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Unzulässige Umnutzung eines Betriebsleiterwohnhauses für einen Gartenbaubetrieb im Außenbereich in ein Wohngebäude
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Unzulässige Umnutzung eines Betriebsleiterwohnhauses für einen Gartenbaubetrieb im Außenbereich in ein Wohngebäude
Diese Entscheidung ist in der bayerischen Landesrechtsprechungsdatenbank (Bayern.Recht) verfügbar.
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18.02.2016
Urteil
Sachgebiet: K
Zitiervorschlag: VG Augsburg, Urteil vom 18.02.2016, Az. Au 5 K 14.1361 (REWIS RS 2016, 15934)
Papierfundstellen: REWIS RS 2016, 15934
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