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Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Besorgnis der Befangenheit des Richters wegen Vorbefassung mit dem Sachverhalt in einem anderen Verfahren
Das Ablehnungsgesuch des Klägers gegen [X.] [X.], [X.], die Richterin [X.] und [X.] Czub wegen Besorgnis der Befangenheit wird als unbegründet zurückgewiesen.
I.
Mit dem angefochtenen Beschluss vom 6. Januar 2011 hat der 31. Zivilsenat des [X.] ein Befangenheitsgesuch gegen Mitglieder des [X.] als unzulässig zurückgewiesen; die Rechtsbeschwerde hat es nicht zugelassen. Das dagegen gerichtete Rechtsmittel des [X.] hat es als Gegenvorstellung behandelt und diese am 31. Januar 2011 zurückgewiesen. Der Kläger will eine Entscheidung des [X.] herbeiführen und hat zunächst die in dem Tenor genannten [X.] wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt.
II.
[X.] ist unbegründet. Der Einholung von dienstlichen Äußerungen der abgelehnten [X.] bedurfte es nicht, weil die Ablehnung ausschließlich auf deren Vorbefassung mit dem Sachverhalt in dem Verfahren [X.] gestützt wird. Eine dienstliche Äußerung könnte ersichtlich nicht zur Aufklärung des erheblichen Sachverhalts beitragen, weil die Beteiligung der abgelehnten [X.] an dem Verfahren [X.] aktenkundig feststeht (vgl. [X.], [X.], 89, juris Rn. 34; [X.]/Vollkommer, ZPO, 29. Aufl., § 45 Rn. 4). Ein Ablehnungsgrund besteht nicht. Allein eine - wie hier - prozessrechtlich typische Vorbefassung mit dem Sachverhalt in einem anderen Verfahren begründet nicht die Besorgnis der Befangenheit (vgl. [X.]/Vollkommer, aaO, § 42 Rn. 15 f.). Darüber hinaus ist das Befangenheitsgesuch in dem Verfahren [X.] inzwischen zurückgewiesen worden.
[X.] Weinland Eick
Halfmeier Leupertz
Meta
27.12.2011
Bundesgerichtshof 5. Zivilsenat
Beschluss
Sachgebiet: ZB
vorgehend OLG Hamm, 31. Januar 2011, Az: 31 U 143/07
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Beschluss vom 27.12.2011, Az. V ZB 175/11 (REWIS RS 2011, 23)
Papierfundstellen: REWIS RS 2011, 23
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
V ZB 175/11 (Bundesgerichtshof)
VI ZR 126/23 (Bundesgerichtshof)
Richterablehnung: Entscheidung über Ablehnungsgesuch durch das Gericht selbst; dienstliche Äußerung des abgelehnten Richters
AnwZ (Brfg) 61/15, AnwZ (B) 2/16 (Bundesgerichtshof)
Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Ablehnung eines anwaltlichen Beisitzers wegen vorheriger Vorstandstätigkeit in einer beklagten …