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Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Äußeres Erscheinungsbild eines Polizeibeamten; Genehmigung einer Tätowierung; Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung
Die Beschwerde des [X.] ist begründet. Die Revision wird wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) zugelassen.
Das Revisionsverfahren kann dem [X.] im [X.] an die bereits vorliegende Rechtsprechung (vgl. insbesondere BVerwG, Urteile vom 2. März 2006 - 2 C 3.05 - BVerwGE 125, 85 und vom 17. November 2017 - 2 C 25.17 - BVerwGE 160, 370) Gelegenheit zur weiteren Klärung der Frage geben, welche Anforderungen an eine hinreichend bestimmte gesetzliche Ermächtigung zu stellen sind, die das zulässige Ausmaß von Tätowierungen bei Beamten regelt.
Die Streitwertfestsetzung für das Beschwerdeverfahren folgt aus § 47 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 und § 52 Abs. 2 GKG. Die vorläufige Festsetzung des Streitwerts für das Revisionsverfahren beruht auf § 63 Abs. 1 i.V.m. § 47 Abs. 1 Satz 1 und § 52 Abs. 2 GKG.
Meta
2 B 10/19, 2 B 10/19 (2 C 13/19)
31.07.2019
Bundesverwaltungsgericht 2. Senat
Beschluss
Sachgebiet: C
vorgehend Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, 14. November 2018, Az: 3 BV 16.2072, Urteil
Art 75 Abs 2 BG BY, Art 2 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 132 Abs 2 Nr 1 VwGO
Zitiervorschlag: Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 31.07.2019, Az. 2 B 10/19, 2 B 10/19 (2 C 13/19) (REWIS RS 2019, 4902)
Papierfundstellen: REWIS RS 2019, 4902
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
4 B 59/17, 4 B 59/17 (4 C 5/18) (Bundesverwaltungsgericht)
Revisionszulassung; Gebietsverträglichkeit einer Gaststätte im allgemeinen Wohngebiet
9 B 32/15, 9 B 32/15 (9 C 1/16) (Bundesverwaltungsgericht)
Revisionszulassung; Anspruch auf Prozesszinsen; Verhältnis von Erschließungsvertrag und Kostenvereinbarung; öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch
2 B 22/18, 2 B 22/18 (2 C 38/18) (Bundesverwaltungsgericht)
Erstattung von Ausbildungskosten der Bundeswehr; Zulassung der Revision
2 B 21/18, 2 B 21/18 (2 C 37/18) (Bundesverwaltungsgericht)
Erstattung von Ausbildungskosten der Bundeswehr; Zulassung der Revision
2 B 42/21, 2 B 42/21 (2 C 10/22) (Bundesverwaltungsgericht)
Revisionszulassung; Ausschluss aus dem Bewerberkreis für ein Beförderungsamt
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