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Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Revision im Strafverfahren wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln: Nachholung der Festsetzung einer Einzelstrafe für eine Serienstraftat im Rahmen der Gesamtstrafenbildung
1. Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des [X.] vom 5. Mai 2010 wird mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass die Einzelstrafe im Fall II. 32 der Urteilsgründe auf ein Jahr Freiheitsstrafe festgesetzt wird.
2. Der Angeklagte trägt die Kosten des Rechtsmittels.
Die Revision des Angeklagten ist unbegründet im Sinne des § 349 Abs. 2 StPO. Jedoch war die fehlende Festsetzung der Einzelstrafe im Fall II. 32 der Urteilsgründe (Tat vom 10. Februar 2009) vom Senat nachzuholen.
In entsprechender Anwendung von § 354 Abs. 1 StPO hat der Senat auf Antrag des [X.] diese Einzelstrafe dem Strafrahmen des § 29 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BtMG entnommen und die Mindeststrafe verhängt. Der [X.] hat in seiner Antragsschrift vom 17. August 2010 zutreffend darauf hingewiesen, dass die [X.] für "alle" Taten den Strafrahmen des § 29 Abs. 3 Satz 1 BtMG zu Grunde legen wollte ([X.]) und Umstände, die ein Abweichen von der Regelwirkung des § 29 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BtMG rechtfertigen könnten, "bei keiner Tat" ([X.]) angenommen hat. Das Verbot der Schlechterstellung (§ 358 Abs. 2 StPO) steht der Nachholung der Festsetzung nicht entgegen ([X.], [X.]. v. 14. Januar 1998 - 2 [X.], [X.]R StPO § 354 Abs. 1 Strafausspruch 10 m.w.N.). Die Höhe der nunmehr festgesetzten Einzelstrafe schließt eine Benachteiligung des Beschwerdeführers aus (§ 54 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 1 StGB).
Ernemann |
Solin-Stojanović |
Ri'in[X.] Roggenbuck |
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Ernemann |
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Cierniak |
Bender |
Meta
16.09.2010
Bundesgerichtshof 4. Strafsenat
Beschluss
Sachgebiet: StR
vorgehend LG Dessau-Roßlau, 5. Mai 2010, Az: 8 KLs 2/10 - 636 Js 1947/09, Urteil
§ 29 Abs 3 BtMG, § 354 Abs 1 StPO, § 358 Abs 2 StPO
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Beschluss vom 16.09.2010, Az. 4 StR 433/10 (REWIS RS 2010, 3268)
Papierfundstellen: REWIS RS 2010, 3268
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
4 StR 433/10 (Bundesgerichtshof)
1 StR 6/14 (Bundesgerichtshof)
Gesamtstrafenbildung: Nachholung der Festsetzung einer Einzelstrafe durch das Revisionsgericht
4 StR 634/09 (Bundesgerichtshof)
5 StR 331/21 (Bundesgerichtshof)
Vermögensabschöpfung: Einziehung von vorab für den Ankauf von Betäubungsmitteln zur Verfügung gestelltem Geld
4 StR 68/10 (Bundesgerichtshof)
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