Senat für Familiensachen | REWIS RS 2024, 6736
LRBW
1. Die gegen einen familiengerichtlichen Beschluss wegen Kindesunterhalts eingelegte Beschwerde ist unzulässig, wenn die Beschwerdebegründung nicht bei der gem. § 130a Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 ZPO vorgesehenen elektronischen Poststelle des Gerichts, sondern beim unzuständigen Empfänger eingeht, ...
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24.04.2024
Oberlandesgericht Stuttgart Senat für Familiensachen
Beschluss
Sachgebiet: UF
Zitiervorschlag: Oberlandesgericht Stuttgart, Beschluss vom 24.04.2024, Az. 11 UF 37/24 (REWIS RS 2024, 6736)
Papierfundstellen: REWIS RS 2024, 6736
vorgehend AG Ulm, 25. Januar 2024, 4 F 320/23
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Zitatauswertung
Unzulässige Einreichung der Berufungsschrift in anwaltlichem Verfahren bei der elektronischen Poststelle der Rechtsanwaltskammer
Elektronische Einlegung der Beschwerde beim unzuständigen Gericht, Weiterleitung
4 UF 154/22 (Oberlandesgericht Hamm)
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XII ZB 8/19 (Bundesgerichtshof)
Beschwerde in familiengerichtlichem Verfahren: Einhaltung der Schriftform bei Übermittlung einer im Original unterzeichneten Beschwerdebegründungsschrift im …
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