VG Ansbach, Urteil vom 18.08.2020, Az. AN 9 K 19.02090

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Gegenstand

Baugenehmigung für Zweifamilienhaus verstößt nicht gegen nicht gegen Rücksichtnahmegebot


Login erforderlich

Sie müssen angemeldet sein, um diese Entscheidung auf REWIS einsehen zu können.

Registrieren

Sie können sich ein kostenloses REWIS-Konto erstellen.

Ihre Vorteile:

Kostenlos

Alle Entscheidungen einsehen.

Nutzen Sie viele zusätzliche Funktionen wie Suchaufträge, Benachrichtigungen etc.

Wir nutzen Ihre Mailadresse nicht zu Werbezwecken.

Jetzt registrieren

Login

Sie haben bereits ein REWIS-Konto? Dann melden Sie sich einfach an.

Zum Login

Meta

AN 9 K 19.02090

18.08.2020

VG Ansbach

Urteil

Sachgebiet: K

Zitier­vorschlag: VG Ansbach, Urteil vom 18.08.2020, Az. AN 9 K 19.02090 (REWIS RS 2020, 10236)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2020, 10236

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Ähnliche Entscheidungen

AN 3 S 22.02559 (VG Ansbach)

Nachbarklage, Baugenehmigung, Lage des Vorhabens im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, Drittschutz von Festsetzungen zum Maß der …


AN 9 K 18.01464 (VG Ansbach)

Nachbarschützende Wirkung von Festsetzungen eines Bebauungsplanes


M 11 SN 15.3045 (VG München)

Kein Drittschutz durch Festsetzungen des Bebauungsplans


M 9 K 14.3812 (VG München)

Rechtmäßige Baugenehmigung - Keine Verletzung des Rücksichtnahmegebots


M 11 SN 18.972 (VG München)

Funktionslosigkeit eines Bebauungsplans


Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

4 C 7/17

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.

Öffnen: STRG + Shift | Schließen: ESC