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Unionsrechtlicher Staatshaftungsanspruch - Beschäftigungsbedingungen befristet beschäftigter Arbeitnehmer
Meta
17.06.2015
LG München I
Urteil
Sachgebiet: O
Zitiervorschlag: LG München I, Urteil vom 17.06.2015, Az. 15 O 860/14 (REWIS RS 2015, 9579)
Papierfundstellen: REWIS RS 2015, 9579
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Unionsrechtlicher Staatshaftungsanspruch wegen Gemeinschaftsrechtswidrigkeit der Versorgungsordnung der Europäischen Patentorganisation
Kein Anspruch wegen unionsrechtlicher Staatshaftung mangels Geltungverschaffen einer arbeitsrechtlichen Richtlinie
Zur Frage der Gemeinschaftsrechtswidrigkeit der Versorgungsordnung der Europäischen Patentorganisation (EPO)
Zur Frage der Gemeinschaftsrechtswidrigkeit der Versorgungsordnung der Europäischen Patentorganisation (EPO)
Anspruch auf Schadensersatz wegen Verletzung unionsrechtlicher Vorschriften