4. Senat für Familiensachen | REWIS RS 2020, 13757
Versagung der Verfahrenskostenhilfe wegen Mutwilligkeit im Umgangsverfahren
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15.12.2020
Oberlandesgericht Frankfurt 4. Senat für Familiensachen
Beschluss
Zitiervorschlag: Oberlandesgericht Frankfurt, Beschluss vom 15.12.2020, Az. 4 WF 191/20 (REWIS RS 2020, 13757)
Papierfundstellen: REWIS RS 2020, 13757
vorgehend AG Gelnhausen, 18. November 2020, 61 F 823/20, Beschluss
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