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Coronavirus, SARS-CoV-2, Leistungen, Bauvertrag, Auslegung, Neubau, Frist, Verbraucherschutz, Bank, Befristung, Anspruch, Vergabe, Mangelhaftigkeit, Widerklage, Grundwasser, Unternehmer, wichtiger Grund, Treu und Glauben, Sinn und Zweck
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Coronavirus, SARS-CoV-2, Leistungen, Bauvertrag, Auslegung, Neubau, Frist, Verbraucherschutz, Bank, Befristung, Anspruch, Vergabe, Mangelhaftigkeit, Widerklage, Grundwasser, Unternehmer, wichtiger Grund, Treu und Glauben, Sinn und Zweck
Diese Entscheidung ist in der bayerischen Landesrechtsprechungsdatenbank (Bayern.Recht) verfügbar.
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09.06.2022
Urteil
Sachgebiet: U
Zitiervorschlag: OLG München, Urteil vom 09.06.2022, Az. 20 U 8299/21 Bau e (REWIS RS 2022, 2488)
Papierfundstellen: REWIS RS 2022, 2488
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