OLG Nürnberg, Entscheidung vom 05.12.2022, Az. 8 W 3317/22

BEFANGENHEIT ABLEHNUNG EINES RICHTERS ABLEHNUNG WEGEN BEFANGENHEIT

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Gegenstand

Ablehnung einer Richterin wegen Äußerungen zu Kenntnissen aus atypischer Vorbefassung


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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8 W 3317/22

05.12.2022

OLG Nürnberg

Entscheidung

Sachgebiet: W

Zitier­vorschlag: OLG Nürnberg, Entscheidung vom 05.12.2022, Az. 8 W 3317/22 (REWIS RS 2022, 6942)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2022, 6942

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Referenzen
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Zitiert

II ZB 14/19

VI ZB 94/19

IX ZB 65/13

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