Bundesverfassungsgericht, Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren vom 22.02.2010, Az. 1 BvR 1164/07

1. Senat | REWIS RS 2010, 9163

Foto: © Bundesverfassungsgericht │ foto USW. Uwe Stohrer, Freiburg

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Gegenstand

Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren


Tenor

Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit für das Verfassungsbeschwerdeverfahren wird auf 30.000 € (in Worten: dreißigtausend Euro) festgesetzt.

Diese Entscheidung scheint sehr kurz zu sein. Eventuell liegt lediglich eine Vorarbversion vor, die wir aktualisieren, sobald das Gericht diese veröffentlicht!

Meta

1 BvR 1164/07

22.02.2010

Bundesverfassungsgericht 1. Senat

Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren

Sachgebiet: BvR

vorgehend BGH, 14. Februar 2007, Az: IV ZR 267/04, Urteil

§ 37 Abs 2 S 2 RVG

Zitier­vorschlag: Bundesverfassungsgericht, Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren vom 22.02.2010, Az. 1 BvR 1164/07 (REWIS RS 2010, 9163)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2010, 9163 BVerfGE 124, 199-235 REWIS RS 2010, 9163


Verfahrensgang

Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.

Az. 1 BvR 1164/07

Bundesverfassungsgericht, 1 BvR 1164/07, 22.02.2010.

Bundesverfassungsgericht, 1 BvR 1164/07, 07.07.2009.


Az. 1 BvR 280/09

Bundesverfassungsgericht, 1 BvR 280/09, 29.08.2011.


Az. IV ZR 267/04

Bundesgerichtshof, IV ZR 267/04, 07.07.2010.


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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

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