AG Würzburg, Entscheidung vom 11.03.2016, Az. IN 206/13

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Gegenstand

Zur unpfändbaren Aufwandsentschädigung gem. § 850a Nr. 3 ZPO


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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Meta

IN 206/13

11.03.2016

AG Würzburg

Entscheidung

Sachgebiet: False

Zitier­vorschlag: AG Würzburg, Entscheidung vom 11.03.2016, Az. IN 206/13 (REWIS RS 2016, 14625)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2016, 14625

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