Bundespatentgericht, Urteil vom 06.05.2015, Az. 6 Ni 34/14 (EP)

6. Senat | REWIS RS 2015, 11525

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Gegenstand

Wirkungslosigkeit dieser Entscheidung


Tenor

In der Patentnichtigkeitssache

betreffend das europäische Patent 0 882 375

([X.] 697 30 950)

hat der 6. Senat (Nichtigkeitssenat) des [X.] auf die mündliche Verhandlung vom 6. Mai 2015 durch [X.], die Richterin [X.] sowie die Richter [X.], Dipl.-Phys. Univ. [X.]. [X.] und Dipl.-Ing. Matter

für Recht erkannt:

[X.] Das [X.] Patent 0 882 375 wird mit Wirkung für das Hoheitsgebiet der [X.] für nichtig erklärt.

I[X.] Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte. Die Kosten der Nebenintervention trägt die Nebenintervenientin.

II[X.] [X.] ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Tatbestand

1

Die Beklagte war bei Klageerhebung am 8. Oktober 2012 eingetragene Inhaberin des auch mit Wirkung für das Hoheitsgebiet der [X.] erteilten [X.] Patents EP 0 882 375 ([X.]), das am 21. Februar 1997 unter Inanspruchnahme der Priorität der [X.] Patentanmeldung 960 895 vom 26. Februar 1996 angemeldet worden ist. Der [X.] Teil des [X.]s ist während des [X.] auf die jetzige Inhaberin, die [X.], übertragen worden, die seit 12. März 2015 im [X.] eingetragen ist.

2

Das in [X.] veröffentlichte [X.] trägt die [X.]eichnung: „A Communication Network Terminal Supporting a Plurality of Applications/ Kommunikationsnetzwerkendgerät mit einer Vielfalt von Applikationen“ und wird beim [X.] unter dem Aktenzeichen 697 30 950.9 geführt. Es umfasst in der erteilten Fassung 19 Ansprüche, von denen die Ansprüche 1, 2 und 16 einander nebengeordnet sind.

3

Die unabhängigen Ansprüche lauten in der [X.] in der Fassung nach der [X.]schrift (EP 0 882 375 [X.]) wie folgt:

4

characterised in that it comprises means that have been arranged to receive a wirelessly communicated user message having information for one of said applications (17, 18) and a header relating to said one of said applications (17,18), and means (8) arranged to address the information to a respective one of said applications (17, 18) according to said header, [X.] has an address field ([X.]) containing the address of the destination of the message and a data field ([X.]) [X.], and that said header is in [X.] ([X.]).

5

characterised in that it comprises means (8, 10-12) that have been arranged to send information relating to one of said applications (17, 18) in a user message over wireless communication and means (8) arranged to add a header to [X.], the header indicating the respective application (17, 18) [X.], [X.] has an address field ([X.]) containing the address of the destination of the message and a data field ([X.]) [X.], and that said header is in [X.] ([X.]).

6

16. A method of transferring data between a first device and a second device, the second device being remote from the first device, and both the first and second device being one of a mobile station capable of communicating over a mobile communications network and of a computer having a connection to the mobile communications network, [X.] comprising:

7

retrieving a data entry from an application of the first device, [X.] fields,

8

transmitting said entry to the second device in a user message via the mobile communications network, [X.] comprising a header for indicating, to the second device, which application of a plurality of applications is comprised in the second device that the data relates to, and [X.] has an address field containing the address of the destination of the message and a data field [X.], and that said header is in [X.], and

9

storing the received data entry in corresponding data fields in a corresponding application of the second device.”

In [X.]r Übersetzung nach der [X.] 697 30 950 T2 lauten die Patentansprüche 1, 2 und 16 wie folgt:

dadurch gekennzeichnet, dass es Mittel, die so ausgebildet worden sind, dass sie eine drahtlos übermittelte Anwendernachricht empfangen, die Informationen für eine der Anwendungen (17,18) sowie einen auf diese eine der Anwendungen (17,18) bezogenen Kopf besitzt, und Mittel (8), die so beschaffen sind, dass sie die Informationen entsprechend dem Kopf an eine Entsprechende der Anwendungen (17, 18) richten, umfasst, wobei die Anwendernachricht ein Adressfeld ([X.]), das die Adresse des Ziels der Nachricht enthält, und ein [X.] ([X.]), das die Informationen der Nachricht enthält, besitzt, und dass sich der Kopf in dem [X.] ([X.]) befindet.

dadurch gekennzeichnet, dass es Mittel (8,10-12), die so ausgebildet worden sind, dass sie Informationen, die auf eine der Anwendungen (17, 18) bezogen sind, in einer Anwendernachricht über eine drahtlose Kommunikation senden, und Mittel (8), die so beschaffen sind, dass sie zu der Anwendernachricht einen Kopf hinzufügen, umfasst, wobei der Kopf die entsprechende Anwendung (17, 18) angibt, auf die sich die Informationen beziehen, dass die Anwendernachricht ein Adressfeld ([X.]), das die Adresse des Ziels der Nachricht enthält, und ein [X.] ([X.]), das die Informationen der Nachricht enthält, besitzt und dass sich der Kopf in dem [X.] ([X.]) befindet.

16. Verfahren zum Übertragen von Daten zwischen einer ersten Vorrichtung und einer zweiten Vorrichtung, wobei die zweite Vorrichtung von der ersten Vorrichtung entfernt ist und wobei sowohl die erste Vorrichtung als auch die zweite Vorrichtung entweder eine Mobilstation, die über ein mobiles Kommunikationsnetz kommunizieren können, oder ein Computer, der eine Verbindung mit dem mobilen Kommunikationsnetz hat, sind, wobei das Verfahren umfasst:

Wiedergewinnen eines Dateneintrags aus einer Anwendung der ersten Vorrichtung, wobei die Anwendung mehrere [X.] enthält, wovon jeder eine Anzahl von [X.]ern besitzt,

Senden des Eintrags zur zweiten Vorrichtung in einer Anwendernachricht über das mobile Kommunikationsnetz, wobei die Anwendernachricht einen Kopf umfasst, der für die zweite Vorrichtung angibt, auf welche der mehreren Anwendungen in der zweiten Vorrichtung die Daten bezogen sind, und wobei die Anwendernachricht ein Adressfeld, das die Adresse des Ziels der Nachricht enthält, und ein [X.], das die Informationen der Nachricht enthält, besitzt, und dass sich der Kopf in dem [X.] befindet, und

Speichern des empfangenen Dateneintrags in entsprechenden [X.]ern in einer entsprechenden Anwendung der zweiten Vorrichtung.“

Wegen des Wortlauts der [X.] 3 bis 15, die mit Ausnahme der Ansprüche 6, 8, 11 und 12 jeweils auf die [X.] oder 2 rückbezogen sind, und der auf den nebengeordneten [X.] 16 rückbezogenen [X.] 17 bis 19 wird auf die [X.]schrift [X.]ug genommen.

Die Klägerin, die einem Wechsel der Beklagtenstellung von der früheren Patentinhaberin auf die Nebenintervenientin nicht zugestimmt hat, greift das [X.] in vollem Umfang an. Sie ist der Ansicht, es nehme zu Unrecht die Priorität der [X.] Anmeldung in Anspruch. Das [X.] sei für nichtig zu erklären, da seine [X.]egenstände gegenüber dem Stand der Technik nicht neu seien und daneben über den Inhalt der Anmeldung in der ursprünglich eingereichten Fassung hinausgingen.

Zur Begründung der fehlenden Patentfähigkeit beruft sich die Klägerin u. a. auf folgende Unterlagen:

[X.]: [X.]schrift EP 0882 375 [X.]

NK8: [X.] [X.] 97/32439 [X.] des [X.]s

D1: EP 0 689 368 [X.]

D2: [X.] 4 354 252 A

D3: [X.], [X.]/95, veröffentlicht im Rahmen des ETSI-Treffens in [X.] vom 25. bis 27. September 1995.

[X.]: [X.] 03.40 Mobilfunkstandard, Version [X.], Januar 1996.

[X.]a: [X.] 03.40 Mobilfunkstandard, Version 4.9.1, Oktober 1994.

D4: [X.] 03.40 Mobilfunkstandard, Version 5.3.0, Juli 1996.

[X.]: [X.]: “[X.]/IP and Related Protocols”, 2. Auflage 1995.

[X.]c: [X.]: „[X.]/IP Netzwerk Administration“, 1. Auflage 1995.

[X.]: „[X.]“, veröffentlicht im Oktober 1995.

[X.]e: „[X.]“, veröffentlicht im September 1995.

[X.]f: [X.]: “[X.], Mobile Agents White Paper”, 1996.

[X.]g: [X.], veröffentlicht im Februar 1991.

[X.]h: [X.]: „[X.]/IP und [X.]/[X.] in Theorie und Praxis“, 3. Auflage 1995.

D6: „[X.]: [X.]lobal Mobile Computing by Proxy“, Veröffentlichung der [X.] [X.]roup, 13. September 1995.

D7: [X.], [X.]: A Transport Protocol for Real-Time Applications, veröffentlicht im Januar 1996.

D8: EP 0 683 963 [X.]

D8a: [X.] 95/16330 [X.], [X.] der D8

D9: EP 0 634 719 [X.]

D10: [X.] mit:

D10-1: „[X.] - The Choices”, veröffentlicht 1995.

D10-2: „Software Product Description - [X.] Transport for [X.] [X.], Version 2.0", veröffentlicht im Dezember 1993.

[X.]: [X.]: “[X.]/IP for Multiplatform Networking”. [X.], [X.], 1989.

D12: [X.] 97/28662 [X.]

D12a: Auszug des [X.]/EIA Interim Standard. 800 MHz TDMA Cellular - Radio Interface - Mobile Station - Base Station Compatibility - Digital Control Channel. [X.]/EIA/[X.] 1994.

D12b Auszug des Standarddokuments IS-136.1 Rev 0, veröffentlicht im Mai 1995.

[X.]: [X.]/00373 [X.]

D14: Narrowband Sockets Specification, Revision 09, September 1996.

[X.]: [X.] 5 457 680 A

D16: [X.] 97/01940 [X.]

D17: [X.] 97/50037 [X.]

D17a: Prioritätsdokument [X.] 08/670,678 der D17

[X.]: [X.] 92/14329 [X.]

D20: EP 0 671 721 [X.]

D21: EP 0 631 419 [X.]

D21a: Artikel der Zeitschrift „[X.]“ vom 12. Oktober 1992, S. 45.

[X.]: [X.] (Stand 1994).

[X.]: [X.] (im [X.] abrufbar unter http://www.theasciicode.com.ar/ascii-control-characters/line-feed-ascii-code-10.html).

[X.]: [X.] mit:

[X.]-1: Auszug aus dem Fachwörterbuch „[X.]", 1993, S. 112.

[X.]-2: Auszug aus [X.] [X.], 7. Aufl. 1996, S. 51

sowie auf drei Vorbenutzungen nebst dazugehörenden Unterlagen:

ohne [X.].: [X.]

[X.]: [X.], [X.], 1994.

[X.]a: [X.], 13. Juni 1994.

NK16: Artikel aus dem Network World Newsletter vom 13. März 1995.

NK16a: [X.]/03707 [X.]

D18: [X.] 9000

D18a: Handbuch des [X.] 9000.

NK22: Pressemitteilung der Beklagten vom 15. August 1996.

[X.]: [X.] Simon

[X.]: Benutzerhandbuch des Mobiltelefons [X.] Simon.

[X.]a: [X.] mit einem Artikel der Zeitschrift „[X.]“, Januar 1994, [X.], und einem Produkttest aus dem Jahr 1995.

Die Klägerin beantragt,

das [X.] mit Wirkung für das Hoheitsgebiet der [X.] in vollem Umfang für nichtig zu erklären.

Die Beklagte beantragt,

die Klage abzuweisen,

hilfsweise das Patent teilweise für nichtig zu erklären, soweit es über die Fassung der Ansprüche nach einem der [X.] 1 bis 8A gemäß Anlage [X.] zum Schriftsatz vom 2. März 2015 in der Reihenfolge

Ansprüche 1 bis 18 gemäß Hilfsantrag 1 vom 2. März 2015,

Ansprüche 1 bis 18 gemäß Hilfsantrag 1A vom 2. März 2015,

Ansprüche 1 bis 17 gemäß Hilfsantrag 1B vom 2. März 2015,

Ansprüche 1 bis 18 gemäß Hilfsantrag 2 vom 2. März 2015,

Ansprüche 1 bis 18 gemäß Hilfsantrag 2A vom 2. März 2015,

Ansprüche 1 bis 17 gemäß Hilfsantrag 2B vom 2. März 2015,

Ansprüche 1 bis 18 gemäß Hilfsantrag 3 vom 2. März 2015,

Ansprüche 1 bis 18 gemäß Hilfsantrag 3A vom 2. März 2015,

Ansprüche 1 bis 18 gemäß Hilfsantrag 3B vom 2. März 2015,

Ansprüche 1 bis 17 gemäß Hilfsantrag 3C vom 2. März 2015,

Ansprüche 1 bis 17 gemäß Hilfsantrag 3D vom 2. März 2015,

Ansprüche 1 bis 18 gemäß Hilfsantrag 3E vom 2. März 2015,

Ansprüche 1 bis 17 gemäß Hilfsantrag 3F vom 2. März 2015,

Ansprüche 1 bis 18 gemäß Hilfsantrag 4 vom 2. März 2015,

Ansprüche 1 bis 18 gemäß Hilfsantrag 4A vom 2. März 2015,

Ansprüche 1 bis 17 gemäß Hilfsantrag 4B vom 2. März 2015,

Ansprüche 1 bis 17 gemäß Hilfsantrag 4C vom 2. März 2015,

Ansprüche 1 bis 17 gemäß Hilfsantrag 4D vom 2. März 2015,

Ansprüche 1 bis 17 gemäß Hilfsantrag 4E vom 2. März 2015,

Ansprüche 1 bis 18 gemäß Hilfsantrag 4F vom 2. März 2015,

Ansprüche 1 bis 18 gemäß Hilfsantrag 5 vom 2. März 2015,

Ansprüche 1 bis 17 gemäß Hilfsantrag 5A vom 2. März 2015,

Ansprüche 1 bis 17 gemäß Hilfsantrag 5B vom 2. März 2015,

Ansprüche 1 bis 17 gemäß Hilfsantrag 5C vom 2. März 2015,

Ansprüche 1 bis 17 gemäß Hilfsantrag 5D vom 2. März 2015,

Ansprüche 1 bis 17 gemäß Hilfsantrag 5E vom 2. März 2015,

Ansprüche 1 bis 17 gemäß Hilfsantrag 5F vom 2. März 2015,

Ansprüche 1 bis 17 gemäß Hilfsantrag 5[X.] vom 2. März 2015,

Ansprüche 1 bis 18 gemäß Hilfsantrag 5H vom 2. März 2015,

Ansprüche 1 bis 17 gemäß Hilfsantrag 5I vom 2. März 2015,

Ansprüche 1 bis 17 gemäß Hilfsantrag 5J vom 2. März 2015,

Ansprüche 1 bis 17 gemäß Hilfsantrag 5K vom 2. März 2015,

Ansprüche 1 bis 18 gemäß Hilfsantrag 6 vom 2. März 2015,

Ansprüche 1 bis 18 gemäß Hilfsantrag 6A vom 2. März 2015,

Ansprüche 1 bis 18 gemäß Hilfsantrag 7 vom 2. März 2015,

Ansprüche 1 bis 18 gemäß Hilfsantrag 8 vom 2. März 2015,

Ansprüche 1 bis 18 gemäß Hilfsantrag 8A vom 2. März 2015,

hinausgeht, mit der geänderten Maßgabe, dass Hilfsantrag 7 an letzter Stelle zu prüfen sein soll.

In der mündlichen Verhandlung hat die Nebenintervenientin ergänzend beantragt, Hilfsantrag 5 vom 2. März 2015 durch die in der mündlichen Verhandlung überreichten [X.] 5‘, 5‘‘ und 5‘‘‘ in der Reihenfolge 5‘, 5‘‘, 5‘‘‘ zu ersetzen. Weiterhin hat sie erklärt, bei Hilfsantrag 6 werde Anspruch 1, bei Hilfsantrag 7 Anspruch 2 ersatzlos gestrichen.

Die insgesamt 39 geltenden [X.], die in acht Serien unterteilt sind, fügen den erteilten Ansprüchen in unterschiedlicher Kombination und teilweise voneinander abweichenden Wortlaut 27 neue Merkmale hinzu. Zum Wortlaut der Patentansprüche nach den [X.]n wird auf [X.]rund ihres Umfangs auf die Akten verwiesen.

Die Beklagte tritt den Ausführungen der Klägerin in allen Punkten entgegen und hält das [X.] für rechtsbeständig. Jedenfalls im Umfang eines der [X.] seien seine [X.]egenstände nicht unzulässig erweitert, neu und beruhten auch auf einer erfinderischen Tätigkeit.

Sie verweist zur Stützung ihrer Anträge u. a. auf folgende Dokumente:

NB2 Buch „[X.]" von [X.], 1994.

