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Grundsätzlich unbeschränkte Vertretungsmacht eines Vereinsvorstands gegenüber Dritten
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Grundsätzlich unbeschränkte Vertretungsmacht eines Vereinsvorstands gegenüber Dritten
Diese Entscheidung ist in der bayerischen Landesrechtsprechungsdatenbank (Bayern.Recht) verfügbar.
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20.05.2015
Entscheidung
Sachgebiet: W
Zitiervorschlag: OLG Nürnberg, Entscheidung vom 20.05.2015, Az. 12 W 882/15 (REWIS RS 2015, 10755)
Papierfundstellen: REWIS RS 2015, 10755
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