Hessisches Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 12.04.2022, Az. 3 Ta 39/22

3. Berufungskammer | REWIS RS 2022, 12946

Meta

3 Ta 39/22

12.04.2022

Hessisches Landesarbeitsgericht 3. Berufungskammer

Beschluss

Sachgebiet: Ta

Zitier­vorschlag: Hessisches Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 12.04.2022, Az. 3 Ta 39/22 (REWIS RS 2022, 12946)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2022, 12946

vorgehend ArbG Kassel, 17. Januar 2022, 7 Ca 153/21, Beschluss



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7 Ca 153/21

I ZB 82/18

VI ZB 52/16

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