NB3 [X.] 793, [X.], Darpa [X.] Program, Protocol Specification, September 1981.

[X.] [X.]utachten, das die Patentinhaberin bei dem privatrechtlichen Unternehmen serv.ip des [X.] zur Beurteilung der Rechtsbeständigkeit des [X.]s gegenüber der [X.] in Auftrag gegeben hat.

NB5 [X.] von [X.] von dessen Homepage, Dec. 2003.

[X.] Handbuch des [X.], [X.], 183, 184.

N[X.]2 Auszug aus dem Buch “[X.]working With [X.]/IP Vol. 1: Principles, Protocol, and Architecture” von [X.], 3. Auflage 1995.

N[X.]3 Auszug aus dem Buch „The [X.]/IP [X.]uide“ von [X.] aus dem Jahr 2005.

N[X.]4 Auszug aus dem "[X.]“, Lagman [X.]roup Ltd., zweite Auflage, 1979.

ohne [X.].: [X.] 2002/0119794 [X.]

ohne [X.].: Auszug aus dem Standard PN3011-1 v. 29. August 1994.

Wegen des Vorbringens der Parteien im Übrigen wird auf das Sitzungsprotokoll sowie den gesamten Akteninhalt, insbesondere auf die Schriftsätze der Parteien mit sämtlichen Anlagen, [X.]ug genommen.

Der Senat hat den Parteien einen Hinweis nach § 83 Pat[X.] vom 27. Januar 2015 zugestellt.

Entscheidungsgründe

Die Klage ist zulässig. Sie richtet sich weiterhin gegen die bisherige Beklagte, [X.]., da die nach Rechtshängigkeit der Nichtigkeitsklage erfolgte Umschreibung des Streitpatents im [X.] auf die Nebenintervenientin, [X.], ohne Einfluss auf die Beklagtenstellung ist (§§ 99 Abs. 1 [X.], 265 Abs. 2 Satz 1, 325 Abs. 1 ZPO; vgl. auch [X.], 430 Tauchcomputer).

Die Klage hat auch Erfolg, da das Streitpatent in der erteilten Fassung wegen unzulässiger Erweiterung (Art. II § 6 Abs. 1 Nr. 3 [X.], Art. 138 Abs. 1 Buchst. c EPÜ) und mangels Patentfähigkeit für nichtig zu erklären ist (Art. II § 6 Abs. 1 Nr. 1 [X.], Art. 138 Abs. 1 Buchst. a, Art. 52, 54, 56 EPÜ). Es hat auch in keiner der hilfsweise verteidigten Fassungen Bestand, da sich seine Gegenstände jeweils in naheliegender Weise aus dem Stand der Technik ergeben.

[X.]

1. Das Streitpatent betrifft ein Endgerät für ein Kommunikationsnetz, wobei das Endgerät mehrere Anwendungen und ferner Mittel zum drahtlosen Senden bzw. Empfangen von Anwendernachrichten umfasst. Die Anwendernachrichten besitzen Informationen für eine der Anwendungen sowie einen auf diese eine Anwendung bezogenen Kopf. Das Streitpatent betrifft außerdem ein Verfahren zum Übertragen von derartigen Anwendernachrichten zwischen einer ersten Vorrichtung und einer zweiten Vorrichtung, wobei sowohl die erste Vorrichtung als auch die zweite Vorrichtung entweder eine Mobilstation, die über ein mobiles Kommunikationsnetz kommunizieren kann, oder ein Computer ist, der eine Verbindung mit dem mobilen Kommunikationsnetz hat (Patentschrift, Abs. [0001], [0007]).

In der [X.] ist ausgeführt, dass es ein Problem von [X.] ähnlichen Geräten (communicator-like devices) bzw. Organizer ähnlichen Geräten (organiser type device) sei, wie Informationen in Bezug auf verschiedene Anwendungen auf diesen Geräten zu senden und zu behandeln sind (Abs. [0003], [X.] 26, 27, Abs. [0002]). Erfindungsgemäß sei erkannt worden, dass der in einem Mobilstationensystem bereits vorhandene [X.]dienst ([X.] service) für das Senden von Informationen zu Anwendungen verwendet werden könne, sodass es gegenüber dem Stand der Technik vorteilhafterweise keine Notwendigkeit mehr gebe, einen offline Mail-Server für das Senden der anwendungsbezogenen Informationen aufzubauen (Abs. [0010], [X.] 27-30).

Ein Aspekt der Erfindung bestehe somit darin, dass [X.] anwendungsbezogene Nachrichten darstellten. Die [X.] würden in üblicher Weise an eine Mobilstation adressiert (address field ([X.]), address of the destination = Kennung einer empfangenden Mobilstation) und enthielten als Nutzdaten ([X.] ([X.])) einen als Kopf (header) bezeichneten Anwendungskennzeichner (application identifier), der die Zuordnung zu einer Anwendung ermögliche (Abs. [0024], [0025], [X.]. 5).

Abbildung

[X.]ur 5 gemäß [X.] [X.] mit Erläuterungen des [X.]s. Die Erfindung wird zwar in der Beschreibung vorwiegend in Bezug auf Mobilfunknetze, [X.] und einem [X.] ähnlichen Gerät erläutert, die erteilten unabhängigen Ansprüche sind mit den Angaben drahtlose Kommunikation (wireless communication), Anwendernachrichten ([X.]) und Endgerät bzw. Vorrichtung (terminal, device) jedoch weiter gefasst.

empfangen, die Informationen für eine der Anwendungen besitzt, die auf dem Endgerät installiert sind. Der nebengeordnete Anspruch 2 betrifft ein Endgerät mit Mitteln, die so ausgebildet worden sind, dass sie Informationen, die auf eine der Anwendungen bezogen sind, in einer Anwendernachricht über eine drahtlose Kommunikation senden. Der nebengeordnete Anspruch 16 betrifft ein Verfahren zum Übertragen von Daten zwischen einer ersten Vorrichtung und einer zweiten Vorrichtung.

Die Endgeräte nach den nebengeordneten Ansprüchen 1 und 2 gemäß erteilter Fassung gliedern sich in folgende Merkmale:

Patentanspruch 1

1 A terminal (1) for a communication network,

2.1 the terminal comprising a plurality of applications (17, 18) for displaying and processing of information

2.2 and further comprising wireless communication means for communicating [X.],

characterised in that

3 it comprises means that have been arranged to receive a wirelessly communicated user message

4.1 having information for one of said applications (17, 18) and a header relating to said one of said applications (17, 18),

5 and means (8) arranged to address the information to a respective one of said applications (17, 18) according to said header,

4.2 the user message has an address field ([X.]) containing the address of the destination of the message

4.3 and a [X.] ([X.]) [X.] message,

4.4 and that said header is in said [X.] ([X.]).

Patentanspruch 2

2 A terminal (1) for a communication network,

2.1 the terminal comprising a plurality of applications (17, 18) for displaying and processing of information

2.2 and further comprising wireless communication means for communicating [X.],

characterised in that

6 it comprises means (8, 10 - 12) that have been arranged to send information relating to one of said applications (17, 18) in a user message over wireless communication

7 and means (8) arranged to add a header to the user message, the header indicating the respective application (17, 18) [X.] to,

4.2 the user message has an address field ([X.]) containing the address of the destination of the message

4.3 and a [X.] ([X.]) [X.] message,

4.4 and that said header is in said [X.] ([X.]).

Das Verfahren nach dem erteilten Patentanspruch 16 lautet gegliedert:

16 A method of transferring data between a first device and a second device,

16.1.1 the second device being remote from the first device,

16.1.2 and both the first and second device being one of a mobile station capable of communicating over a mobile communications network and of a computer having a connection to [X.],

16.2 the method comprising: retrieving a data entry from an application of the first device, [X.] each having a number of [X.]s,

16.3 transmitting said entry to the second device in a user message via [X.],

4.1 the user message comprising a header for indicating, to the second device, which application of a plurality of applications is comprised in the second device that the data relates to,

4.2 and the user message has an [X.] message

4.3 and a [X.] [X.] message,

4.4 and that said header is in said [X.],

16.5 and storing the received data entry in corresponding [X.]s in a corresponding application of the second device.

3. Bezüglich des Fachmanns geht der [X.] von einem Diplom-Ingenieur ([X.]) der Fachrichtung Nachrichtentechnik aus, der über eine mehrjährige Berufserfahrung bei der Definition und Entwicklung von Anwendungen in digitalen Mobilfunksystemen verfügt.

4. Die Begrifflichkeiten in den erteilten Ansprüchen versteht der Fachmann wie folgt:

Endgerät (terminal):

Die Endgeräte gemäß den unabhängigen Ansprüchen 1, 2 sind nicht auf Mobiltelefone oder auf PDAs beschränkt (traditional mobile phone like device, organiser like device, communicator like device, [X.] [X.], Abs. [0002], [0003]). Die Angabe im erteilten Verfahrensanspruch 16, dass die Vorrichtung entweder eine Mobilstation, die über ein mobiles Kommunikationsnetz kommunizieren kann, oder ein Computer ist, der eine Verbindung mit dem mobilen Kommunikationsnetz hat, findet sich hinsichtlich der Endgeräte nach den Ansprüchen 1, 2 erst im Unteranspruch 5.

Anwendung (application):

Anzeige und Verarbeitung von Informationen dienen sollen (Merkmal 2.1). Diese funktionelle Angabe ist wiederum sehr weit auszulegen; eine Information wird nach Überzeugung des [X.]s bereits dadurch verarbeitet, dass sie z. B. auf einer [X.]eichereinrichtung des Endgeräts temporär zwischengespeichert wird. Auf einer vergleichbaren Abstraktionsebene enthält der nebengeordnete Anspruch 16 die Anweisungen, dass eine Anwendung mehrere Dateneinträge enthält, wovon jeder eine Anzahl von Datenfeldern besitzt, und die Dateneinträge wiedergewonnen bzw. gespeichert werden (Merkmale 16.2, 16.5).Unter den Begriff der Anwendung fällt somit jedwede Softwarekomponente, solange diese nur Informationen anzeigen und verarbeiten kann bzw. Dateneinträge in Datenfeldern wiedergewinnen und speichern kann. Auch ein Teil des Betriebssystems bzw. ein Softwaremodul kann eine anspruchsgemäße Anwendung darstellen, solange dieses die genannten Funktionen hat. Ein vergleichbar funktionales Verständnis des Begriffs der Anwendung wird auch in der Fachliteratur vertreten. So definiert die Schrift [X.], [X.] (Stand 1994), Eintrag „application“, Nr. (2), den Begriff der Anwendung als eine Reihe von Softwarekomponenten zur Durchführung spezifischer nutzerorientierter Aufgaben. Die Sichtweise der Beklagten, den Begriff der Anwendung im Sinne der Ausführungsbeispiele des Streitpatents als separat zu startendes Anwendungsprogramm auszulegen, ist somit weder durch den Wortlaut der erteilten Ansprüche noch durch den üblichen [X.]rachgebrauch gerechtfertigt. Der [X.] kann auch der Auslegung der Beklagten nicht folgen, unter Anwendungen i. S. d. Merkmals 2.1 nur diejenigen Anwendungen zu verstehen, die durch einen Kopf (header) gemäß Merkmal 4.1 identifizierbar sind. Gemäß dem erteilten Anspruch 1 sollen im Endgerät Mittel vorhanden sein, die eine drahtlos übermittelte Anwendernachricht empfangen, die Informationen für eine der Anwendungen (17, 18) sowie einen auf diese eine der Anwendungen (17, 18) bezogenen Kopf besitzt, und Mittel (8), die so beschaffen sind, dass sie die Informationen entsprechend dem Kopf an eine entsprechende der Anwendungen (17, 18) richten (Merkmale 4.1, 5). Entsprechendes gilt für die nebengeordneten Ansprüche 2 und 16.

Drahtlose Kommunikation (wireless communication):

Die drahtlose Kommunikation der Endgeräte gemäß den nebengeordneten Ansprüchen 1, 2 (Merkmale 2.2, 3) ist nicht auf eine Kommunikation in Mobilfunknetzen beschränkt, sondern wird etwa auch über ein drahtloses lokales Netz (WLAN) erfolgen können.

Anwendernachricht (user message):

In Abs. [0008] der [X.] (im weiteren Text: [X.]) ist ausgeführt, dass die Anwendernachrichten eine begrenzte Informationsmenge enthielten, weshalb sie schnell zu übertragen seien. Nach Ausgestaltungen der Erfindung (vgl. erteilte [X.] 4, 7, 19), die den [X.] nicht beschränken, ist die Anwendernachricht entweder

- eine [X.] oder

- eine Nachricht gemäß der standardisierten [X.] ([X.])-Nachricht,

- eine Nachricht gemäß der standardisierten [X.] (R data)-Nachricht,

- eine Nachricht gemäß der standardisierten [X.] ([X.])-Nachricht,

- eine Nachricht gemäß der standardisierten Service Operator Code ([X.])-Nachricht oder

- eine Nachricht gemäß einem drahtlosen Paketfunkdienst.

auch von einem Netzbetreiber (operator) und nicht nur von einem Anwender gesendet werden können ([X.], S. 3, [X.] 4-6). Auch auf Grund des Verweises auf paketvermittelte Kommunikation ([X.], Abs. [0009]), ist der Begriff der Anwendernachricht weit auszulegen, und schließt insbesondere auch IP-Datagramme ein.

Kopf (header):

Unter einem Kopf versteht der Fachmann einen Vorspann zu einer Datenstruktur, der Zusatzinformationen zu dieser Datenstruktur enthält. Als Kopf bezeichnet der Fachmann somit nur eine Information, die sich am Anfang einer Datenstruktur und nicht etwa an anderer Stelle, etwa deren Ende befindet. Das Streitpatent vermittelt ein ähnliches Verständnis, denn in Abs. [0007] der [X.] ist ausgeführt, dass z. B. dem Kopf, der eine spezifische Anwendung angibt, die Daten bezüglich dieser spezifischen Anwendung folgen.

Gemäß [X.] im Datenfeld der Anwendernachricht enthalten (Merkmal 4.4) und auf eine der Anwendungen bezogen (Anspruch 1, Merkmal 4.1) oder gibt z. B. die Anwendung an, auf die sich die Informationen beziehen (Anspruch 2, Merkmal 7). Nach einem Ausführungsbeispiel der Erfindung werden [X.], im Beispiel einer Visitenkarten-Anwendung die Buchstaben „BC“ oder „Business card“ der zu sendenden [X.] hinzugefügt ([X.], S. 5, [X.] 52-54, S. 6, [X.] 20-22).

I[X.]

Zur erteilten Fassung des Streitpatents

1. Das Patent ist in seiner erteilten Fassung (Hauptantrag) nicht bestandsfähig, da dessen Gegenstand über den Inhalt der ursprünglichen Anmeldung hinausgeht (Artikel II § 6 Absatz 1 Nr. 3 [X.], Art. 138 Abs. 1 Buchst. c) EPÜ).

Patentansprüche 1, 2 sowie 16 gehen zwar in zulässiger Weise auf die ursprünglich eingereichten Unterlagen zurück. Insbesondere offenbaren die Anmeldeunterlagen ein Ausführungsbeispiel (vgl. [X.], [X.], S. 9, [X.] 23-25), wonach ein [X.] (application identifier) zum Anfang des [X.] der zuerst zu sendenden [X.] hinzugefügt wird. Einen solchen [X.] bezeichnet der Fachmann als Kopf (header). Weiterhin stellt der im Anspruch 16 beanspruchte Dateneintrag einer Anwendung (data entry from an application) nach Erkenntnis des [X.]s keinen allgemeineren Gegenstand dar als der ursprungsoffenbarte Anwendungsdatensatz (application record) (vgl. [X.], S. 9, [X.] 14-16). Zumindest am Beispiel einer Visitenkarten-Anwendung ([X.], [X.], S. 9, [X.] 33-36), einer [X.] ([X.], [X.], S. 13, [X.] 15-20) und einer Fax-Postfach-Anwendung (Fax Box application, [X.], S. 12, [X.] 17-25) ist es auch ursprungsoffenbart, dass diese Anwendungen mehrere Datensätze (dort business cards bzw. stored position application records bzw. [X.]) verwalten können.

Unteranspruch 8 ursprungsoffenbart. Der [X.] ordnet dem Verb „to point to“ gegenüber der ursprungsoffenbarten Angabe „to indicate“ ([X.], S. 2, [X.] 19-22) keinen unterschiedlichen und z. B. gegenüber der Angabe „relating to“ im erteilten Anspruch 1 auch keinen zusätzlichen technischen Bedeutungsinhalt zu.

Unteranspruch 6 beschriebene variierende Information von einer „instance of a received user message to another instance of a received user message“ sieht der [X.] jedoch nicht unmittelbar und eindeutig als zur Erfindung gehörend offenbart an. Der Begriff der Instanz einer Anwendernachricht wird in den Anmeldeunterlagen nicht verwendet. Selbst unter der Annahme, dass der Fachmann unter einer solchen Instanz eine einzelne Ausprägung bzw. ein beliebiges Exemplar einer Anwendernachricht versteht, ist es den Anmeldeunterlagen nicht unmittelbar und eindeutig als zur Erfindung gehörend entnehmbar, dass Anwendernachrichten nicht wiederholt werden dürfen, sondern sich die empfangenen Informationen von einer konkret empfangenen Anwendernachricht zu einer weiteren empfangenen Anwendernachricht ändern oder unterscheiden.

