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Fluggastrecht, Berufung, Rechtsverfolgungskosten, Erstattung, Provision, Anspruch, Annullierung, Berufungsverfahren, Luftfahrtunternehmen, Zahlung, Vermittler, Zinsen, Fluggast, Reisevermittler, Klageschrift, vorgerichtliche Rechtsverfolgungskosten, nicht ausreichend
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Fluggastrecht, Berufung, Rechtsverfolgungskosten, Erstattung, Provision, Anspruch, Annullierung, Berufungsverfahren, Luftfahrtunternehmen, Zahlung, Vermittler, Zinsen, Fluggast, Reisevermittler, Klageschrift, vorgerichtliche Rechtsverfolgungskosten, nicht ausreichend
Diese Entscheidung ist in der bayerischen Landesrechtsprechungsdatenbank (Bayern.Recht) verfügbar.
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20.07.2022
Urteil
Sachgebiet: U
Zitiervorschlag: OLG München, Urteil vom 20.07.2022, Az. 20 U 8835/21 e (REWIS RS 2022, 3337)
Papierfundstellen: REWIS RS 2022, 3337
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
155 C 37/21 (Amtsgericht Köln)
117 C 128/21 (Amtsgericht Köln)
120 C 64/20 (Amtsgericht Köln)
48 C 177/21 (Amtsgericht Hamburg)
Erstattung von Flugscheinkosten bei Annullierung des Fluges; Provision des Vermittlers als Bestandteil der Flugscheinkosten
Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Auslegung der Fluggastrechteverordnung: Vorliegen direkter Anschlussflüge
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