VERWALTUNGSRECHT WIRTSCHAFT ALKOHOL VERWALTUNGSGERICHTSHOF BADEN-WÜRTTEMBERG GASTSTÄTTENRECHT CORONAVIRUS Hinzufügen
Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.
Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Meta
27.05.2020
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg
Beschluss
Zitiervorschlag: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.05.2020, Az. 1 S 1528/20 (REWIS RS 2020, 6977)
Papierfundstellen: REWIS RS 2020, 6977
Auf Mobilgerät öffnen.
Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Corona-Pandemie, Untersagung der Öffnung von reinen Schankwirtschaften (Bars/Kneipen) in geschlossenen Räumen
Erfolgloser einstweiliger Rechtsschutz gegen Betriebsuntersagung einer Schankwirtschaft (Bar) aufgrund Corona-Verordnung (Bayern)
1 S 3156/20 (Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg)
1 S 1357/20 (Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg)
1 S 1216/20 (Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg)