2. Zivilkammer | REWIS RS 2021, 2067
DSGVO AUSKUNFTSANSPRUCH Hinzufügen
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Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Beschränkung eines Auskunftsanspruchs aus Art. 15 DSGVO wegen Rechtsmissbräuchlichkeit (verordnungsfremde Erwägungen für Geltendmachung); Abstellen auf Erwägungsgrund 63 der DSGVO.
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06.10.2021
Landgericht Krefeld 2. Zivilkammer
Urteil
Sachgebiet: O
Zitiervorschlag: Landgericht Krefeld, Urteil vom 06.10.2021, Az. 2 O 448/20 (REWIS RS 2021, 2067)
Papierfundstellen: REWIS RS 2021, 2067
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Rechtsmissbräuchlichkeit eines Auskunftsbegehrens nach Art. 15 DSGVO - verordnungsfremde Ziele
4 O 275/21 (Landgericht Paderborn)
4 O 190/22 (Landgericht Bochum)
Rechtsmissbräuchlichkeit eines Auskunftsbegehrens nach Art. 15 DSGVO
18 O 204/21 (Landgericht Essen)