Bundespatentgericht, Beschluss vom 15.05.2010, Az. 30 W (pat) 4/09

30. Senat | REWIS RS 2010, 6651

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Gegenstand

Markenbeschwerdeverfahren – "ULTIMATE" – Freihaltungsbedürfnis - keine Unterscheidungskraft


Tenor

hat der 30. Senat ([X.]) des [X.] auf die mündliche Verhandlung vom 10. Dezember 2009 unter Mitwirkung des Vorsitzenden [X.] Dr. [X.] von Falckenstein sowie der Richterin Winter und des [X.] Paetzold

beschlossen:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Meta

30 W (pat) 4/09

15.05.2010

Bundespatentgericht 30. Senat

Beschluss

Sachgebiet: W (pat)

Zitier­vorschlag: Bundespatentgericht, Beschluss vom 15.05.2010, Az. 30 W (pat) 4/09 (REWIS RS 2010, 6651)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2010, 6651

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