[X.], [X.] 689 368 [X.], noch gegenüber dem Stand der Technik nach der Schrift [X.], [X.]/14329 [X.], patentfähig (Art. II § 6 Abs. 1 Nr. 1 IntPatÜG i. V. m. Art. 138 Abs. 1 Buchst. a), Art. 52, 54, 56 EPÜ).

[X.], [X.] 689 368 [X.], betrifft eine Vielzahl von Endgeräten ([X.]e 4, [X.] 9), die in einem Mobilfunknetz 1 Meldungen von einer zentralen Einheit für besondere Dienste ([X.] 10) empfangen und an diese senden können (Zusammenfassung, [X.]. 2).

Abbildung

[X.]ur 2 gemäß [X.]

Die Meldungen werden gemäß der [X.] in einem [X.] verpackt und können durch den als [X.] benannten Dienst in einem [X.]-Mobilfunknetz als [X.] übermittelt werden ([X.]. 2, [X.] 12-37). In dem Bereich des [X.] mit 140 Bytes, der im Wesentlichen die Meldungsinformation beinhaltet, soll ein [X.] 40, genannt Transport Protocol Data Unit ([X.]), eingetragen werden ([X.]. 10, [X.] 22-35 und [X.]. 7, [X.]).

Abbildung

[X.]ur 7 gemäß [X.]

Zum Erkennen dieses [X.] sind die Endgeräte mit einem vorzugsweise softwaremäßig ausgeführten Filter 12.1 ausgerüstet (Zusammenfassung, [X.]. 6, [X.] 41-50). Mit dem Filter wird jedes erkannte [X.] nach dem Vorhandensein des [X.] abgefragt. Das Filter stellt eine softwaremäßige Verzweigungsschaltung mit einem Eingang und zwei Ausgängen dar, wobei [X.]e, die den [X.] nicht enthalten, direkt einem ersten Ausgang zugeführt werden, welcher mit dem zweiten Teil des Betriebssystems 25.2 verbunden ist. Ein solches [X.] wird auf der Chipkarte gespeichert, d. h. als herkömmliche [X.] verarbeitet und ggf. auf dem Display angezeigt. Falls das Filter hingegen einen [X.] erkennt, wird die entsprechende Meldung über einen zweiten Ausgang einem Modul 27 zum Abarbeiten einer besonderen Anwendung zugeführt ([X.]. 8, [X.] 33-51, [X.]. 4).

Abbildung

[X.]ur 4 gemäß [X.] mit Erläuterungen des [X.]s

2.1.1 Der Gegenstand des erteilten Anspruchs 1 ist gegenüber dem Stand der Technik nach der Schrift [X.], [X.] 689 368 [X.], nicht neu (Art. II § 6 Abs. 1 [X.] [X.]. 138 Abs. 1 Buchst. a), Art. 52, 54 EPÜ).

Aus der Schrift [X.], [X.] 689 368 [X.], ist in Worten des erteilten Anspruchs 1 ausgedrückt, Folgendes bekannt:

1 A terminal ([X.], [X.]. 1, [X.] 51, [X.]. 3) for a communication network ([X.], [X.]. 1, [X.] 25),

2.1 the terminal comprising a plurality of applications for displaying and processing of information.

Die Schrift [X.] offenbart zumindest zwei Anwendungen zur Anzeige und Verarbeitung von Informationen auf dem Endgerät:

[X.] auf dem Mobiltelefon zu speichern ([X.]. 5, [X.] 12-17) und auf einem Display anzuzeigen ([X.]. 2, [X.] 38-47) und

besondere Anwendung ([X.]. 3, [X.] 42 bis [X.]. 4, [X.] 1).

Die Anwendung zum Verarbeiten ([X.]eichern) der [X.] wird durch den zweiten Teil 25.2 eines Chipkarten-Betriebssystems bereitgestellt ([X.]. 8, [X.] 8-47). Der Fachmann liest ohne weiteres mit, dass zum Anzeigen der [X.] ([X.]. 2, [X.] 38-47) ebenfalls Software-Funktionen z. B. des Betriebssystems erforderlich sind. Die besondere Anwendung wird durch ein Modul 27 bereitgestellt ([X.]. 8, [X.] 47-51, [X.]. 9, [X.] 44). Die aus der [X.] entnehmbaren Anwendungen werden somit durch separate [X.]e–Betriebssystem 25.2 und Modul 27 implementiert.

2.2 and further comprising wireless communication means (z. B. Antenne, [X.]. 7, [X.] 47) for communicating [X.] ([X.], [X.]. 2, [X.] 12-21),

whereat

3 it comprises means that have been arranged to receive (Senden und Empfangen von Meldungen, [X.]. 6, [X.] 34-45, [X.]. 3, [X.] 42-47) a wirelessly communicated user message ([X.], [X.]. 2, [X.] 24-32)

4.1 having information for one of said applications (der Absender des [X.] sendet Informationen, die einem besonderen, sonst nicht zugänglichen Dienst oder einer besonderen Anwendung zuzuordnen sind, [X.]. 3, [X.] 42 bis [X.]. 4, [X.] 1) and a header ([X.]) relating to said one of said applications (einer besonderen Anwendung zuzuordnen, [X.]. 3, [X.] 42 bis [X.]. 4, [X.] 1),

5 and means arranged to address the information (mittels Filter 12.1) to a respective one of said applications (Modul 27, [X.]. 8, [X.] 19-51) according to that header (einer besonderen Anwendung zuzuordnen, [X.]. 3, [X.] 42 bis [X.]. 4, [X.] 1),

4.2 the user message has an [X.] message (einen ersten Block 36 von 13 Bytes Länge […], in welchem Teilnehmeradressdaten 70 enthalten sind, [X.]. 10, [X.] 2-11, [X.]. 6, 7 jeweils [X.] 36)

4.3 and a [X.] [X.] message (in [X.]. 6, 7 jeweils das mit “140bytes” gekennzeichnete Feld, [X.]. 10, [X.] 22-25),

4.4 and that said header ([X.] 40) is in said [X.] ([X.]. 10, [X.] 26-58, [X.]. 7, [X.], 140 bytes).

Der Gegenstand des erteilten Anspruchs 1 ist daher gegenüber dem Stand der Technik nach der Schrift [X.] nicht neu.

2.1.2 Der Gegenstand des erteilten Anspruchs 2 ist gegenüber dem Stand der Technik nach der Schrift [X.], [X.] 689 368 [X.], nicht neu (Art. II § 6 Abs. 1 [X.] [X.]. 138 Abs. 1 Buchst. a), Art. 52, 54 EPÜ).

Der erteilte Anspruch 2 umfasst zusätzlich zu Merkmalen, die bereits vorstehend in Verbindung mit dem Anspruch 1 diskutiert worden sind, die Merkmale 6 und 7, betreffend das Senden der Anwendernachricht und das Hinzufügen des Kopfes. Auch die Anweisungen in diesen Merkmalen sind aus der Schrift [X.] entnehmbar, denn aus der Schrift [X.], [X.] 689 368 [X.], ist in Worten des erteilten Anspruchs 2 ausgedrückt, auch ein Endgerät bekannt, wobei

6 it comprises means that have been arranged to send information relating to one of said applications in a user message over wireless communication (Senden und Empfangen von Meldungen, die in ihrem [X.] den erfindungsgemäßen [X.] enthalten, [X.]. 6, [X.] 34-45)

7 and means arranged to add a header to the user message (mindestens ein Teil der Endgeräte (4, 9) Mittel zum Erzeugen von mit dem [X.] (40) versehenen [X.]en (39) aufweisen, Anspruch 1), the header indicating the respective application [X.] to (einer besonderen Anwendung zuzuordnen, [X.]. 3, [X.] 42 bis [X.]. 4, [X.] 1).

Die gegenüber dem erteilten Anspruch 1 zusätzlichen Merkmale im erteilten nebengeordneten Anspruch 2 können somit das Vorliegen von Neuheit gegenüber dem Stand der Technik nach der Schrift [X.] nicht begründen.

2.1.3 [X.] beruht gegenüber dem Stand der Technik nach der [X.], [X.] 689 368 [X.], nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit (Art. II § 6 Abs. 1 [X.] [X.]. 138 Abs. 1 Buchst. a), Art. 52, 56 EPÜ).

Der erteilte Anspruch 16 betrifft ein Verfahren zum Übertragen von Daten zwischen einer ersten und einer zweiten Vorrichtung und umfasst zusätzlich zu den Merkmalen, die bereits vorstehend in Verbindung mit dem Anspruch 1 diskutiert worden sind, die Merkmale 16, 16.1.1, 16.1.2, 16.2, 16.3 und 16.5, insbesondere betreffend Anweisungen, dass eine Anwendung mehrere [X.] enthält, wovon jeder eine Anzahl von Datenfeldern besitzt, und die [X.] wiedergewonnen bzw. in Datenfeldern gespeichert werden.

Aus der Schrift [X.], [X.] 689 368 [X.], ist in Worten des erteilten Anspruchs 16 ausgedrückt, auch Folgendes bekannt (fehlende Merkmale durchgestrichen):

16 A method of transferring data between a first device and a second device ([X.]. 2, [X.] 12-19, [X.]. 2, [X.] 4, 9),

16.1.1 the second device being remote from the first device (grenzüberschreitender Verkehr, [X.]. 1, [X.] 25-29),

16.1.2 and both the first and second device being one of a mobile station capable of communicating over a mobile communications network (Meldungen können jedoch auch von einem [X.] zu einem anderen [X.] übermittelt werden, [X.]. 2, [X.] 19, 21) and of a computer having a connection to [X.] ([X.] ([X.]), mit welchem unter anderem als Anwendung einer Datenkommunikation Meldungen zu einem [X.] 4 übertragen werden können, [X.]. 2, [X.] 12-19),

16.2 the method comprising: retrieving a data entry from an application of the first device, [X.] each having a number of [X.]s,

said a data entry to the second device in a user message via [X.],

Daten zum Bearbeiten und/oder Anzeigen von Informationen eines bestimmten vorgängig angewählten besonderen Dienstes … an speziell mit einem Filter zum Erkennen solcher [X.]e ausgerüstete Endgeräte zu übertragen bzw. von solchen Endgeräten in der zentralen Einheit, die ebenfalls ein entsprechendes Filter umfasst, zu empfangen ([X.]. 3, [X.] 54 bis [X.]. 4, [X.] 7). Derartige Daten wird der Fachmann als Dateneinträge verstehen.

[…]

Teilweise and storing the received data entry in corresponding [X.]s in a corresponding application of the second device (ist ein [X.]eicherbereich oder Stack 28 auf dem Chip vorgesehen, auf welchem sämtliche Meldungen einer Nachricht abgespeichert werden, [X.]. 9, [X.] 9-12).

Die Schrift [X.] zeigt zwar nicht explizit das Merkmal 16.2 und das [X.] 16.5, wonach das Verfahren die Schritte umfasst: Wiedergewinnen eines [X.] (data entry) aus einer Anwendung der ersten Vorrichtung, wobei die Anwendung mehrere [X.] enthält, wovon jeder eine Anzahl von Datenfeldern ([X.]s) besitzt, und [X.]eichern des [X.] in entsprechenden Datenfeldern in einer entsprechenden Anwendung. Die Schrift [X.] spricht insoweit nur allgemein von Daten zum Bearbeiten und/oder Anzeigen von Informationen eines bestimmten vorgängig angewählten besonderen Dienstes ([X.]. 3, [X.] 54 bis [X.]. 4, [X.] 7). Es ist jedoch selbstverständlich, dass Daten, die übertragen werden, nicht verloren gehen, sondern wiedergewonnen werden. Ebenso gehört die [X.]eicherung von Daten zur üblichen Vorgehensweise des Fachmanns.

[X.] mag damit gegenüber dem Stand der Technik nach der Schrift [X.] und gegenüber allen anderen im Verfahren befindlichen Schriften neu sein, er beruht jedoch nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit.

[X.], [X.]/14329 [X.], betrifft ein Kommunikationssystem, das nach dem [X.] Standard arbeitet, und in dem Informationen zwischen Mobiltelefonen per [X.]-[X.] übertragen werden, wobei diese vom sendenden Gerät über ein [X.] Center (SC) an das empfangende Gerät weitergeleitet werden (vgl. [X.], S. 1 [X.] 4-8 und S. 1, [X.] 32 bis S. 2, [X.] 4).

Die Schrift [X.] enthält zahlreiche Ausführungsbeispiele. Das Ausführungsbeispiel auf S. 5, [X.] 3-19, [X.]. 1 der [X.] zeigt beispielsweise einen Dienst bzw. eine Anwendung ([X.] services), bei der ein Nutzer 3 eines ersten Mobiltelefons 1 eine Anfrage nach sog. [X.]en ([X.] request) an ein zweites Endgerät 2 übermittelt ([X.]. 1, [X.] B), worauf das zweite Endgerät 2 in seinem [X.]eicher enthaltene Information automatisch an das erste Endgerät 1 überträgt ([X.]. 1, [X.] C).

Abbildung

[X.]. 1 gemäß [X.]

In dem Ausführungsbeispiel auf [X.], [X.] 20 bis S. 8, [X.] 18, [X.]. 3 der [X.] sind die [X.]en der Mobiltelefone in einem Service Center SC zentralisiert, hierzu werden z. B. vom Mobiltelefon 2 aktualisierte [X.]en an das [X.] übertragen ([X.]. 3, [X.] G). Der Nutzer 3 des Mobiltelefons 1 kann nun eine Anfrage an das [X.] nach [X.] des Mobiltelefons 2 richten ([X.]. 3, [X.] B), worauf das [X.] die gespeicherten [X.]en automatisch an das anfragende Mobiltelefon 1 überträgt ([X.]. 3, [X.] C). Als [X.] sind in der [X.] z. B. Telefonnummern, Postanschriften, physische Adressen, Telefax, Telex und [X.] genannt, die auf einer Visitenkarte zusammengestellt sind ([X.], S. 3, [X.] 2-11).

Abbildung

[X.]. 3 gemäß [X.]

Weitere Ausführungsbeispiele aus der Schrift [X.] betreffen einen sog. X.400-Dienst ([X.]1, 21-32) sowie die Überwachung des Füllstandes eines Öl-Vorratstanks ([X.]3, [X.] 11-21).

2.2.1 Der Gegenstand des erteilten Anspruchs 1 beruht gegenüber dem Stand der Technik nach der Schrift [X.], [X.]/14329 [X.], nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit (Art. II § 6 Abs. 1 Nr. 1 [X.] [X.]. 138 Abs. 1 Buchst. a), Art. 52, 56 EPÜ).

Aus der Schrift [X.], [X.]/14329 [X.], ist in Worten des erteilten Anspruchs 1 ausgedrückt, Folgendes bekannt (fehlende Merkmale durchgestrichen):

1 A terminal for a communication network (telephone 1, [X.], [X.] 32, [X.]. 3, [X.] 1),

2.1 the terminal comprising a plurality of applications for displaying and processing of information

Die Schrift [X.] nennt als Dienste, d. h. Anwendungen, z. B.: [X.]dienst ([X.] service, [X.], [X.] 32, 33), Zusatzdienste (supplementary services [X.], [X.], [X.] 8-14), Anfragen nach [X.]en ([X.], [X.], [X.] 22-26), X.400-Dienst mit Diensteanpassungen (service adapter) u. a. zu Paging und Telefax ([X.]1, [X.] 11-25).

2.2 and further comprising wireless communication means (vgl. etwa die Antenne des Mobiltelefons 1 in [X.]. 3) for communicating [X.] ([X.], [X.], [X.] 32 bis S. 2, [X.] 4),

whereat

3 it comprises means that have been arranged to receive a wirelessly communicated user message (SC […] automatically transmits the [X.] stored in its database as a [X.] C back to telephone 1, [X.], [X.] 33 bis S. 8, [X.] 3, [X.]. 3, [X.] C)

Teilweise having information for one of said applications ([X.], S. 7, [X.] 33 bis S. 8, [X.] 3) and a header relating to said one of said applications,

Anfragenachricht (query message, S. 5, [X.] 1, 2, S. 15, [X.] 10-20) in dem Ausführungsbeispiel nach [X.]. 3 vom [X.] an das [X.] gesendet werden (S. 7, [X.] 20-33, [X.]. 3, [X.] B). Für die Anfragenachricht offenbart die Schrift [X.], dass eine anwendungsbezogene Information (identification) im Kopf oder im Datenfeld der [X.] angeordnet wird:

- field 40, an identification of the protocol, service, or equivalent, [X.]5, [X.] 2, 3; content of field 40 can indicate that the query message is a message of a certain query application ([X.]5, [X.] 8, 9),

- identification 44, [X.]5, [X.] 13-14; identify a query message on the basis of the identification 44, and reply to address 45, [X.]5, [X.] 22-24.

