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Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Luftverkehrsrecht; Auswahl zwischen Bodenabfertigungsdienstleistern; Revisionszulassung
Die Beschwerde hat Erfolg. Der Rechtssache kommt die geltend gemachte grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) zu. Die Revision kann dem [X.] voraussichtlich Gelegenheit geben, unter anderem die Fragen zu klären, mit welchem Gewicht bei einer Auswahlentscheidung nach § 7 der Bodenabfertigungsdienst-Verordnung ([X.]) die in der vorangegangenen Ausschreibung ohne nähere Gewichtung aufgeführten Zuschlagskriterien zu berücksichtigen sind und welche Bedeutung bei der Auswahlentscheidung den in der Ausschreibung als eines der Kriterien genannten Voten des [X.], des Flughafenunternehmers und des Betriebsrates beigemessen werden darf.
Meta
3 B 37/11, 3 B 37/11 (3 C 32/11)
08.11.2011
Bundesverwaltungsgericht 3. Senat
Beschluss
Sachgebiet: C
vorgehend Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, 25. Januar 2011, Az: 20 D 38/10.AK, Urteil
§ 7 BADV, § 132 Abs 2 Nr 1 VwGO
Zitiervorschlag: Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 08.11.2011, Az. 3 B 37/11, 3 B 37/11 (3 C 32/11) (REWIS RS 2011, 1707)
Papierfundstellen: REWIS RS 2011, 1707
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Anspruch auf Bescheidung von Bewerbung
2 VR 10/23 (Bundesverwaltungsgericht)
2 VR 2/16 (Bundesverwaltungsgericht)
Konkurrentenstreit unter Soldaten um höherwertigen Dienstposten beim BND; Auswahlentscheidung als maßgeblicher Zeitpunkt
5 PB 2/22 (Bundesverwaltungsgericht)
Personalvertretungsrecht; Absehen von der Ausschreibung von Dienstposten
3 C 32/11 (Bundesverwaltungsgericht)
Luftverkehrsrecht; Auswahlverfahren nach der Bodenabfertigungsdienst-Verordnung
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