LG München I, Urteil vom 04.03.2022, Az. 12 O 3608/21

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Gegenstand

Coronavirus, SARS-CoV-2, Versicherungsnehmer, Versicherungsschein, Rechtsanwaltskosten, Versicherer, Anordnung, Versicherung, Leistungserbringung, Versicherungsschutz, Anlage, Verfahren, schutzgesetz, Klausel, Versicherungsleistungen, Versicherungsbedingungen, vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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12 O 3608/21

04.03.2022

LG München I

Urteil

Sachgebiet: O

Zitier­vorschlag: LG München I, Urteil vom 04.03.2022, Az. 12 O 3608/21 (REWIS RS 2022, 887)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2022, 887

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