[X.]. 12 der [X.] zeigt die Variante, bei dem der anwendungsbezogene Kopf (field 40) und eine Antwortadresse (reply address 39) im Kopf der [X.] (heading 42) enthalten ist:

Abbildung

 [X.]. 12 gemäß [X.] mit Erläuterungen des [X.]s

[X.]. 13 der [X.] zeigt die Variante, bei dem der anwendungsbezogene Kopf (identification 44) und die Antwortadresse (reply address 45) im Datenfeld (useful content 43) angeordnet sind.

Abbildung

[X.]. 13 gemäß [X.] mit Erläuterungen des [X.]s

[X.]en des [X.], die von dem anfragenden [X.] empfangen werden (S. 7, [X.] 33 bis S. 8, [X.] 3, [X.]. 3, [X.] C, ist hingegen in der [X.] nicht beschrieben.

5 and means arranged to address the information to a respective one of said applications according to said header,

4.2 the user message has an [X.] message

 Vgl. [X.]4, [X.] 33: “[X.] [X.] service”, d. h. es muss eine Zieladresse vorhanden sein, vgl. auch [X.]5, [X.] 4, 5: „the telephone to which the message is addressed” und [X.] 10, 11: “the reply address and the address of the query message”)

4.3 and a [X.] [X.] message (dass die [X.] in irgendeinem Datenfeld der [X.] enthalten sein muss, liest der Fachmann ohne weiteres mit),

4.4 and that said header is in said [X.].

Die Schrift [X.] zeigt für die von dem Mobiltelefon 1 in Verbindung mit dem Ausführungsbeispiel in [X.]. 3 empfangene [X.] nicht das [X.] 4.1 und die Merkmale 5 sowie 4.4. Der Gegenstand des erteilten Anspruchs 1 ist daher gegenüber der Schrift [X.] neu.

Der Gegenstand des erteilten Anspruch 1 beruht gegenüber dem Stand der Technik nach der Schrift [X.] jedoch nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit, denn der Fachmann fügt bei der [X.], die vom [X.] an das Mobiltelefon 1 gesendet wird, die anwendungsbezogene Kennung schon aus dem Grund ein ([X.] 4.1), damit das Mobiltelefon bei mehreren gesendeten [X.] eine [X.] eindeutig der anfragenden Anwendung bzw. dem Dienst zuordnen kann (Merkmal 5). Für das Format der [X.]en kann sich der Fachmann an dem Format der [X.] z. B. nach [X.]. 13 der [X.] orientieren und den anwendungsbezogenen Kopf im Datenfeld der Anwendernachricht einfügen (Merkmal 4.4).

2.2.2 Der Gegenstand des erteilten Anspruchs 2 beruht gegenüber dem Stand der Technik nach der Schrift [X.], [X.]/14329 [X.], nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit (Art. II § 6 Abs. 1 Nr. 1 [X.] [X.]. 138 Abs. 1 Buchst. a), Art. 52, 56 EPÜ).

Wie vorstehend dargelegt, offenbart die Schrift [X.] die Anweisungen in den Merkmalen 4.1, 4.3, 4.4 für die Anfragenachricht (query message), die vom [X.] an das [X.] gesendet wird (S. 5, [X.] 1, 2, [X.], [X.] 20-33, [X.]5, [X.] 10-20, [X.]. 13). Der erteilte Anspruch 2 umfasst zusätzlich zu Merkmalen, die bereits in Verbindung mit dem Anspruch 1 diskutiert worden sind, die Merkmale 6 und 7, betreffend das Senden der Anwendernachrichten und das Hinzufügen des Kopfes. Auch die Anweisungen in diesen Merkmalen sind der Schrift [X.] entnehmbar, denn aus der Schrift [X.], [X.]/14329 [X.], ist in Worten des erteilten Anspruchs 2 ausgedrückt, ein Endgerät bekannt, wobei

6 it comprises means that have been arranged to send information relating to one of said applications (communication Information request) in a user message ([X.]) over wireless communication ([X.], [X.] 30-33, [X.]. 3, [X.] B)

7 and means arranged to add a header to the user message ([X.], an identification of the protocol, service, or equivalent), the header indicating the respective application [X.] to (content of [X.] can indicate that the query message is a message of a certain query application, [X.]4, [X.] 24 bis [X.]5, [X.] 24).

Die gegenüber dem erteilten Anspruch 1 zusätzlichen Merkmale im erteilten nebengeordneten Anspruch 2 können gegenüber dem Stand der Technik nach der Schrift [X.] das Vorliegen einer erfinderischen Tätigkeit nicht begründen.

2.2.3 Auch der Gegenstand des erteilten unabhängigen Anspruchs 16 beruht gegenüber dem Stand der Technik nach der Schrift [X.], [X.]/14329 [X.], nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit (Art. II § 6 Abs. 1 Nr. 1 [X.] [X.]. 138 Abs. 1 Buchst. a), Art. 52, 56 EPÜ).

Der erteilte Anspruch 16 umfasst zusätzlich zu Merkmalen, die bereits vorstehend diskutiert worden sind, die Merkmale 16, 16.1.1, 16.1.2, 16.2, 16.3 und 16.5. Auch die in diesen Merkmalen enthaltenen Anweisungen sind aus der Schrift [X.] entnehmbar, denn aus der Schrift [X.], [X.]/14329 [X.], ist in Worten des Anspruchs 16 ausgedrückt, Folgendes bekannt:

16 A method of transferring data between a first device ([X.]) and a second device (telephone 1, [X.], [X.] 33 bis S. 8, [X.] 4, [X.]. 3, [X.] SC, 1),

16.1.1 the second device being remote from the first device (liest der Fachmann ohne weiteres mit),

16.1.2 and both the first and second device being one of a mobile station ([X.]. 3, [X.] 1) capable of communicating over a mobile communications network ([X.], [X.] 20-34) and of a computer (service center SC) having a connection to [X.] ([X.]. 3, [X.] SC),

16.2 the method comprising: retrieving a data entry ([X.]) from an application of the first device ([X.]), [X.] ([X.], [X.], [X.] 33 bis S. 8, [X.] 1) each having a number of [X.]s (liest der Fachmann ohne weiteres auf Grund der Ausbildung der [X.]eichereinrichtung als Datenbank und der auf S. 3, [X.] 2-11 beschriebenen Struktur der [X.]en mit Telefonnummern, Postanschriften, physische Adressen, Telefax, Telex und [X.] mit),

16.3 transmitting said data entry (transmits the [X.]) to the second device (telephone 1) in a user message ([X.]) via [X.] ([X.], [X.] 33 bis [X.], [X.] 1, [X.]. 3, [X.] C),

[…]

16.5 and storing the received data entry in corresponding [X.]s in a corresponding application of the second device.

Nach der Schrift [X.] können die empfangenen [X.]en vom Anwender jederzeit “entladen” werden ([X.] ([X.]) by the user 3 at any time, [X.], [X.] 33 bis S. 8, [X.] 3). Um die Informationen jederzeit entladen zu können, müssen diese im Endgerät 1 zunächst in einer geeignet ausgebildeten [X.]eichereinrichtung gespeichert werden.

[X.] beruht daher gegenüber dem Stand der Technik nach der Schrift [X.] nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit.

II[X.]

Zu den Fassungen der Hilfsanträge der Serien 1-4

1. Das Streitpatent hat in keiner der Fassungen der Hilfsanträge der Serien 1-4 Bestand.

2. Die insgesamt vorgelegten 20 Hilfsanträge der Serien 1-4 fügen den erteilten unabhängigen Ansprüchen in unterschiedlichen Kombinationen und teilweise voneinander abweichendem Wortlaut 13 neue Merkmale hinzu.

Für die in den [X.] der Serien 1-4 hinzugefügten Merkmale verwendet der [X.] folgende Bezeichnungen (angegeben ist der Wortlaut bei ihrem erstmaligen Auftreten in der Reihenfolge der Hilfsanträge):

[X.] means arranged, according to said header, to launch a respective one of said applications (17, 18) and

[X.] wherein said terminal (1) is a mobile phone

[X.] wherein said one of said applications (17, 18) [X.] (17, 18),

[X.] [the header] identifies said respective one of said applications and is comprised in a user message received at that terminal

[X.] (17, 18) as said respective one of said applications (17, 18)

[X.] the applications allowing a user to enter user input or modify information in the applications, respectively,

[X.] the applications not having been pre-stored in the terminal but having been arranged into the terminal at a later stage by over the air contact of the terminal to another device,

[X.] wherein said header and said information for said one of said applications are defined in [X.] characters

[X.] [and that said header] and said information for said one of said applications are in said [X.] ([X.])

Ein vom [X.] als [X.]] bezeichnetes Merkmal besitzt je nach nebengeordnetem Anspruch einen unterschiedlichen Inhalt:

SAM wherein said header comprised in [X.] user message and said header added to the sent user message are the same, [X.]

[X.] [the header] is the same in each user message having information for said one of said applications (17, 18) received at said terminal (1)

SAM3 [the header] is the same for each user message in which information relating to said respective application is sent

[X.] [the header] is the same in each user message having a data entry for said application received at said second device

3. Die Hilfsanträge der Serien 1 bis 4 gehen über den Inhalt der ursprünglich eingereichten Unterlagen hinaus und sind daher nicht zulässig (Artikel II § 6 Absatz 1 Nr. 3 [X.], Art. 138 Abs. 1 Buchst. c) EPÜ).

Unteranspruch 6 der erteilten Fassung entspricht, der auf einer unzulässigen Erweiterung gegenüber den ursprünglichen Unterlagen beruht.

[X.]] und im [X.] [X.]/[X.] als nicht ursprungsoffenbart bzw. nicht als unmittelbar und eindeutig als zur Erfindung gehörend offenbart an. Die Hilfsanträge der Serien 1-4, in denen zumindest ein nebengeordneter Anspruch eines dieser Merkmale enthält, sind aus den folgenden Gründen nicht zulässig:

Merkmale [X.]]

Die Merkmale [X.]] vermitteln die Lehre, dass die Köpfe der empfangenen bzw. gesendeten Anwendernachrichten dann gleich sind, wenn sie die gleiche Anwendung identifizieren. Als [X.]sstellen gibt die Beklagte [X.]. 9, Abs. [0075], [0077] des Streitpatents an.

Diesen Fundstellen – bzw. den damit übereinstimmenden entsprechenden Stellen in den ursprünglichen Unterlagen – entnimmt der Fachmann zwar einen Anwendungskennzeichner (application identifier), von gleichen Anwendungskennzeichnern oder gleichen Köpfen ist dort jedoch nicht die Rede. Die [X.] enthält vielmehr Ausführungsbeispiele, bei denen die Köpfe für die gleiche Anwendung nicht gleich sind: In der [X.] [X.], S. 9, [X.] 14-25 ist für einen Anwendungstyp „[X.]“ ausgeführt, dass der [X.] z. B. „BC“ oder „[X.]“ sein kann. Damit sind in diesem Ausführungsbeispiel für die gleiche Anwendung auch unterschiedliche Anwendungskennzeichner bzw. Köpfe möglich. Weiterhin enthält die [X.] [X.], S. 25, [X.] 31 ff. ein Beispiel, wobei der [X.] im Kopf der Anwendernachricht WWW[X.] oder auch WWW[X.]45 lauten kann, wobei der Anfang (WWW[X.]) angibt, dass es eine Dienstseite ist, wobei die letzten zwei Zeichen (45) z. B. den Anbieter der Dienste angeben können. Wenn der Kopf neben der Anwendung zusätzlich auch den Anbieter des Dienstes (45) kennzeichnet, sind die Köpfe für die gleiche Anwendung auch in diesem Ausführungsbeispiel nicht gleich.

eineindeutig ist.

Merkmale [X.], [X.] ([X.] Merkmalen [X.], 5)

In Merkmal 2.1 z. B. des Anspruchs 1 ist definiert, dass das Endgerät mehrere Anwendungen zum Anzeigen und Verarbeiten von Informationen umfasst. Durch die Merkmale [X.] und [X.] wird nunmehr u. a. vorgegeben, dass jede dieser Anwendungen durch einen Kopf in einer Anwendernachricht identifizierbar (Merkmal [X.] [X.] Merkmal [X.]) bzw. adressierbar ist (Merkmal [X.] [X.] Merkmal 5). Zur [X.] und [X.] verweist die Beklagte auf zahlreiche Fundstellen in der [X.]: Abs. [0025], [0007], [0028], [0068], [0030], [0031], [0075], [0077].

gewöhnliche [X.] ist (ordinary [X.]), der [X.] 8 die empfangene [X.] meldet (vgl. [X.] [X.], S. 32, [X.] 2, 3). Eine normale [X.] kann auf dem Bildschirm des Endgeräts angezeigt werden ([X.], S. 7, [X.] 26-28, [X.]. 3). Ein anwendungsbezogener Kopf ist in einer „gewöhnlichen“ [X.] jedoch im Datenfeld ([X.]) nicht enthalten, denn das Datenfeld ([X.]) enthält die eigentlichen Informationen oder Daten und maximal 168 Bits an Informationen ([X.], S. 8, [X.] 11-14, [X.]. 3). Damit zeigt die ursprüngliche [X.] nach Überzeugung des [X.]s ein Endgerät mit zwei Kategorien von Anwendungen: Anwendungen wie [X.], [X.] usw., die durch einen anwendungsbezogenen Kopf adressier- und identifizierbar sind, und zumindest eine Anwendung zum Verarbeiten und Darstellen von „gewöhnlichen“ [X.], die gerade keinen anwendungsbezogenen Kopf im Datenfeld aufweisen. Im Gegensatz dazu vermitteln die Merkmale [X.] bzw. [X.] jedoch die Lehre, dass alle Anwendungen durch einen Kopf im Datenfeld adressierbar und identifizierbar sein sollen.

In der mündlichen Verhandlung hat die Nebenintervenientin argumentiert, die Angabe „any one of said applications (17, 18)“ im Merkmal [X.] beziehe sich auf Grund des Wortlauts nicht auf alle Anwendungen im Endgerät nach Merkmal 2.1, sondern nur auf die in den Merkmalen 4.1 und 5. genannten adressierbaren Anwendungen. Dieser Argumentation kann der [X.] nicht folgen, denn in den Merkmalen 4.1 oder 5 des Anspruchs 1 wird mit der Angabe „one of said applications (17, 18)“ auf eine der in Merkmal 2.1 genannten Anwendungen verwiesen. Die Angabe „any one of said applications“ bezeichnet daher alle die in Merkmal 2.1 genannten Anwendungen.

[X.], [X.], [X.], [X.], [X.] und [X.] hat der [X.] keine Zweifel an deren [X.].

[X.], [X.] 689 368 [X.], nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit (Art. II § 6 Abs. 1 Nr. 1 IntPatÜG i. V. m. Art. 138 Abs. 1 Buchst. a), Art. 52, 56 EPÜ).

4.1 Die Gegenstände der nebengeordneten Ansprüche nach den [X.] 1, 1A, 1B, 2, 2A, [X.], 3, 3A, [X.], 3C, [X.], [X.], [X.], 4, [X.], [X.], [X.], [X.] und [X.] beruhen aus den nachstehend zum Hilfsantrag [X.] genannten Gründen nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit.

Hilfsantrag [X.] heraus. Die nebengeordneten Ansprüche der Hilfsanträge 1, 1A, 1B, 2, 2A, [X.], 3, 3A, [X.], 3C, [X.], [X.], [X.], 4, [X.], [X.], [X.], [X.] und [X.] enthalten jeweils weniger Merkmale als die des Hilfsantrags [X.].

        

Beispiel: gegenüber erteilter Fassung zusätzliche Merkmale im Anspruch 1 der Hilfsanträge der Serien 1 bis 4

        
        

[X.]     

[X.]     

[X.]/ [X.]/ [X.]

[X.]   

[X.]/ [X.]

[X.]     

[X.]     

1       

                                            

x       

X       

1A    

                 

X       

                 

x       

X       

1B    

x       

        

X       

                 

x       

X       

2       

        

x       

                                   

X       

2A    

        

x       

                          

x       

X       

[X.]    

x       

x       

X       

                 

x       

X       

3       

                                   

x       

        

X       

3A    

                                   

x       

x       

X       

[X.]    

                 

X       

        

x       

x       

X       

3C    

x       

x       

X       

        

x       

x       

X       

[X.]    

x       

x       

                 

x       

x       

X       

[X.]    

        

x       

                 

x       

        

X       

[X.]    

x       

x       

X       

        

x       

        

X       

4       

                          

x       

                 

X       

[X.]    

                          

x       

        

x       

X       

[X.]    

x       

        

X       

x       

        

x       

X       

[X.]    

x       

x       

X       

x       

        

x       

X       

[X.]    

x       

x       

X       

x       

x       

x       

X       

[X.]    

x       

x       

        

x       

                 

X       

[X.]    

