Bundespatentgericht, Beschluss vom 01.06.2015, Az. 24 W (pat) 46/13

24. Senat | REWIS RS 2015, 10403

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Gegenstand

Markenbeschwerdeverfahren – "SANDTER 1953/>Sander<" – zur rechtserhaltenden Benutzung - Warenähnlichkeit – zur Kennzeichnungskraft – teilweise klangliche Verwechslungsgefahr


Tenor

hat der 24. Senat ([X.]) des [X.] auf die mündliche Verhandlung vom 3. Februar 2015 unter Mitwirkung des Vorsitzenden [X.] sowie [X.] und [X.]

beschlossen:

Auf die Beschwerde der Widersprechenden werden die Beschlüsse der Markenstelle für Klasse 3 des [X.] vom 17. April 2012 und vom 2. September 2013 aufgehoben, soweit der Widerspruch in Bezug auf die Waren „Verbandsstoffe; [X.]; Bekleidung für medizinische Zwecke“ zurückgewiesen wurde.

Wegen des Widerspruchs aus der Marke Nr. 462 856 wird die Löschung der Marke Nr. 30 2010 016 814 für die Waren „Verbandsstoffe; [X.]; Bekleidung für medizinische Zwecke“ angeordnet.

Im Übrigen wird die Beschwerde der Widersprechenden zurückgewiesen.

Meta

24 W (pat) 46/13

01.06.2015

Bundespatentgericht 24. Senat

Beschluss

Sachgebiet: W (pat)

Zitier­vorschlag: Bundespatentgericht, Beschluss vom 01.06.2015, Az. 24 W (pat) 46/13 (REWIS RS 2015, 10403)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2015, 10403

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I ZB 92/08 (Bundesgerichtshof)


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