25. Senat | REWIS RS 2017, 13373
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Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Markenbeschwerdeverfahren – "Evangelische Bank" – Unterscheidungskraft
…
hat der 25. Senat ([X.]) des [X.] auf die mündliche Verhandlung vom 24. November 2016 unter Mitwirkung des Vorsitzenden [X.], der Richterin [X.] und des Richters Dr. [X.]
beschlossen:
1. Auf die Beschwerde der Anmelderin werden die Beschlüsse der Markenstelle für Klasse 36 des [X.] vom 14. April 2014 und vom 29. Oktober 2014 aufgehoben, soweit die Anmeldung in Bezug auf die nachfolgenden Waren und Dienstleistungen zurückgewiesen worden ist:
Klasse 14: [X.], Schmuckwaren, Edelsteine; Uhren und Zeitmessinstrumente;
Klasse 16: Fotografien; Schreibwaren; Büroartikel (ausgenommen Möbel); Verpackungsmaterial aus Kunststoff, soweit es nicht in anderen Klassen enthalten ist; Drucklettern; Druckstöcke;
Klasse 41: Erziehung;
Klasse 42: industrielle Analyse- und Forschungsdienstleistungen.
2. Im Übrigen wird die Beschwerde der Anmelderin zurückgewiesen.
Meta
27.03.2017
Beschluss
Sachgebiet: W (pat)
Zitiervorschlag: Bundespatentgericht, Beschluss vom 27.03.2017, Az. 25 W (pat) 12/15 (REWIS RS 2017, 13373)
Papierfundstellen: REWIS RS 2017, 13373
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
25 W (pat) 13/15 (Bundespatentgericht)
Markenbeschwerdeverfahren – "Evangelische Kirchenbank" – Unterscheidungskraft
25 W (pat) 120/14 (Bundespatentgericht)
Markenbeschwerdeverfahren – "Evangelische Bank Deutschlands" – Unterscheidungskraft
25 W (pat) 11/15 (Bundespatentgericht)
Markenbeschwerdeverfahren – "EBD Evangelische Bank Deutschlands" – Unterscheidungskraft
25 W (pat) 10/15 (Bundespatentgericht)
Markenbeschwerdeverfahren – "EB Evangelische Bank" – Unterscheidungskraft
25 W (pat) 101/14 (Bundespatentgericht)
Markenbeschwerdeverfahren – "GRANDIOS AssekuranzKontor" – Unterscheidungskraft – kein Freihaltungsbedürfnis
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