6. Kammer | REWIS RS 2024, 7071
1. § 87a Abs. 2 Nr. 6 AsylG ist entgegen dem missverständlichen Wortlaut eine Bestimmung über den maßgeblichen Zeitpunkt der Rechtslage. Danach bestimmt sich die Rechtmäßigkeit der qualifizierten Antragsablehnung nach dem am Tag des Bescheiderlasses insoweit geltenden § 30 AsylG. Damit ist die ...
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04.04.2024
Verwaltungsgericht Trier 6. Kammer
Beschluss
Sachgebiet: L
Zitiervorschlag: Verwaltungsgericht Trier, Beschluss vom 04.04.2024, Az. 6 L 902/24.TR (REWIS RS 2024, 7071)
Papierfundstellen: REWIS RS 2024, 7071
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Zitatauswertung
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