        

x       

X       

x       

x       

        

X       

Der Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag [X.] vom 2. März 2015 lautet gegliedert (Änderungen gegenüber erteiltem Anspruch 1 gekennzeichnet):

1 A terminal (1) for a communication network,

,

the applications allowing a user to enter user input or modify information in the applications, respectively,

and the applications not having been pre-stored in the terminal but having been arranged into the terminal at a later stage by over the air contact of the terminal to another device,

the terminal (1) further comprising wireless communication means for communicating [X.],

characterised in that

3 it comprises means that have been arranged to receive a wirelessly communicated user message

4.1 having information for one of said applications (17, 18) and a header relating to said one of said applications (17, 18),

wherein said one of said applications (17, 18) [X.] (17, 18),

wherein said header [X.] (17, 18)

and is the same in each user message having information for said one of said applications (17, 18) received at said terminal (1),

and wherein said header and said information for said one of said applications are defined in [X.] characters,

, according to said header, to launch a respective one of said applications (17, 18) and

a said respective one of said applications (17, 18) according to said header

for each application of said applications (17, 18) as said respective one of said applications (17, 18),

4.2 the user message has an address field ([X.]) containing the address of the destination of the message

4.3 and a [X.] ([X.]) [X.] message,

is

and said information for said one of said applications are in said [X.] ([X.]),

wherein said terminal (1) is a mobile phone.

Der Patentanspruch 2 nach Hilfsantrag [X.] vom 2. März 2015 lautet unter Fortführung der Gliederung (Änderungen gegenüber erteiltem Anspruch 2 gekennzeichnet):

2 A terminal (1) for a communication network,

,

the applications allowing a user to enter user input or modify information in the applications, respectively,

and the applications not having been pre-stored in the terminal but having been arranged into the terminal at a later stage by over the air contact of the terminal to another device,

the terminal (1) further comprising wireless communication means for communicating [X.],

characterised in that

,

wherein said one of said applications (17, 18) [X.] (17, 18),

, for each application of said applications (17, 18) as said one of said applications,

7 to add a header to the user message, the header indicating the respective application (17, 18) [X.] to,

wherein said header identifies said respective application [X.] to

and is the same for each user message in which information relating to said respective application is sent,

and wherein said header and said information relating to said respective application are defined in [X.] characters,

4.2 the user message has an address field ([X.]) containing the address of the destination of the message

4.3 and a [X.] ([X.]) [X.] message,

is

and said information relating to said one of said applications are in said [X.] ([X.]),

the terminal further comprising means arranged to launch each of said applications, respectively, according to a header

that [X.] and is comprised in a user message received at said terminal,

wherein said header comprised in [X.] user message and said header added to the sent user message are the same, [X.], and

wherein said terminal (1) is a mobile phone.

Der Patentanspruch 14 nach Hilfsantrag [X.] vom 2. März 2015 lautet gegliedert (Änderungen gegenüber erteiltem Anspruch 16 gekennzeichnet):

16 A method of transferring data between a first device and a second device,

16.1.1 the second device being remote from the first device,

16.1.2 and both the first and second device being one of a mobile station capable of communicating over a mobile communications network and of a computer having a connection to [X.],

16.2 the method comprising: retrieving a data entry from an application of the first device, [X.] each having a number of [X.]s,

data entry to the second device in a user message via [X.],

the second device comprising a plurality of applications for displaying and processing of information,

the applications allowing a user to enter user input or modify information in the applications, respectively,

and the applications not having been pre-stored in the second device but having been arranged into the second device at a later stage by over the air contact of the second device to another device,

a plurality of said applications is comprised in the second device that the data entry relates to,

wherein said application [X.],

wherein said header [X.] and

is the same in each user message having a data entry for said application received at said second device, and

wherein said header and said data entry are defined in [X.] characters,

4.2 and the user message has an [X.] message

4.3 and a [X.] [X.] message,

is

and said data entry are in said [X.],

receiving the user message comprising said data entry and said header at the second device,

launching a corresponding application of the second device as indicated by said header,

a said corresponding application of the second device ,

wherein means of the second device are arranged to perform said launching of a corresponding application of the second device as indicated by said header

and said storing of the received data entry in corresponding [X.]s of said corresponding application

for each application of said applications as said corresponding application of the second device, and

wherein the second device is a mobile phone.

Anspruchs 1 gemäß Hilfsantrag [X.] beruht gegenüber dem Stand der Technik nach der Schrift [X.], EP 0 689 368 [X.], nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit (Art. II § 6 Abs. 1 Nr. 1 IntPatÜG i. V. m. Art. 138 Abs. 1 Buchst. a), Art. 52, 54 EPÜ).

Der Anspruch 1 nach Hilfsantrag [X.] umfasst zusätzlich zu Merkmalen, die bereits vorstehend in Verbindung mit dem erteilten Anspruch 1 diskutiert worden sind, die Merkmale [X.], [X.], [X.], [X.], [X.], [X.], [X.], [X.], [X.] und [X.].

Aus der Schrift [X.], [X.] 689 368 [X.], ist in Worten des Anspruchs 1 gemäß Hilfsantrag [X.] ausgedrückt, über den Hauptantrag hinaus auch Folgendes bekannt (fehlende Merkmale durchgestrichen):

[X.] the applications allowing a user to enter user input or modify information in the applications, respectively,

ortsabhängigen Abfragen genannt, so könne unter anderem ermöglicht werden, ortsabhängige Telefonnummern von Hilfediensten, wie Pannendienst, Arzt, Apotheke etc., abzufragen ([X.]. 4, [X.] 21-26). Eine derartige Abfrage setzt regelmäßig eine Anwendereingabe oder -aktion voraus.

[X.] the applications not having been pre-stored in the terminal but having been arranged into the terminal at a later stage by over the air contact of the terminal to another device,

ausführbare Instruktionen an speziell mit einem Filter zum Erkennen solcher [X.]e ausgerüstete Endgeräte zu übertragen bzw. von solchen Endgeräten in der zentralen Einheit, die ebenfalls ein entsprechendes Filter umfasst, zu empfangen.

neue vom Netzbetreiber dem entsprechenden Teilnehmer offerierte Dienste definiert werden können, die als Nachrichtenaustausch zwischen einem mit einem entsprechenden Filter versehenen Endgerät und dem Service Center zu verstehen sind ([X.]. 4, [X.] 15-21), d. h. neue, nachinstallierte Dienste oder Anwendungen sollen ebenfalls mittels Filter und [X.] adressierbar sein.

[…]

[X.] wherein said one of said applications [X.],

[X.] wherein said header [X.]

gekennzeichnet wird, dass die in dieser Meldung vorhandenen Daten nach einer speziellen Prozedur zu verarbeiten sind. Falls das Filter einen [X.] erkennt, wird die entsprechende Meldung über einen zweiten Ausgang einem Modul 27 zum Abarbeiten eines besonderen Dienstes zugeführt ([X.]. 8, [X.] 47-51). Nach Überzeugung des [X.]s „identifiziert“ daher der [X.] die besondere Anwendung (bzw. das Modul 27) gegenüber den anderen Prozeduren etwa des Betriebssystems im Endgerät.

[X.] and is the same in each user message having information for said one of said applications received at said terminal,

Aus der [X.] ist es entnehmbar, dass das Mobiltelefon Meldungen, die in ihrem [X.] den erfindungsgemäßen [X.] enthalten, sendet und empfängt ([X.]. 6, [X.] 34-45, [X.]. 3, [X.] 42-47). Der [X.] aus der [X.] umfasst einen Sicherheitscode, der mit einer kryptografischen Funktion aus der Meldung selbst berechnet wird ([X.]. 6, [X.] 1-10). Wenn der [X.] vom Inhalt der Anwendernachricht selbst abhängig ist, ist der Kopf in empfangenen (oder gesendeten) Nachrichten auch für die eine (gleiche) besondere Anwendung nicht gleich.

[X.] and wherein said header and said information for said one of said applications are defined in [X.] characters,

Die Schrift [X.] überlässt es dem Fachmann, in welcher Zeichencodierung der Kopf und die Information in der [X.] definiert sind.

[X.] and means arranged, according to said header, to launch a respective one of said applications and

Zum Bedeutungsinhalt der Angabe „to launch“ hat die Beklagte das Wörterbuch [X.] eingereicht. Der [X.] legt die Anweisung im Merkmal [X.] dergestalt aus, dass Mittel (z. B. DU processor, [X.] [X.], Abs. [0077]) vorhanden sein müssen, die eingerichtet sind, mit dem Ausführen der Anwendung zu einem nicht näher bestimmten Zeitpunkt nach dem Empfang einer Nachricht (according to said header) zu beginnen (to launch).

[X.]eicherbereiche auf einer Chipkarte ausgebildet: ein [X.]eicherbereich 25, welcher ein Chipkartenbetriebssystem ([X.]) umfasst ([X.]. 8, [X.] 8-11), ein [X.]eicherbereich 26, in welchem ein als [X.] ausgebildetes Filter 12.1 abgelegt ist ([X.]. 8, [X.] 11-14, [X.]. 4, [X.] 34), und ein Modul 27 zum Abarbeiten eines besonderen Dienstes ([X.]. 8, [X.] 47-51). Die Chipkarte ist in der [X.] insbesondere als Prozessorchipkarte ausgebildet ([X.]. 4, [X.] 52, 53). Falls das Filter einen [X.] erkennt, soll die entsprechende Meldung über einen zweiten Ausgang einem Modul 27 zum Abarbeiten eines besonderen Dienstes zugeführt, also die Anwendung von dem Prozessor z. B. der Chipkarte ausgeführt werden ([X.]. 8, [X.] 33-51, [X.]. 4). Auf Grund der begrenzten Verarbeitungskapazität von [X.] lässt der Fachmann nach Überzeugung des [X.]s das Ausführen der besonderen Anwendung erst nach dem Empfang der entsprechenden Meldung beginnen.

[X.] hat in der mündlichen Verhandlung eingewendet, dass in der [X.] von einem „bestimmten vorgängig angewählten besonderen Dienst“ die Rede sei ([X.]. 3, [X.] 54 bis [X.]. 4, [X.] 1), für eine derartige Anwahl müsse das Modul 27 bereits vor dem ersten Empfang einer Anwendernachnachricht gestartet sein. Die Schrift [X.] offenbart jedoch für das Zugreifen auf einen besonderen Dienst verschiedene Varianten, insbesondere auch eine Einheit für eine gesprochene Antwort [X.] ([X.]) 13, die einem Teilnehmer, der einen besonderen Dienst anfordert, mit gesprochenen Mitteilungen eine Unterstützung zum Zugreifen auf den gewünschten besonderen Dienst gewährt. In besonderen Fällen könne die [X.] auch ein Help Desk sein, bei dem der gesprochene Text persönlich erfolgt ([X.]. 7, [X.] 31-40). Für die Anwahl des besonderen Dienstes reicht daher bereits ein Telefonanruf aus, das Starten des besonderen Moduls im Endgerät ist für die Anwahl des Dienstes somit nicht zwingend erforderlich.

[…]

[X.] (17, 18) as said respective one of said applications (17, 18),

[…]

[X.] and said information for said one of said applications are in said [X.] ([X.]. 10, [X.] 26-58, [X.]. 7, [X.] 40, 140 bytes),

[X.] wherein said terminal is a mobile phone ([X.], [X.]. 1, [X.] 51, [X.]. 3).

Zusammengefasst offenbart daher die Schrift [X.] nicht das [X.] [X.]/[X.] sowie nicht die Merkmale [X.] und [X.].

Der Gegenstand des Anspruchs 1 nach Hilfsantrag [X.] ist daher gegenüber dem Stand der Technik nach der Schrift [X.] - und auch gegenüber allen anderen im Verfahren befindlichen Schriften - neu.

[X.]/[X.] als auch die im Merkmal [X.] oder im Merkmal [X.] oder in deren Kombination ergeben sich nach Überzeugung des [X.]s für den Fachmann in nahe liegender Weise aus der [X.].

[X.] [X.]/[X.]

Modul 27 gerichtet werden ([X.]. 8, [X.] 33-51, [X.]. 4). Aus der [X.] ist es weiterhin bereits bekannt, in der Betriebszentrale für einen ersten besonderen Dienst eine erste Anwendung und für einen n-ten besonderen Dienst eine n-te Anwendung vorzusehen ([X.]. 7, [X.] 1-13). Der Fachmann muss daher nach Überzeugung des [X.]s in Betracht ziehen, die Vielzahl von Anwendungen auch im Endgerät als separat adressierbare Module 27 zu implementieren, denn der Fachmann beachtet bei der Entwicklung von Anwendungen allgemein anerkannte Prinzipien der Softwareentwicklung, wie Modularisierung, d. h. die Aufteilung eines Softwaresystems in überschaubare Teile mit klar definierten Schnittstellen. Dem Fachmann, dem aus der Schrift [X.] bekannt ist, dass mit einem [X.] im Datenfeld einer [X.] eine besondere Anwendung als Ziel der Nachricht gekennzeichnet werden kann ([X.], [X.]. 3, [X.] 29-35, 49-54), ist nach Überzeugung des [X.]s ohne Weiteres klar, dass sich auf vergleichbare Art und Weise auch mehrere besondere Anwendungen separat adressieren lassen. Anders ausgedrückt, der Fachmann, der vor die Aufgabe gestellt wird, nicht nur ein einziges Softwaremodul, sondern eine Vielzahl von Softwaremodulen zu adressieren, vergibt nach Überzeugung des [X.]s selbstverständlich unterschiedliche Adressen.

Merkmale [X.]]

Zusatzfunktion realisiert, die es ermöglicht, die zufällige Inanspruchnahme von besonderen Diensten durch nicht berechtigte Teilnehmer auszuschließen ([X.]. 4, [X.] 27-33). Dem Fachmann ist klar, dass bei Verzicht auf diese Zusatzfunktion, der [X.] nicht mehr für jede Nachricht berechnet werden muss und daher auch für jede Nachricht gleich sein kann, mit der die gleiche besondere Anwendung adressiert wird.

Merkmale [X.]

Da die Nachrichten in der [X.] als [X.] über den in [X.] standardisierten [X.]dienst übermittelt werden ([X.]. 10, [X.] 2-4, 26-34), hat der Fachmann Veranlassung, den [X.] und den Inhalt der [X.] in alphanumerischen Zeichen zu definieren, denn alphanumerische Zeichen sind eine der vier in [X.] grundsätzlich möglichen Darstellungen von Parametern in Datensätzen von [X.] ([X.]=Transfer Protocol Data unit, vgl. [X.], [X.]5, erster Satz, S. 30, Abschnitt 9.1.2, [X.], [X.] und TP-UD).

Der Gegenstand des Anspruchs 1 gemäß Hilfsantrag [X.] beruht daher gegenüber dem Stand der Technik nach der Schrift [X.], [X.] 689 368 [X.], nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit.

[X.]] und [X.] aus folgenden Gründen bei der Betrachtung der Patentfähigkeit auch außer Betracht bleiben sollten:

[X.]]

Die Mittel des Endgeräts müssen nach Merkmal 5 so eingerichtet sein, dass die Information an eine der Anwendungen gemäß dem Headers adressiert werden kann. Ob hierfür eine eindeutige oder eine eineindeutige Zuordnung zwischen Header und Anwendungen zum Einsatz kommt, kann das Endgerät nicht räumlich körperlich charakterisieren. Der [X.] sieht in einer bestimmten Ausprägung der Zuordnungsvorschrift keinen technischen Beitrag zur Lösung der Aufgabe.

[X.]

Der Fachmann sieht das anspruchsgemäße Endgerät als elektronische Rechen- und [X.]eichereinrichtung an, in der Informationen durch elektrische Zustände verarbeitet werden, üblicherweise durch zwei komplementäre Zustände. Daher geht auch die Argumentation der Beklagten fehl, dass durch die Definition des Kopfes und der Information für eine der Anwendungen als alphanumerische Zeichen die Notwendigkeit der Handhabung unterschiedlicher Datenformate für Kopf einerseits und anwendungsbezogener Information andererseits entfalle. Die Darstellung oder Definition des Kopfes und der Information für eine der Anwendungen als alphanumerische Zeichen führt zwar im Auge des Anwenders zu einem anderen optischen Bild als die Darstellung in Binärcode, ändert jedoch nichts an der Tatsache, dass die Daten in dem Endgerät binär verarbeitet werden. Aus diesen Gründen vermag der [X.] in der bloßen Definition einer Informationen in alphanumerischen Zeichen nichts Technisches zu sehen (vgl. T 0158/88 ABl 91, 566 Schriftzeichenform).

Anspruchs 2 nach Hilfsantrag [X.] ist neu, er beruht jedoch gegenüber dem Stand der Technik nach der Schrift [X.], [X.] 689 368 [X.], nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit (Art. II § 6 Abs. 1 Nr. 1 IntPatÜG i. V. m. Art. 138 Abs. 1 Buchst. a), Art. 52, 56 EPÜ).

Der Anspruch 2 nach Hilfsantrag [X.] umfasst zusätzlich zu Merkmalen, die bereits vorstehend in Verbindung mit dem erteilten Anspruch 2 diskutiert worden sind, die Merkmale [X.], [X.], [X.], [X.], [X.], SAM3, [X.], [X.], [X.] und [X.].

Die vorstehende Beurteilung dieser Merkmale gilt auch in Verbindung mit Anspruch 2 nach Hilfsantrag [X.].

