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Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren
Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit für das Verfassungsbeschwerdeverfahren wird auf 30.000 € (in Worten: dreißigtausend Euro) festgesetzt.
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22.02.2010
Bundesverfassungsgericht 1. Senat
Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren
Sachgebiet: BvR
vorgehend BGH, 14. Februar 2007, Az: IV ZR 267/04, Urteil
§ 37 Abs 2 S 2 RVG
Zitiervorschlag: Bundesverfassungsgericht, Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren vom 22.02.2010, Az. 1 BvR 1164/07 (REWIS RS 2010, 9163)
Papierfundstellen: REWIS RS 2010, 9163 BVerfGE 124, 199-235 REWIS RS 2010, 9163
Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.
Bundesverfassungsgericht, 1 BvR 1164/07, 22.02.2010.
Bundesverfassungsgericht, 1 BvR 1164/07, 07.07.2009.
Bundesverfassungsgericht, 1 BvR 280/09, 29.08.2011.
Bundesgerichtshof, IV ZR 267/04, 07.07.2010.
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1 BvR 1246/20 (Bundesverfassungsgericht)
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