VG Ansbach, Entscheidung vom 29.04.2022, Az. AN 17 S 22.30139

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Gegenstand

keine Verfristung des Antrags nach § 80 Abs. 5 VwGO bei unklarer, keine Abschiebungsandrohung bei freizügungsberechtigte Asylbewerber nach FreizügG/EU, unzulässiger Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO bei Antragsablehnung als offensichtlich unbegründet ohne Abschiebungsandrohung


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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AN 17 S 22.30139

29.04.2022

VG Ansbach

Entscheidung

Sachgebiet: S

Zitier­vorschlag: VG Ansbach, Entscheidung vom 29.04.2022, Az. AN 17 S 22.30139 (REWIS RS 2022, 107)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2022, 107

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