Anspruchs 14 nach Hilfsantrag [X.] ist neu, er beruht jedoch gegenüber dem Stand der Technik nach der Schrift [X.], [X.] 689 368 [X.], nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit (Art. II § 6 Abs. 1 IntPatÜG i. V. m. Art. 138 Abs. 1 Buchst. a), Art. 52, 56 EPÜ).

Der Anspruch 14 nach Hilfsantrag [X.] umfasst zusätzlich zu Merkmalen, die bereits vorstehend in Verbindung mit dem erteilten Anspruch 16 diskutiert worden sind, die Merkmale [X.], [X.], [X.], [X.], [X.], [X.], [X.], [X.], [X.] und [X.].

Die vorstehende Beurteilung dieser Merkmale gilt auch in Verbindung mit Anspruch 14 nach Hilfsantrag [X.].

4.3 Die nebengeordneten Ansprüche der Hilfsanträge [X.] und [X.] enthalten weniger Merkmale als die des Hilfsantrags [X.].

Die Gegenstände der nebengeordneten Ansprüche nach den [X.] [X.] und [X.] beruhen aus den vorstehend zum Hilfsantrag [X.] genannten Gründen nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit.

[X.]

Zu den Fassungen der Hilfsanträge der [X.]

1. Mit keiner der Fassungen nach den [X.] der Serie 5 kann das Streitpatent aufrechterhalten werden.

2. Die insgesamt vorgelegten 14 Hilfsanträge der Serie 5 fügen den erteilten nebengeordneten Ansprüchen in unterschiedlichen Kombinationen und teilweise voneinander abweichendem Wortlaut neben den bereits vorstehend diskutierten Merkmalen [X.], [X.], [X.], [X.], [X.]], [X.], [X.], [X.], [X.] und [X.] [X.]e hinzu,

- die angeben, dass das Datenfeld ([X.]) der Anwendernachricht Informationen für eine Anwenderbenachrichtigungsfunktion ([X.]) oder den erfindungsgemäßen Kopf und Informationen für eine der Anwendungen beinhaltet,

- die eine historische und eine aktuelle [X.] betreffen, wonach das Datenfeld der Anwendernachricht für gewöhnlich (ordinarily) bestimmt war, um die Informationen für die Anwenderbenachrichtigungsfunktion zu enthalten, aber jetzt ([X.]) alternativ verwendet wird, um den erfindungsgemäßen Kopf und die Information für eine der Anwendungen zu enthalten,

- die angeben, dass das Endgerät weiterhin so konfiguriert ist, Anwendernachrichten mit einem Datenfeld mit Informationen für die Anwenderbenachrichtigungsfunktion zu empfangen und zu verarbeiten, und

- die angeben, dass eine Entscheidung darüber getroffen wird, ob das Datenfeld Informationen für die Anwenderbenachrichtigungsfunktion oder den erfindungsgemäßen Kopf und Informationen für eine der Anwendungen beinhaltet, und dementsprechend die entsprechende Anwendung startet und adressiert.

Für die in die Hilfsanträge der Serie 5 hinzugefügten Merkmale verwendet der [X.] entsprechend der obigen Reihenfolge folgende Bezeichnungen:

[X.] wherein said [X.] can comprise information for a [X.], or said header and said information for said one of said applications,

[X.] wherein said [X.] of said user message was ordinarily determined to comprise said information for said [X.], but is [X.] alternatively used to comprise said header and said information for said one of said applications, and

[X.] said terminal still being configured to receive and process [X.] having a [X.] with information for said [X.],

Ein vom [X.] als [X.] bezeichnetes Merkmal wird in zwei Ausprägungen verwendet (Unterschied gekennzeichnet):

[X.] wherein said means (8) are further arranged to decide if said [X.] comprises said information for said [X.], or comprises said header and said information for said one of said applications, and to perform said launching of said respective one of said applications and said addressing of the information to said respective one of said applications if it is decided that said [X.] comprises said header and said information for said one of said applications,

based on whether said header is comprised in said [X.] or not, if said [X.] comprises said information for said [X.], or comprises said header and said information for said one of said applications, and to perform said launching of said respective one of said applications and said addressing of the information to said respective one of said applications if it is decided that said [X.] comprises said header and said information for said one of said applications,

        

 Beispiel: gegenüber erteilter Fassung zusätzliche Merkmale im Anspruch 1 der Hilfsanträge der [X.]

        

 [X.]   

 [X.]   

 [X.]

 [X.]   

 [X.]1 

 [X.]   

 [X.]   

 [X.]/ [X.]/ [X.]

 [X.] 

 [X.]/[X.]

 [X.]   

 [X.]   

 5‘    

                          

 X     

                          

 x     

                 

 x     

 x     

 5‘‘   

        

 x     

 x     

                                                                                

 5‘‘‘ 

                                   

 x     

                                                              

 5A    

 x     

                 

 X     

        

 x     

 x     

 x     

                 

 x     

 x     

 5B    

 x     

                 

 X     

        

 x     

 x     

 x     

        

 x     

 x     

 x     

 5C    

 x     

 x     

        

 X     

        

 x     

 x     

 x     

        

 x     

 x     

 x     

 5D    

 x     

                 

 X     

        

 x     

        

 x     

                          

 x     

 [X.]    

 x     

                 

 X     

        

 x     

 x     

 x     

                          

 x     

 [X.]    

 x     

                 

 X     

        

 x     

 x     

 x     

        

 x     

        

 x     

 5G    

 x     

 x     

        

 X     

        

 x     

 x     

 x     

        

 x     

        

 x     

 [X.]    

 x     

                 

 X     

                                   

 x     

        

 x     

 x     

 [X.]    

 x     

                 

 X     

        

 x     

 x     

        

 x     

        

 x     

 x     

 5J    

 x     

                 

 X     

        

 x     

 x     

        

 x     

 x     

 x     

 x     

 5K    

 x     

 x     

        

 X     

        

 x     

 x     

        

 x     

 x     

 x     

 x     

nach Hilfsantrag 5‘ vom 6. Mai 2015 gegliedert (Änderungen gegenüber erteiltem Anspruch 1 gekennzeichnet):

1 A terminal (1) for a communication network,

2.1 the terminal comprising a plurality of applications (17, 18) for displaying and processing of information

2.2 and further comprising wireless communication means for communicating [X.],

characterised in that

3 it comprises means that have been arranged to receive a wirelessly communicated user message

4.1 having information for one of said applications (17, 18) and a header relating to said one of said applications (17, 18),

wherein said one of said applications (17, 18) [X.] (17, 18),

and wherein said header [X.] (17, 18),

, according to said header, to launch a respective one of said applications (17, 18) and

a said respective one of said applications (17, 18) according to said header

for each application of said applications (17, 18) as said respective one of said applications (17, 18),

4.2 the user message has an address field ([X.]) containing the address of the destination of the message

4.3 and a [X.] ([X.]) [X.] message,

,

wherein said means (8) are further arranged to decide if said [X.] comprises information for a [X.], or comprises said header and said information for said one of said applications, and to perform said launching of said respective one of said applications and said addressing of the information to said respective one of said applications if it is decided that said [X.] comprises said header and said information for said one of said applications, and

wherein said terminal (1) is a mobile phone.

nach Hilfsantrag 5‘ vom 6. Mai 2015 lautet unter Fortführung der Gliederung (Änderungen gegenüber erteiltem Anspruch 2 gekennzeichnet):

2 A terminal (1) for a communication network,

2.1 the terminal comprising a plurality of applications (17, 18) for displaying and processing of information

2.2 and further comprising wireless communication means for communicating [X.],

characterised in that

,

wherein said one of said applications (17, 18) [X.] (17, 18),

, for each applications (17, 18) as said one of said applications,

7 to add a header to the user message, the header indicating the respective application (17, 18) [X.] to,

wherein said header identifies said respective application [X.] to,

4.2 the user message has an address field ([X.]) containing the address of the destination of the message

4.3 and a [X.] ([X.]) [X.] message,

,

the terminal further comprising means arranged to launch each of said applications, respectively, according to a header

that [X.] and is comprised in a user message received at that terminal,

wherein said header comprised in [X.] user message and said header added to the sent user message are the same, [X.], and

wherein said header comprised in [X.] user message is contained in a [X.] ([X.])

[X.] received user message,

wherein said means (8) are arranged to decide if said [X.] of [X.] user message comprises information for a [X.], or comprises said header and said information for said application, and to launch said application if it is decided that said [X.] comprises said header and said information for said application, and

wherein said terminal (1) is a mobile phone.

nach Hilfsantrag 5‘ vom 6. Mai 2015 lautet gegliedert (Änderungen gegenüber erteiltem Anspruch 16 gekennzeichnet):

16 A method of transferring data between a first device and a second device,

16.1.1 the second device being remote from the first device,

16.1.2 and both the first and second device being one of a mobile station capable of communicating over a mobile communications network and of a computer having a connection to [X.],

16.2 the method comprising: retrieving a data entry from an application of the first device, [X.] each having a number of [X.]s,

data entry to the second device in a user message via [X.],

the second device comprising a plurality of applications for displaying and processing of information,

a plurality of said applications is comprised in the second device that the data entry relates to,

wherein said application [X.],

and wherein said header [X.],

4.2 and the user message has an [X.] message

4.3 and a [X.] [X.] message,

4.4 and that said header is in said [X.],

receiving the user message comprising said data entry and said header at the second device,

deciding if said [X.] comprises information for a [X.], or comprises said header and said data entry, and

launching a corresponding application of the second device as indicated by said header,

a said corresponding application of the second device ,

if it is decided that said [X.] comprises said header and said data entry, wherein means of the second device are arranged to perform said launching of a corresponding application of the second device as indicated by said header and said storing of the received data entry in corresponding [X.]s of said corresponding application, if it is decided that said [X.] comprises said header and said data entry,

for each application of said applications as said corresponding application of the second device, and

wherein the second device is a mobile phone.

3. Der Begriff Anwenderbenachrichtigungsfunktion ([X.]) in den neu eingeführten Merkmalen [X.], [X.], [X.], [X.], [X.]1 bedarf der Erläuterung:

[X.]) fällt auch die im Merkmal 2.2 definierte Übermittlung von Anwendernachrichten (communicating [X.]) mit anwendungsbezogenen Kopf (Merkmale 4.1 bis 4.4). Denn die Begriffe „user message“ und „user message function“ sind in der [X.] [X.], Abs. [0008], S. 3, [X.] 4-6 definiert: Kommunikationsformen wie [X.], [X.], [X.] und [X.] werden demnach als Anwenderbenachrichtigungsfunktion (user message function) bezeichnet, wobei die Nachrichten ungeachtet der Tatsache, dass derartige Nachrichten ebenso durch einen Betreiber und nicht nur durch einen Anwender gesendet können, als Anwendernachrichten ([X.]) bezeichnet werden. Der Begriff der Anwenderbenachrichtigungsfunktion ist demnach nicht auf Nachrichten beschränkt, die an einen Anwender gerichtet sind. Bei Zugrundelegen der Definition aus dem Streitpatent wären die in die Hilfsanträge der Serie 5 neu eingeführten Merkmale [X.], [X.], [X.], [X.] und [X.]1 Nullmerkmale, denn sie fügen den übrigen Merkmalen nichts hinzu.

herkömmlicher [X.] ohne anmeldungsgemäßen Kopf, die für einen Anwender bestimmt sind, verstanden. Würde der [X.] das Verständnis der Beklagten seiner Beurteilung der Hilfsanträge der Serie 5 zu Grunde legen, wären die Hilfsanträge der Serie 5 weder zulässig noch beruhten deren Gegenstände auf einer erfinderischen Tätigkeit.

4. Die Hilfsanträge der Serie 5 gehen über den Inhalt der ursprünglich eingereichten Unterlagen hinaus und sind daher nicht zulässig (Artikel II § 6 Absatz 1 Nr. 3 [X.], Art. 138 Abs. 1 Buchst. c) EPÜ).

Unteranspruch 6 der erteilten Fassung entspricht.

[X.]] oder [X.]/[X.] umfasst, ist dieser Hilfsantrag aus den vorstehend in Verbindung mit den Hilfsanträgen der Serien 1-4 angegebenen Gründen unzulässig.

[X.] oder [X.]1 umfassen, sind auch aus den folgenden Gründen nicht zulässig:

Merkmale [X.], [X.]1

Die Angabe im Merkmal [X.], dass entschieden wird, ob das genannte Datenfeld die genannte Information für die genannte Anwenderbenachrichtigungsfunktion umfasst (to decide if said [X.] comprises said information for said [X.]) ist nicht ursprungsoffenbart.

Aus der von der Beklagten genannten Fundstelle [X.], [X.] 2-5 der [X.] (entspricht Abs. [0077] der Patentschrift) entnimmt der Fachmann lediglich, dass das Vorhandensein eines „identifiers“ das Vorliegen einer anwendungsbezogenen Nachricht anzeigt ([X.] an identifier…). Eine darüber hinausgehende Prüfung, die Grundlage für eine Entscheidung sein könnte, ob im Datenfeld eine Information für eine Anwender-Benachrichtigungsfunktion vorhanden ist, ist dort nicht angesprochen. Auch den anderen von der Beklagten genannten Fundstellen konnte der [X.] die genannte Angabe im Merkmal [X.] nicht entnehmen.

Auch im Merkmal [X.]1 ist die nicht ursprungsoffenbarte Angabe enthalten, denn dort ist davon die Rede, dass entschieden wird, ob das genannte Datenfeld die genannte Information für die genannte Anwenderbenachrichtigungsfunktion umfasst, und zwar nunmehr auf der Grundlage, ob der Kopf im Datenfeld enthalten ist oder nicht (based on whether said header is comprised in said [X.] or not). Das Hinzufügen einer weiteren Angabe macht nach Überzeugung des [X.]s den nicht ursprungsoffenbarten Teil des Merkmals jedoch nicht zulässig.

 [X.], [X.] und [X.] hat der [X.] keine Zweifel an der [X.].

[X.], [X.] 689 368 [X.], nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit (Art. II § 6 Abs. 1 IntPatÜG i. V. m. Art. 138 Abs. 1 Buchst. a), Art. 52, 56 EPÜ).

Denn aus der Schrift [X.], [X.] 689 368 [X.], sind auch die Anweisungen in den neu aufgenommenen Merkmalen [X.], [X.], [X.], [X.] bzw. [X.]1 bekannt:

Aus der Schrift [X.], [X.] 689 368 [X.], ist in Worten der in die nebengeordneten Ansprüche der Hilfsanträge der Serie 5 aufgenommenen Merkmale ausgedrückt, auch Folgendes bekannt:

[X.] said [X.] can comprise information for a [X.] (Kurzmeldungen wie beispielsweise "Ruf doch bitte den Teilnehmer [X.] an", [X.]. 2, [X.] 38-47), or said header ([X.]) and said information for said one of said applications (Daten […], die nach einer speziellen Prozedur zu verarbeiten sind, [X.]. 3, [X.] 29-54),

[X.]1 wherein said means are further arranged to decide based on whether said header is comprised in said [X.] or not ([X.]e, die den [X.] nicht enthalten…, [X.]. 8, [X.] 28-42, [X.]. 2, [X.] 12-47), if said [X.] comprises said information for said [X.], or comprises said header and said information for said one of said applications (falls das Filter einen [X.] erkennt, wird die Meldung…, [X.]. 8, [X.] 47-56, [X.]. 3, [X.] 29-54), and to perform said launching of said respective one of said applications and said addressing of the information to said respective one of said applications if it is decided that said [X.] comprises said header and said information for said one of said applications (wird die entsprechende Meldung über einen zweiten Ausgang einem Modul 27 zum Abarbeiten eines besonderen Dienstes zugeführt, [X.]. 8, [X.] 47-51),

Das Vorhandensein oder Nichtvorhandensein des [X.] dient nach der [X.] dazu, zwischen Nachrichten zu unterscheiden,

- die entweder an einen zweiten Teil des Betriebssystems gerichtet werden, um eine [X.] auf dem Mobiltelefon zu speichern ([X.]. 5, [X.] 12-17) und auf einem Display anzuzeigen ([X.]. 2, [X.] 38-47),

- oder die an eine besondere Anwendung gerichtet werden ([X.]. 3, [X.] 42 bis [X.]. 4, [X.] 1).

[X.] wherein said [X.] of said user message was ordinarily determined to comprise said information for said [X.] (Kurzmeldungen wie beispielsweise "Ruf doch bitte den Teilnehmer [X.] an", [X.]. 2, [X.] 38-47), but is [X.] alternatively used to comprise said header ([X.]) and said information for said one of said applications (Daten […], die nach einer speziellen Prozedur zu verarbeiten sind, [X.]. 3, [X.] 29-54), and

[X.] said terminal still being configured to receive and process [X.] having a [X.] with information for said [X.] ([X.]e, die den [X.] nicht enthalten…, [X.]. 8, [X.] 28-42, [X.]. 2, [X.] 12-47).

Zu den weiteren Merkmalen in den [X.] der Serie 5 gelten die vorstehenden Ausführungen zum Hilfsantrag [X.] und zum Hauptantrag gleichermaßen.

