13. Zivilkammer | REWIS RS 2024, 3405
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Vergütungsanspruch des Berufsbetreuers, Begründung der Rechtsbeschwerde, Rechtsbeschwerdegrund, Rechtsbeschwerdezulassung, Ansprüche auf Aufwendungsersatz, Aufwendungsersatzanspruch, Beschwerdeführer, Aufwandspauschale, Registrierung, Zuständiges Beschwerdegericht, Anspruch auf Vergütung, Vergütungsantrag, Vergütungsfestsetzungsbeschluß, Elektronisches Dokument, Bezirksrevisor, Betreuervergütung, Gelegenheit zur Stellungnahme, Ehrenamtlicher Betreuer, Elektronischer Rechtsverkehr, Betreuungsbehörde
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Vergütungsanspruch des Berufsbetreuers, Begründung der Rechtsbeschwerde, Rechtsbeschwerdegrund, Rechtsbeschwerdezulassung, Ansprüche auf Aufwendungsersatz, Aufwendungsersatzanspruch, Beschwerdeführer, Aufwandspauschale, Registrierung, Zuständiges Beschwerdegericht, Anspruch auf Vergütung, Vergütungsantrag, Vergütungsfestsetzungsbeschluß, Elektronisches Dokument, Bezirksrevisor, Betreuervergütung, Gelegenheit zur Stellungnahme, Ehrenamtlicher Betreuer, Elektronischer Rechtsverkehr, Betreuungsbehörde
Diese Entscheidung ist in der bayerischen Landesrechtsprechungsdatenbank (Bayern.Recht) verfügbar.
Meta
06.06.2024
LG Nürnberg-Fürth 13. Zivilkammer
Entscheidung
Sachgebiet: T
Zitiervorschlag: LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 06.06.2024, Az. 13 T 364/24 (REWIS RS 2024, 3405)
Papierfundstellen: REWIS RS 2024, 3405
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