5. Zivilsenat | REWIS RS 2020, 13924
Zum Anwendungsbereich des § 246a Abs. 2 Nr. 2 AktG
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15.12.2020
Oberlandesgericht Frankfurt 5. Zivilsenat
Beschluss
Zitiervorschlag: Oberlandesgericht Frankfurt, Beschluss vom 15.12.2020, Az. 5 AktG 2/20 (REWIS RS 2020, 13924)
Papierfundstellen: REWIS RS 2020, 13924
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Zitatauswertung
Zulässigkeit des Freigabeverfahrens auch bei Zwangseinziehung
12 AktG 1970/17 (OLG Nürnberg)
Sacheinlage - Grundkapital der Gesellschaft
18 AktG 1/21 (Oberlandesgericht Köln)
18 U 158/15 (Oberlandesgericht Köln)
18 U 28/14 (Oberlandesgericht Köln)
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