Die Gegenstände der nebengeordneten Ansprüche nach den [X.] 5‘, 5‘‘, 5‘‘‘, 5A, 5B, 5C, 5D, [X.], [X.], 5G, [X.], [X.], 5J und 5K beruhen daher gegenüber dem Stand der Technik nach der Schrift [X.], [X.] 689 368 [X.], nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit.

V.

Zu den Fassungen der Hilfsanträge der [X.]

1. Das Streitpatent hat in keiner der Fassungen der Hilfsanträge der Serie 6 Bestand.

2. Die Hilfsanträge der [X.] umfassen die beiden Hilfsanträge 6 und 6A.

Im Hilfsantrag 6 wurde gegenüber der erteilten Fassung der Anspruch 1 ersatzlos gestrichen. Auf eine Anpassung der Nummerierung und Rückbezüge der weiteren Ansprüche des [X.] wurde verzichtet; der Hilfsantrag 6 umfasst somit als unabhängige Ansprüche die Ansprüche 2 und 15.

Der Hilfsantrag 6A umfasst die unabhängigen Ansprüche 1, 2 und 15.

In die unabhängigen Ansprüche der Hilfsanträge der Serie 6 wurden neben den bereits vorstehend diskutierten Merkmalen [X.] und [X.] ein Merkmal aufgenommen, wonach es sich bei der einen der Anwendungen um eine Anwendung handelt, die Einstellungen in dem Endgerät erfordert, bevor die Anwendung genutzt werden kann, insbesondere um Dienste nutzen zu können, die von einem Netzwerkbetreiber zur Verfügung gestellt werden, insbesondere ein Internetzugangspunkt, und dass die Informationen für die eine der Anwendungen diese Einstellungen umfasst.

Das neue Merkmal ist wie folgt formuliert:

SET wherein said one of said applications is an application that requires some settings in [X.], in [X.], in particular an [X.], [X.] operator, [X.] settings.

        

 Beispiel: gegenüber erteilter Fassung zusätzliche Merkmale im Anspruch 2 der Hilfsanträge der [X.]

        

 SET   

 [X.]   

 [X.]   

 6     

 x     

 X     

        

 6A    

 x     

 X     

 x     

Als Beispiele für Einstellungen (settings), die erforderlich sind, um Dienste nutzen zu können, werden in der [X.] genannt:

- im Zusammenhang mit der Anwendung „Service DTMF Commands“, ein Passwort, eine Anwenderkennung oder etwas anderes im Zusammenhang mit den Diensten des Betreibers (a password, a user identifier, or something else related to the services provided by the operator, [X.], [X.], [X.] 27),

- im Zusammenhang mit der Anwendung „[X.]“, ein Anbietername, eine Telefonnummer, [X.], [X.], die IP-Adresse (provider name, [X.], modem initialisation information, [X.], [X.], [X.], [X.] 33, 34) und

- im Zusammenhang mit der Anwendung „fax box“, die Kontaktinformation zum Server, den Dateinamen des Fax und ein Passwort (the contact information to the server, filename of the fax and a password needed, [X.], [X.] 36, 39, 49).

nach Hilfsantrag 6 vom 2. März 2015 gegliedert (Änderungen gegenüber erteiltem Anspruch 2 gekennzeichnet):

2 A terminal (1) for a communication network,

2.1 the terminal comprising a plurality of applications (17, 18) for displaying and processing of information

2.2 and further comprising wireless communication means for communicating [X.],

characterised in that

6 it comprises means (8, 10 - 12) that have been arranged to send information relating to one of said applications (17, 18) in a user message over wireless communication

7 and means (8) arranged to add a header to the user message, the header indicating the respective application (17, 18) [X.] to,

4.2 the user message has an address field ([X.]) containing the address of the destination of the message

4.3 and a [X.] ([X.]) [X.] message,

,

wherein said one of said applications is an application that requires some settings in [X.], in [X.], in particular an [X.], [X.] operator, [X.] settings, and

wherein said terminal (1) is a mobile phone.

Hilfsantrag 6 vom 2. März 2015 lautet gegliedert (Änderungen gegenüber erteiltem Anspruch 16 gekennzeichnet):

16 A method of transferring data between a first device and a second device,

16.1.1 the second device being remote from the first device,

16.1.2 and both the first and second device being one of a mobile station capable of communicating over a mobile communications network and of a computer having a connection to [X.],

16.2 the method comprising: retrieving a data entry from an application of the first device, [X.] each having a number of [X.]s,

data entry to the second device in a user message via [X.],

entry relates to,

4.2 and the user message has an [X.] message

4.3 and a [X.] [X.] message,

4.4 and that said header is in said [X.],

,

wherein said corresponding application is an application that requires some settings in the second device [X.] corresponding application can be used, in [X.], in particular an [X.], [X.] operator, [X.], and

wherein said second device is a mobile phone.

3. Die Hilfsanträge der Serie 6 sind nicht zulässig (Artikel II § 6 Absatz 1 Nr. 3 [X.], Art. 138 Abs. 1 Buchst. c) EPÜ).

Unteranspruch 6 der erteilten Fassung entspricht.

SET hat der [X.] keine Zweifel an der [X.].

[X.], [X.]/14329 [X.], ohnehin nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit (Art. II § 6 Abs. 1 Nr. 1 IntPatÜG i. V. m. Art. 138 Abs. 1 Buchst. a), Art. 52, 56 EPÜ).

Denn aus der Schrift [X.], [X.]/14329 [X.], sind auch die Anweisungen in den gegenüber dem Hauptantrag neu aufgenommenen Merkmalen SET und [X.] in den nebengeordneten Ansprüchen 2 und 15 des [X.] bekannt.

Aus der Schrift [X.], [X.]/14329 [X.], ist in Worten der in die nebengeordneten Ansprüche 2 und 15 des [X.] aufgenommenen Merkmale ausgedrückt, Folgendes bekannt:

SET wherein said one of said applications is an application that requires some settings in [X.],

Die Schrift [X.] vermittelt die Lehre, dass die [X.]en geschützt werden können ([X.]6, [X.] 4, 5), und [X.] nur dann beantwortet werden, wenn die Antwortadresse (reply address 45) oder ein Passwort in der Anfragenachricht (password) im Voraus im Endgerät gespeichert worden sind (to reply to query messages only when the reply address contained in [X.] in advance or if the password contained in [X.] in advance in the terminal equipment, [X.]6, [X.] 16-22).

Um den Dienst “[X.] request“ im anfragenden oder im angefragten Endgerät nutzen zu können, muss somit in beiden [X.], eine Einstellung der „reply address“ und/oder ein „password“ vorhanden sein.

in [X.], in particular an [X.], [X.] operator, [X.] settings (the reply address 45 for the query message are included in the useful content of the message, S. 7, [X.] 14, 15, S. 16, [X.] 16-22, [X.]. 13, [X.] 43), and

Bei der “reply address 45” handelt es sich um eine Einstellung im Sinne des Streitpatents, da die Einstellungen gemäß [X.] lediglich aus einer Telefonnummer oder IP-Adresse bestehen können ([X.], [X.] 33, 34).

[X.] wherein said terminal is a mobile phone ([X.], [X.] 26-33, [X.]. 3, [X.] 1, S. 2, [X.] 4).

Zu den weiteren Merkmalen im Hilfsantrag 6 gelten die vorstehenden Ausführungen zum Hauptantrag gleichermaßen.

Die Gegenstände der nebengeordneten Ansprüche 2 und 15 nach dem Hilfsantrag 6 beruhen daher gegenüber dem Stand der Technik nach der Schrift [X.], [X.]/14329 [X.], nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit

Zusammenschau der Schriften [X.], [X.]/14329 [X.], und [X.], EP 0 689 368 [X.], nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit (Art. II § 6 Abs. 1 IntPatÜG i. V. m. Art. 138 Abs. 1 Buchst. a), Art. 52, 56 EPÜ).

Wie vorstehend dargelegt, offenbart die Schrift [X.] die Anweisungen in den Merkmalen SET und [X.]. Die Anweisung im Merkmal [X.] ist aus der Schrift [X.] jedoch nicht entnehmbar.

Die Gegenstände der nebengeordneten Ansprüche 1, 2 und 15 nach Hilfsantrag 6A sind gegenüber dem Stand der Technik nach der [X.] neu, sie beruhen jedoch nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit, denn es ist eine übliche Anforderung an den Fachmann neue, vom Netzbetreiber den Teilnehmern offerierbare Dienste in Mobilfunknetzen zu entwickeln. Der Fachmann hatte dabei Veranlassung nach Lösungen zu suchen, die diese Dienste bereitstellenden Anweisungen auf möglichst kostengünstige Art und Weise auch an bereits in Verwendung befindliche Mobiltelefone zu übermitteln. Bei dieser Suche konnte er auf die Schrift [X.], EP 0 689 368 [X.], stoßen, die vorschlägt, ausführbare Instruktionen von einer zentralen Einheit an einem Mobiltelefon über die Luftschnittstelle zu übertragen (vgl. [X.], [X.]. 4, [X.] 1-21).

Zu den übrigen Merkmalen in den nebengeordneten Ansprüchen des [X.]A gelten die vorstehend zum Hauptantrag genannten Gründe gleichermaßen.

Die Anweisungen in den nebengeordneten Ansprüchen nach Hilfsantrag 6A stellen somit nur eine Aggregation von jeweils für sich bereits in den Schriften [X.], [X.]/14329 [X.], und [X.], [X.] 689 368 [X.], für Mobiltelefone in [X.]-Mobilfunknetzen vorgeschlagenen Maßnahmen dar, der eine erfinderische Tätigkeit nicht zukommt.

V[X.]

Zu den Fassungen der Hilfsanträge der [X.]

1. In keiner der Fassungen nach den [X.] der Serie 8 kann das Streitpatent Bestand haben.

2. Die Hilfsanträge der Serie 8 umfassen die beiden Hilfsanträge 8 und 8A.

In die nebengeordneten Ansprüche der Hilfsanträge der Serie 8 wurden neben den bereits vorstehend diskutierten Merkmalen [X.], [X.] und [X.] [X.]e aufgenommen, die den Abruf eines Faxes von einem Faxserver betreffen.

Die in die Hilfsanträge der Serie 8 neu eingeführten Merkmale sind wie folgt bezeichnet:

FAX wherein said one of said application is an application for receiving [X.] from a fax server,

[X.] wherein said information for said one of said applications is a notification that a new fax has been received at [X.] and includes identifier information for retrieving [X.] fax from [X.], and

[X.] wherein said one of said applications functions either by user execution or automatically so that said terminal contacts [X.] automatically for retrieving, in particular via a fax call, [X.] information,

[X.] wherein said user message serves for contacting [X.] for retrieving a new fax that has been received at [X.] and includes identifier information for retrieving, in particular via a fax call, [X.] fax from [X.],

[X.] wherein said first device is a fax server, and wherein said second device is a mobile phone,

        

 Beispiel: gegenüber erteilter Fassung zusätzliche Merkmale im Anspruch 1 der Hilfsanträge der [X.]

        

 FAX   

 [X.]   

 [X.] 

 [X.]   

 [X.] 

 [X.]   

 [X.]/ [X.]

 8     

 x     

 x     

 X     

                 

 x     

        

 8A    

 x     

 x     

 X     

                 

 x     

 x     

Das Merkmal [X.] ist nur im Anspruch 2, das Merkmal [X.] nur im Anspruch 15 enthalten.)

nach Hilfsantrag 8 vom 2. März 2015 lautet gegliedert (Änderungen gegenüber erteiltem Anspruch 1 gekennzeichnet):

1 A terminal (1) for a communication network,

2.1 the terminal comprising a plurality of applications (17, 18) for displaying and processing of information

2.2 and further comprising wireless communication means for communicating [X.],

characterised in that

3 it comprises means that have been arranged to receive a wirelessly communicated user message

4.1 having information for one of said applications (17, 18) and a header relating to said one of said applications (17, 18),

5 and means (8) arranged to address the information to a respective one of said applications (17, 18) according to said header,

4.2 the user message has an address field ([X.]) containing the address of the destination of the message

4.3 and a [X.] ([X.]) [X.] message,

,

wherein said one of said application is an application for retrieving [X.] from a fax server,

wherein said information for said one of said applications is a notification that a new fax has been received at [X.] and includes identifier information for retrieving [X.] fax from [X.], and

wherein said one of said applications functions either by user execution or automatically so that said terminal contacts [X.] automatically for retrieving, in particular via a fax call, [X.] information,

wherein said terminal (1) is a mobile phone.

nach Hilfsantrag 8 vom 2. März 2015 lautet unter Fortführung der Gliederung (Änderungen gegenüber erteiltem Anspruch 2 gekennzeichnet):

2 A terminal (1) for a communication network,

2.1 the terminal comprising a plurality of applications (17, 18) for displaying and processing of information

2.2 and further comprising wireless communication means for communicating [X.],

characterised in that

6 it comprises means (8, 10 - 12) that have been arranged to send information relating to one of said applications (17, 18) in a user message over wireless communication

7 and means (8) arranged to add a header to the user message, the header indicating the respective application (17, 18) [X.] to,

4.2 the user message has an address field ([X.]) containing the address of the destination of the message

4.3 and a [X.] ([X.]) [X.] message,

,

wherein said one of said application is an application for retrieving [X.] from a fax server,

wherein said user message serves for contacting [X.] for retrieving a new fax that has been received at [X.] and includes identifier information for retrieving, in particular via a fax call, [X.] fax from [X.],

wherein said identifier information was comprised in [X.] in a user message received by said terminal, and

wherein said terminal (1) is a mobile phone.

Hilfsantrag 8 vom 2. März 2015 lautet gegliedert (Änderungen gegenüber erteiltem Anspruch 16 gekennzeichnet):

16 A method of transferring data between a first device and a second device,

16.1.1 the second device being remote from the first device,

16.1.2 and both the first and second device being one of a mobile station capable of communicating over a mobile communications network and of a computer having a connection to [X.],

16.2 the method comprising: retrieving a data entry from an application of the first device, [X.] each having a number of [X.]s,

data entry to the second device in a user message via [X.],

entry relates to,

4.2 and the user message has an [X.] message

4.3 and a [X.] [X.] message,

4.4 and that said header is in said [X.],

,

wherein said first device is a fax server, and wherein said second device is a mobile phone,

wherein said corresponding application is an application for retrieving [X.] from [X.],

wherein said data entry is a notification that a new fax has been received at [X.] and includes identifier information for retrieving, in particular via a fax call, [X.] fax from [X.], and

wherein said corresponding application functions either by user execution or automatically so that said mobile phone contacts [X.] automatically for retrieving [X.] information.

3. Die Hilfsanträge der Serie 8 sind nicht zulässig (Artikel II § 6 Absatz 1 Nr. 3 [X.], Art. 138 Abs. 1 Buchst. c) EPÜ).

Unteranspruch 6 der erteilten Fassung entspricht.

[X.] und [X.] nicht als ursprungsoffenbart an.

Merkmale [X.] und [X.]

4.1), ergibt sich für den Fachmann auf Grund der Einleitung der Ausführungsbeispiele auf S. 5, [X.] 14-18 der [X.] [X.] (entspricht Abs. [0017] der [X.] [X.]). Der [X.] überträgt auf die genannte Aufforderung hin das Fax als sog. fax call, worunter der Fachmann auf Grund der Bezeichnung „call“ eine leitungsvermittelte Verbindung und keine anwendungsbezogenen Nachrichten etwa in [X.]form versteht.

[X.] hat der [X.] auf Grund der Fundstellen in der [X.] (a terminal according to the present invention ... is shown … as a mobile phone, [X.], S. 28, [X.] 28-35) noch gegen die [X.] im Merkmal FAX „application for retrieving [X.]“ (The Fax Box application could function … for retrieving [X.], [X.], S. 12, [X.] 25-28).

in particular via a fax call“ in den Merkmalen [X.] und [X.] der Hilfsanträge der Serie 8 stellt jedoch eine unzulässige Erweiterung des [X.] dar. Keiner Stelle der [X.] ist es entnehmbar, dass die Übermittlung des Faxes vom Fax Server auf eine andere Weise als durch eine leitungsvermittelte Verbindung (fax call) erfolgt. Mit dem Hilfsantrag 8 wird jedoch ein Gegenstand beansprucht, bei dem diese Übertragung nur insbesondere über eine leitungsvermittelte Verbindung und damit auch über die in den unabhängigen Ansprüchen genannten Anwendernachrichten ([X.]) erfolgen kann. Eine derartige Übertragung eines Faxes etwa über [X.] in einem [X.]-System ist nicht ursprungsoffenbart. Die grundsätzlich zulässige Möglichkeit, das Patent nur durch einen Teil der Merkmale in einem Ausführungsbeispiel zu beschränken, führt im Fall der Merkmale [X.] und [X.] dazu, dass der [X.] über den Gegenstand der Anmeldung in der ursprünglich eingereichten Fassung hinausgeht.

[X.], [X.]/14329 [X.], ohnehin nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit (Art. II § 6 Abs. 1 IntPatÜG i. V. m. Art. 138 Abs. 1 Buchst. a), Art. 52, 56 EPÜ).

