VG Würzburg, Entscheidung vom 10.02.2023, Az. W 8 S 23.92

8. Kammer | REWIS RS 2023, 744

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Gegenstand

offensichtlicher Sofortantrag, hinreichende Begründung des Sofortvollzugs, Widerruf der Beauftragung für den Betrieb einer Corona-Teststelle, gesetzlich vorgesehene Aufhebungsmöglichkeit, Widerrufsvorbehalt, kein nachträgliches Entfallen der Voraussetzungen für Beauftragung, keine Unzuverlässigkeit, Abstellen auf das Verhalten der gesetzlich vertretungsberechtigten Person, Verweis auf Führungszeugnis nicht ausreichend, Länger zurückliegende leichte Straftat, Mängel beim Teststellenbetrieb nach Feststellung behoben


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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W 8 S 23.92

10.02.2023

VG Würzburg 8. Kammer

Entscheidung

Sachgebiet: S

Zitier­vorschlag: VG Würzburg, Entscheidung vom 10.02.2023, Az. W 8 S 23.92 (REWIS RS 2023, 744)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2023, 744

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Widerruf Beauftragung, Corona-Teststelle, Hygienemängel, Mangelhafte Testung


7 L 196/22 (Verwaltungsgericht Aachen)


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8 C 6/14

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