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VG München: Kein Anspruch auf Erstattung der Differenz zwischen den tatsächliche Kosten für den Betreuuungsplatz in der privaten und städtischen Kinderkrippe
Meta
17.06.2015
Urteil
Sachgebiet: K
Zitiervorschlag: VG München, Urteil vom 17.06.2015, Az. M 18 K 13.5191 (REWIS RS 2015, 9562)
Papierfundstellen: REWIS RS 2015, 9562
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Kindertagesstätte, Betreuungsplatz, Aufwendungsersatz, Jugendhilfe, Selbstbeschaffung, Kostenerstattung
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