Für die Beurteilung der Hilfsanträge der Serie 8 ist das auf [X.]1, [X.] 21-32 der [X.] offenbarte Ausführungsbeispiel eines Message Handling Service ([X.]) nach X.400 relevant, der an das [X.] Center (SC) angeschlossen ist. X.400 [X.] (X.400 [X.]) können verwendet werden, um ein Mobiltelefon über den Eingang einer Nachricht im [X.] zu informieren (notice of the arrival of message), um weitere Maßnahmen zu veranlassen ([X.]). Eine dieser Maßnahmen kann das Senden einer [X.] vom Mobiltelefon an das [X.] sein, um eine umfangreichere X.400-Nachricht an andere Geräte zu „entladen“, z. B. über einem Fernkopierer als Telefax-Nachricht.

4.1 Der Gegenstand des Anspruchs 1 nach Hilfsantrag 8 beruht gegenüber dem Stand der Technik nach der Schrift [X.], [X.]/14329 [X.], nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit.

In den Anspruch 1 nach Hilfsantrag 8 wurden neben dem bereits vorstehend diskutierten Merkmal [X.] die Merkmale FAX, [X.] und [X.] aufgenommen.

Aus der Schrift [X.], [X.]/14329 [X.], ist in Worten des Anspruchs 1 gemäß Hilfsantrag 8 ausgedrückt, auch Folgendes bekannt (fehlende Merkmale durchgestrichen):

FAX wherein said one of said application is an application ([X.]) for retrieving [X.] (designated as a telefax message, [X.]1, [X.] 21-32) from a fax server (service unit 13, [X.]1, [X.] 11-20),

Die Schrift [X.] offenbart, dass die Diensteinheit 13 als Schnittstelle (block X) nach außen zu der Welt außerhalb des [X.] (outwards into the world exterior of the PLMN) eine Dienstanpassungsvorrichtung (service adapters 19, 20, 21) u. a. für Telefax (telefax … connections) aufweist ([X.]1, [X.] 11-20). Auf Grund der Funktion des [X.], eingehende Nachrichten auf Anforderung als [X.] über eine weitere Schnittstelle (interface U) auf einem Telekopierer zu „entladen“ (a more extensive [X.] an interface U to a telecopier designated as a telefax message, [X.]1, [X.] 28-33), wird der Fachmann die Diensteinheit 13 auch als [X.] ansehen.

Teilweise wherein said information for said one of said applications is a notification that a new fax has been received at [X.] (a notice of arrival for a message, S. 11, [X.] 28-33) and includes identifier information for retrieving [X.] fax from [X.], and

Teilweise wherein said one of said applications functions either by user execution or automatically so that said terminal contacts [X.] (sending of a [X.] to the [X.] service) automatically for retrieving, in particular via a fax call, [X.] (a more extensive [X.] an Interface [X.], for instance to a telecopier designated as a telefax message, S. 11, [X.] 28-33) according to said identifier information.

Die Schrift [X.] zeigt nicht die [X.]e [X.] und [X.], betreffend die „identifier information“ zum Empfang des Faxes, die nach dem Ausführungsbeispiel des Streitpatents eine eindeutige Kennung U[X.] sein kann ([X.], Abs. [0034]).

Zu den weiteren Merkmalen im Anspruch 1 nach Hilfsantrag 8 gelten die vorstehenden Ausführungen sinngemäß.

Der Gegenstand des Anspruchs 1 nach Hilfsantrag 8 ist gegenüber der Schrift [X.] neu, er beruht jedoch nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit, denn die Verwendung einer eindeutigen Kennung ([X.] [X.]) liegt schon deshalb nahe, um die abzurufende Nachricht von anderen Nachrichten auf dem [X.] unterscheiden zu können.

4.2 Die Gegenstände der Ansprüche 2 und 15 nach Hilfsantrag 8 beruhen gegenüber dem Stand der Technik nach der Schrift [X.] nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit.

Die nebengeordneten Ansprüche 2 und 15 umfassen gegenüber den bereits diskutierten Merkmalen weiterhin die Merkmale [X.] und [X.]. Auch die Anweisungen aus diesen Merkmalen sind aus der [X.] entnehmbar.

Aus der Schrift [X.], [X.]/14329 [X.], ist in Worten des Anspruchs 2 gemäß Hilfsantrag 8 ausgedrückt, auch Folgendes bekannt (fehlende Merkmale durchgestrichen):

Teilweise wherein said user message serves for contacting [X.] for retrieving a new fax that has been received at [X.] (sending of a [X.] to the [X.] service) and includes identifier information for retrieving, in particular via a fax call, [X.] fax from [X.] (a more extensive [X.] is unloaded … to another equipment, for instance to a telecopier designated as a telefax message, S. 11, [X.] 28-33),

sowie in Worten des Anspruchs 15 gemäß Hilfsantrag 8 ausgedrückt, auch Folgendes:

[X.] wherein said first device is a fax server (service unit 13 in a [X.] service center, [X.]1, [X.] 11-20), and wherein said second device is a mobile phone ([X.]1, [X.] 23).

Die vorstehende Beurteilung in Verbindung mit den [X.]en [X.] und [X.] gilt für das nicht aus der [X.] entnehmbare [X.] [X.] gleichermaßen.

5. Außerdem beruhen die jeweiligen Gegenstände der unabhängigen Ansprüche 1, 2 und 15 nach Hilfsantrag 8A gegenüber dem Stand der Technik nach der Schrift [X.], [X.]/14329 [X.], nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit (Art. II § 6 Abs. 1 Nr. 1 [X.] [X.]. 138 Abs. 1 Buchst. a), Art. 52, 56 EPÜ).

Der Hilfsantrag 8A fügt den nebengeordneten Ansprüchen in der Fassung nach Hilfsantrag 8 die Merkmale [X.] und [X.] hinzu.

Aus der Schrift [X.], [X.]/14329 [X.], ist in Worten des Anspruchs 1 gemäß Hilfsantrag 8A ausgedrückt, auch Folgendes bekannt:

[X.] wherein said header and said information for said one of said applications are defined in [X.] characters,

Die Anwendernachricht nach der Schrift [X.] zeigt in [X.]. 13 als anwendungsbezogenen Kopf (identification 44, [X.]5, [X.] 10-15) die Sonderzeichen ## und die Ziffer 2, die der Fachmann beide den alphanumerischen Zeichen zuordnen wird. Weiterhin ist in der [X.] angegeben, dass davon ausgegangen wird, dass der Nutzinhalt (useful content of the message) in Zeichenform (character form) bzw. in Zeichenkodierung (character coding) vorliegt, was den Vorteil habe, dass die Anwendernachricht auch manuell (by man) auf einem Endgerät erstellt werden kann, die die Anfrage-Anwendung (query application) nicht unterstützt ([X.]5, [X.] 16-30). Dem Fachmann ist bekannt, das [X.] in [X.] ([X.], [X.] 20-34) manuell üblicherweise insbesondere in alphanumerischen Zeichen erstellt werden.

4.4 and that said header (identification 44)

[X.] and said information for said one of said applications are in said [X.] (useful content 43, [X.]. 13, [X.] 43, 44).

Zu den weiteren Merkmalen in den nebengeordneten Ansprüchen nach Hilfsantrag 8A gelten die vorstehenden Ausführungen sinngemäß.

VI[X.]

Zu der Fassung des Hilfsantrags 7

1. In der Fassung nach dem Hilfsantrag 7 kann das Streitpatent keinen Bestand haben.

2. Gegenüber der erteilten Fassung wurde im Hilfsantrag 7 der Anspruch 2 ersatzlos gestrichen. Auf eine Anpassung der Nummerierung und Rückbezüge der weiteren Ansprüche des [X.] wurde verzichtet. Der Hilfsantrag 7 umfasst somit als unabhängige Ansprüche die Ansprüche 1 und 15. In diese Ansprüche wurde gegenüber der erteilten Fassung neben dem bereits diskutierten Merkmal [X.] [X.]e eingefügt, welche die Datensicherung bzw. Datenwiederherstellung unter Einbeziehung eines weiteren, dritten Endgeräts und damit einen Dienst betreffen, der im weitesten Sinn dem sog. [X.] zuzurechnen ist.

Die in den Hilfsantrag 7 neu eingeführten Merkmale sind wie folgt bezeichnet (angegeben ist der Wortlaut beim erstmaligen Auftreten):

[X.] wherein said information for said one of said applications is content

[X.] that has been sent to a service center for backup storage by a user of said terminal with another terminal that comprised that application and said content therein,

[X.] and wherein said terminal is further arranged to send content of said application to said service center for backup storage in a user message

SC wherein said fist device is a service center computer, and wherein said second device is a mobile phone,

nach Hilfsantrag 7 vom 2. März 2015 lautet gegliedert (Änderungen gegenüber erteiltem Anspruch 1 gekennzeichnet):

1 A terminal (1) for a communication network,

2.1 the terminal comprising a plurality of applications (17, 18) for displaying and processing of information

2.2 and further comprising wireless communication means for communicating [X.],

characterised in that

3 it comprises means that have been arranged to receive a wirelessly communicated user message

4.1 having information for one of said applications (17, 18) and a header relating to said one of said applications (17, 18),

5 and means (8) arranged to address the information to a respective one of said applications (17, 18) according to said header,

4.2 the user message has an address field ([X.]) containing the address of the destination of the message

4.3 and a [X.] ([X.]) [X.] message,

,

wherein said information for said one of said applications is content

that has been sent to a service center for backup storage by a user of said terminal with another terminal that comprised said application and said content therein,

and wherein said terminal is further arranged to send content of said application to said service center for backup storage in a user message

having an address field ([X.]) containing the address of the destination of the message

and a [X.] ([X.]) [X.] message,

with said [X.] comprising said content and said header relating to said one of said applications, and

wherein said terminal (1) is a mobile phone.

Hilfsantrag 7 vom 2. März 2015 lautet gegliedert (Änderungen gegenüber erteiltem Anspruch 16 gekennzeichnet):

16 A method of transferring data between a first device and a second device,

16.1.1 the second device being remote from the first device,

16.1.2 and both the first and second device being one of a mobile station capable of communicating over a mobile communications network and of a computer having a connection to [X.],

16.2 the method comprising: retrieving a data entry from an application of the first device, [X.] each having a number of [X.]s,

16.3 transmitting said entry to the second device in a user message via [X.],

4.1’ the user message comprising a header for indicating, to the second device, which application of a plurality of applications is comprised in the second device that the data relates to,

4.2 and the user message has an [X.] message

4.3 and a [X.] [X.] message,

4.4 and that said header is in said [X.],

16.5 and storing the received data entry in corresponding [X.]s in a corresponding application of the second device

wherein said fist device is a service center computer, and wherein said second device is a mobile phone,

wherein said data entry has been sent to said service center computer for backup storage by a user of said mobile phone with another mobile phone that comprised that corresponding application and said data entry therein,

and wherein said method further comprises, [X.] retrieving of said data entry from that application of the service center computer:

sending said data entry to said service center computer for backup storage by said user with said other mobile phone in a user message,

the user message having an [X.] message

and a [X.] [X.] message,

wherein said [X.] comprises said header and said data entry.

3. Der Hilfsantrag 7 ist nicht zulässig (Artikel II § 6 Absatz 1 Nr. 3 [X.], Art. 138 Abs. 1 Buchst. c) EPÜ).

Unteranspruch 6, der dem vorstehend als nicht zulässig beurteilten Unteranspruch 6 der erteilten Fassung entspricht.

[X.]/[X.]/[X.] nicht als ursprungsoffenbart an.

Merkmale [X.], [X.], [X.]

Die Beklagte gibt als [X.]sstelle an: [X.], Abs. [0027] an, entspricht [X.] S. 9, [X.] 14 bis [X.]0, [X.] 8.

gesamte Inhalt der irgendeinen Anwendung auf dem Endgerät wiederhergestellt und damit auch gesichert wird (download (retrieve) all short dial application contents…same solution can be used for the contents of any application in the terminal).

Der Gegenstand des [X.] schließt jedoch auch [X.] ein (Anspruch 1 z. B. „content of said application“, Anspruch 15 „data entry“). Diese Erweiterung führt zur Unzulässigkeit des [X.].

[X.], [X.]/14329 [X.], nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit (Art. II § 6 Abs. 1 Nr. 1 IntPatÜG i. V. m. Art. 138 Abs. 1 Buchst. a), Art. 52, 56 EPÜ).

Für die Beurteilung des [X.] ist das bereits genannte Ausführungsbeispiel auf [X.], [X.] 20 bis S. 8, [X.] 18, [X.]. 3 der [X.] relevant, bei dem die [X.] der Anwender in dem [X.] zentralisiert ist. Der Nutzer 3 eines Telefons 1 kann von dem [X.] die [X.] des Telefons 2 abrufen.

Abbildung

[X.]. 3 gemäß [X.]

Als persönliche [X.] sind in der [X.] z. B. Telefonnummern, Postanschriften, physische Adressen, Telefax, Telex und [X.] genannt (S. 3, [X.] 2-9). In der [X.] wird zwar die [X.] „Backup“ nicht verwendet, der Fachmann erkennt jedoch auf Grund der Angaben „centralized in [X.] [X.]“ und „receives updating information“ ([X.], [X.] 20-26) dass es sich bei dem [X.] gerade um eine zentrale [X.]eichereinrichtung z. B. für Visitenkarten handelt (S. 3, [X.] 9).

4.1 Der Gegenstand des Anspruchs 1 nach Hilfsantrag 7 beruht gegenüber dem Stand der Technik nach der Schrift [X.], [X.]/14329 [X.], nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit.

Der Anspruch 1 nach Hilfsantrag 7 umfasst gegenüber der erteilten Fassung zusätzlich die Merkmale [X.], [X.], [X.] sowie das bereits diskutierte Merkmal [X.].

Aus der Schrift [X.], [X.]/14329 [X.], ist in Worten des Anspruchs 1 gemäß Hilfsantrag 8 ausgedrückt, auch Folgendes bekannt:

[X.] wherein said information for said one of said applications is content ([X.], S. 3, [X.] 3-9, [X.], [X.] 20 bis S. 8, [X.] 18)

[X.] that has been sent to a service center ([X.]. 3, [X.] G) for backup storage (centralized in [X.] [X.]…receives updating information, [X.], [X.] 20-26) by a user 3, 4 of said terminal 1 with another terminal 2 ([X.]. 3) that comprised that application and said content therein (S. 8, [X.] 5-9),

[X.] and wherein said terminal is further arranged to send content of said application to said service center (S. 8, [X.] 5-9, [X.]. 3, [X.] G) for backup storage in a user message ([X.] service system, S. 4, [X.] 15-18).

Zu den übrigen Merkmalen im Anspruch 1 nach Hilfsantrag 7 gelten die vorstehenden Ausführungen sinngemäß.

Der Gegenstand des Anspruchs 1 nach Hilfsantrag 7 beruht daher gegenüber der Schrift [X.] nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit.

4.2 Der Gegenstand des Anspruchs 15 nach Hilfsantrag 7 beruht gegenüber dem Stand der Technik nach der Schrift [X.], [X.]/14329 [X.], nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit.

Der nebengeordneten Anspruch 15 nach Hilfsantrag 7 umfasst zusätzlich zu den Merkmalen, die den vorstehend besprochenen vergleichbar sind, weiterhin das Merkmal SC. Auch die Anweisungen aus diesem Merkmal sind aus der [X.] entnehmbar.

Aus der Schrift [X.], [X.]/14329 [X.], ist in Worten des Anspruchs 15 gemäß Hilfsantrag 7 ausgedrückt, auch Folgendes bekannt:

SC wherein said fist device is a service center computer ([X.], [X.]. 13, [X.] SC), and wherein said second device is a mobile phone (telephone 1, [X.]. 13, [X.] 1, [X.], [X.] 11-20).

Der Gegenstand des Anspruchs 15 nach Hilfsantrag 7, beruht somit gegenüber der Schrift [X.] nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit.

[X.][X.]

Die Kostenentscheidung beruht auf § 84 Abs. 2 [X.] [X.] § 91 Abs. 1 ZPO. Soweit die Kosten der Nebenintervention betroffen sind, findet § 101 Abs. 1 ZPO Anwendung. Entgegen der Ansicht der Nebenintervenientin handelt es sich vorliegend nicht um einen Fall einer streitgenössischen Nebenintervention nach § 101 Abs. 2 ZPO, da die Anwendung von § 69 ZPO wegen § 265 Abs. 2 Satz 3 ZPO ausgeschlossen ist, wenn der Rechtsnachfolger des [X.] als Nebenintervenient auftritt (vgl. [X.], Urteil vom 29. September 2011, [X.] 109/08 - Sensoranordnung, veröffentlicht in [X.], 149 ff.). Die Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit beruht auf § 99 Abs. 1 [X.] [X.] § 709 ZPO.

Meta

6 Ni 34/14 (EP)

06.05.2015

Bundespatentgericht 6. Senat

Urteil

Sachgebiet: Ni

Zitier­vorschlag: Bundespatentgericht, Urteil vom 06.05.2015, Az. 6 Ni 34/14 (EP) (REWIS RS 2015, 11525)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2015, 11525

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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

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