2. Zivilsenat | REWIS RS 2024, 10811
Bei der Anhebung der Vergütung von Nachlasspflegern ist auf ein angemessenes Verhältnis zu der Vergütung vergleichbarer Berufsgruppen, insbesondere Pflegern, Vormündern und Betreuern nach dem VBVG zu achten.
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18.11.2024
Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg 2. Zivilsenat
Beschluss
Sachgebiet: W
Zitiervorschlag: Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 18.11.2024, Az. 2 W 45/24 (REWIS RS 2024, 10811)
Papierfundstellen: REWIS RS 2024, 10811
vorgehend AG Hamburg-Wandsbek, 23. Juli 2024, 709 VI 286/23, Beschluss
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