VGH München, Entscheidung vom 06.11.2017, Az. 3 ZB 14.1433

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Gegenstand

Ruhestandsversetzung kein zwingender dienstlicher Grund für die Nichtinanspruchnahme von Dienstbefreiung


Login erforderlich

Sie müssen angemeldet sein, um diese Entscheidung auf REWIS einsehen zu können.

Registrieren

Sie können sich ein kostenloses REWIS-Konto erstellen.

Ihre Vorteile:

Kostenlos

Alle Entscheidungen einsehen.

Nutzen Sie viele zusätzliche Funktionen wie Suchaufträge, Benachrichtigungen etc.

Wir nutzen Ihre Mailadresse nicht zu Werbezwecken.

Jetzt registrieren

Login

Sie haben bereits ein REWIS-Konto? Dann melden Sie sich einfach an.

Zum Login

Meta

3 ZB 14.1433

06.11.2017

VGH München

Entscheidung

Sachgebiet: ZB

Zitier­vorschlag: VGH München, Entscheidung vom 06.11.2017, Az. 3 ZB 14.1433 (REWIS RS 2017, 2924)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2017, 2924

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Ähnliche Entscheidungen

M 5 K 19.3031 (VG München)

Zur Dienstunfähigkeit führende Erkrankung


3 B 16.1866 (VGH München)

Urlaubsabgeltung und Mehrarbeitsvergütung bei Ruhestandsversetzung


B 5 K 15.570 (VG Bayreuth)

Keine Mehrarbeitsvergütung bei fehlendem Freizeitausgleich wegen Krankheit und Ruhestand


3 ZB 17.275 (VGH München)

Kein Anspruch auf Mehrarbeitsvergütung


M 5 K 18.3034 (VG München)

Keine Vergütung angefallener Mehrarbeitsstunden bei beschleunigter Versetzung aus persönlichen Gründen


Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

Keine Referenz gefunden.

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.