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Verrechnung von Teilzahlungen des Vollstreckungsschuldners nur auf die titulierte Forderung, die dem Vollstreckungsauftrag zugrunde liegt
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Verrechnung von Teilzahlungen des Vollstreckungsschuldners nur auf die titulierte Forderung, die dem Vollstreckungsauftrag zugrunde liegt
Diese Entscheidung ist in der bayerischen Landesrechtsprechungsdatenbank (Bayern.Recht) verfügbar.
Meta
11.04.2016
Entscheidung
Sachgebiet: U
Zitiervorschlag: OLG München, Entscheidung vom 11.04.2016, Az. 17 U 199/16 (REWIS RS 2016, 13236)
Papierfundstellen: REWIS RS 2016, 13236
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