vom 26.08.2024, Az. 37 U 2234/24 e (REWIS RS 2024, 8937)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2024, 8937

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2 BvR 2735/14

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