Oberlandesgericht Stuttgart, Beschluss vom 24.04.2024, Az. 11 UF 37/24

Senat für Familiensachen | REWIS RS 2024, 6736

Meta

11 UF 37/24

24.04.2024

Oberlandesgericht Stuttgart Senat für Familiensachen

Beschluss

Sachgebiet: UF

Zitier­vorschlag: Oberlandesgericht Stuttgart, Beschluss vom 24.04.2024, Az. 11 UF 37/24 (REWIS RS 2024, 6736)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2024, 6736

vorgehend AG Ulm, 25. Januar 2024, 4 F 320/23



Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

Zitatauswertung

Ähnliche Entscheidungen

1 AGH 12/23 (None)

Unzulässige Einreichung der Berufungsschrift in anwaltlichem Verfahren bei der elektronischen Poststelle der Rechtsanwaltskammer


2 UF 16/22 (OLG Bamberg)

Elektronische Einlegung der Beschwerde beim unzuständigen Gericht, Weiterleitung


4 UF 154/22 (Oberlandesgericht Hamm)


V R 1/24 (Bundesfinanzhof)

Zwingendes Dateiformat elektronischer Dokumente


XII ZB 8/19 (Bundesgerichtshof)

Beschwerde in familiengerichtlichem Verfahren: Einhaltung der Schriftform bei Übermittlung einer im Original unterzeichneten Beschwerdebegründungsschrift im …



Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.

Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.

Öffnen: STRG + Shift | Schließen: ESC