VGH München, Entscheidung vom 02.09.2021, Az. 4 ZB 21.1199

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Gegenstand

Vorder- und Hinterliegergrundstück, dinglich nicht gesicherte Wasserleitung, Stilllegungsanspruch gegenüber der Gemeinde, Eigentumsverhältnisse an einer gemeinsamen Leitung, Durchleiten von Wasser als Grundstücksbeeinträchtigung, Berufung auf zivilrechtliches Notleitungsrecht, Anwendungsbereich der satzungsrechtlichen Duldungspflicht


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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Meta

4 ZB 21.1199

02.09.2021

VGH München

Entscheidung

Sachgebiet: ZB

Zitier­vorschlag: VGH München, Entscheidung vom 02.09.2021, Az. 4 ZB 21.1199 (REWIS RS 2021, 2879)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2021, 2879

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1 BvR 587/17

V ZR 233/10

V ZR 308/17

V ZR 47/17

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