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Vor der Bewilligung der vereinfachten Auslieferung hat die Generalstaatsanwaltschaft den Verstoß gegen das Verbot der Folter im ersuchten Mitgliedsstaat auszuschließen - Systemische Mängel in rumänischen Haftanstalten
Meta
16.05.2017
Entscheidung
Sachgebiet: AR
Zitiervorschlag: OLG München, Entscheidung vom 16.05.2017, Az. 1 AR 188/17 (REWIS RS 2017, 10839)
Papierfundstellen: REWIS RS 2017, 10839
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Fortdauer der Auslieferungshaft
Unzulässigkeitserklärung einer Auslieferung
Auslieferung aus Deutschland nach Rumänien zur Strafvollstreckung wegen Betrugs
2 BvR 424/17 (Bundesverfassungsgericht)
Erlass einer einstweiligen Anordnung: Untersagung der Auslieferung nach Rumänien mit Blick auf dortige Haftbedingungen - …
2 Ausl 125/16 (Oberlandesgericht Hamm)